Mobbing am Arbeitsplatz – Ihre Rechte und was Sie jetzt tun können
Kurz gesagt
Mobbing am Arbeitsplatz ist kein eigener Rechtsbegriff, kann aber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach §§ 280, 823 und 253 BGB sowie bei Diskriminierung nach § 15 AGG auslösen. Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Sie zu schützen. Entscheidend für Ihre Rechte ist eine sorgfältige Dokumentation der Vorfälle.
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Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag können Ansprüche schon nach wenigen Monaten entfallen lassen. …
Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag können Ansprüche schon nach wenigen Monaten entfallen lassen. Bei Diskriminierung nach dem AGG gilt eine Frist von zwei Monaten zur schriftlichen Geltendmachung (§ 15 Abs. 4 AGG).
Was ist Mobbing am Arbeitsplatz – rechtlich gesehen?
Wer gemobbt wird, erlebt oft über Wochen oder Monate eine Belastung, die schwer in Worte zu fassen ist. Rechtlich gibt es dafür keine eigene Vorschrift. Die …
Wer gemobbt wird, erlebt oft über Wochen oder Monate eine Belastung, die schwer in Worte zu fassen ist. Rechtlich gibt es dafür keine eigene Vorschrift. Die Arbeitsgerichte beschreiben Mobbing als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen und das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen.
Typische Erscheinungsformen sind:
- ständige herabsetzende Bemerkungen, Bloßstellen vor Kollegen oder Kunden
- gezieltes Ausgrenzen, Vorenthalten von Informationen, „Totschweigen“
- Zuweisung sinnloser, unterfordernder oder kaum zu bewältigender Aufgaben
- unberechtigte Abmahnungen in Serie oder übertriebene Kontrolle
- Verbreiten von Gerüchten, Drohungen, sexuelle Anspielungen
Geht das Verhalten vom Vorgesetzten aus, spricht man häufig von Bossing. Nicht jeder Konflikt ist Mobbing: Eine einzelne Auseinandersetzung, berechtigte Kritik oder eine sachlich begründete Weisung des Arbeitgebers erfüllen die Voraussetzungen meist nicht. Entscheidend ist das systematische Gesamtbild.
Ihre Ansprüche bei Mobbing
Weil es keine eigene „Mobbing-Anspruchsgrundlage“ gibt, werden Ihre Rechte aus allgemeinen Vorschriften abgeleitet.
Weil es keine eigene „Mobbing-Anspruchsgrundlage“ gibt, werden Ihre Rechte aus allgemeinen Vorschriften abgeleitet.
Vertragliche Haftung des Arbeitgebers (§ 280 BGB)
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorge- und Schutzpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Er muss Ihre Persönlichkeit und Gesundheit schützen und gegen Mobbing einschreiten, sobald er davon weiß. Verletzt er diese Pflicht – durch eigenes Verhalten oder durch Untätigkeit –, haftet er nach § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Das Verhalten von Vorgesetzten, die er mit Führungsaufgaben betraut hat, muss er sich in vielen Fällen über § 278 BGB zurechnen lassen.
Deliktische Haftung (§ 823 BGB)
Daneben können Mobbende – Kollegen ebenso wie Vorgesetzte – persönlich nach § 823 Abs. 1 BGB haften, wenn sie Ihre Gesundheit oder Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen. Auch Beleidigungen oder Nötigungen können zivilrechtliche Ansprüche auslösen.
Schmerzensgeld (§ 253 BGB)
Für immaterielle Schäden – also seelisches Leid, Demütigung, Gesundheitsbeeinträchtigungen – kann nach § 253 Abs. 2 BGB eine billige Entschädigung in Geld verlangt werden. Bei schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ist Geldentschädigung nach der Rechtsprechung ebenfalls möglich.
Entschädigung nach dem AGG (§ 15 AGG)
Hat das Mobbing einen Bezug zu einem im AGG geschützten Merkmal – etwa ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität –, kann es eine verbotene Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 3 AGG sein. Dann kommen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG in Betracht. Hier hilft Ihnen eine Beweiserleichterung: Sie müssen Indizien vortragen, die eine Benachteiligung vermuten lassen (§ 22 AGG). Beachten Sie die kurze Frist von zwei Monaten zur schriftlichen Geltendmachung.
Schmerzensgeld: realistische Erwartungen
Schmerzensgeld wegen Mobbing wird von deutschen Gerichten eher zurückhaltend zugesprochen. Erfolgreiche Klagen setzen voraus, dass das systematische Vorgehen und – bei Gesundheitsschäden – der Zusammenhang zwischen Mobbing und Erkrankung nachgewiesen werden. Die Beträge bewegen sich meist in einem überschaubaren Rahmen; hohe Summen sind die Ausnahme. In der Praxis spielt Schmerzensgeld oft vor allem als Verhandlungsposition eine Rolle, etwa wenn über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung gesprochen wird.
Sie werden gemobbt und wissen nicht, wie es weitergeht? Schildern Sie Ihre Situation und laden Sie vorhandene Unterlagen hoch – Partner-Fachanwälte geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Beschwerderecht: Den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen
Bevor Ansprüche vor Gericht geltend gemacht werden, ist eine förmliche Beschwerde oft der wichtigste Schritt. Sie dokumentiert, dass der Arbeitgeber Bescheid …
Bevor Ansprüche vor Gericht geltend gemacht werden, ist eine förmliche Beschwerde oft der wichtigste Schritt. Sie dokumentiert, dass der Arbeitgeber Bescheid wusste – und verpflichtet ihn zu handeln.
- § 84 BetrVG: Sie können sich bei der zuständigen Stelle im Betrieb beschweren, wenn Sie sich benachteiligt, ungerecht behandelt oder beeinträchtigt fühlen. Sie dürfen dazu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Der Arbeitgeber muss Sie über die Behandlung der Beschwerde informieren.
- § 85 BetrVG: Alternativ oder zusätzlich können Sie sich direkt an den Betriebsrat wenden, der beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken muss.
- § 13 AGG: Bei Benachteiligungen wegen eines AGG-Merkmals besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle, die der Arbeitgeber einrichten muss. Nach § 12 AGG muss er geeignete Schutzmaßnahmen treffen – bis hin zu Abmahnung, Versetzung oder Kündigung der Täter.
Wegen einer Beschwerde dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen (§ 84 Abs. 3 BetrVG, § 612a BGB, § 16 AGG). Reichen Sie die Beschwerde am besten schriftlich ein und bewahren Sie eine Kopie auf.
Das Mobbing-Tagebuch: Ihre wichtigste Beweisgrundlage
Vor Gericht müssen grundsätzlich Sie beweisen, dass Sie gemobbt wurden. Gerade weil Mobbing aus vielen einzelnen, für sich genommen oft „kleinen“ Vorfällen …
Vor Gericht müssen grundsätzlich Sie beweisen, dass Sie gemobbt wurden. Gerade weil Mobbing aus vielen einzelnen, für sich genommen oft „kleinen“ Vorfällen besteht, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Halten Sie jeden Vorfall möglichst am selben Tag fest:
| Eintrag | Beispiel |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit | 14. März, ca. 9:30 Uhr |
| Ort | Teambesprechung, Raum 2 |
| Beteiligte Personen | Teamleiter X |
| Was genau passiert ist | wörtliche Äußerungen, Handlungen |
| Zeugen | Kollegin Y, Kollege Z |
| Folgen | Aufgabe entzogen, Arztbesuch am Folgetag |
Sammeln Sie ergänzend E-Mails, Chatverläufe, Abmahnungen, Arbeitsanweisungen und Beurteilungen. Heimliche Tonaufnahmen von Gesprächen sind dagegen in aller Regel strafbar (§ 201 StGB) und können sogar einen Kündigungsgrund liefern – verzichten Sie darauf.
Wenn Mobbing krank macht
Belastungen am Arbeitsplatz können sich auf die Gesundheit auswirken. Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin …
Belastungen am Arbeitsplatz können sich auf die Gesundheit auswirken. Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden bemerken, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt; außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall den Rettungsdienst unter 112. Ärztliche Unterlagen sind zugleich wichtig, falls später ein Zusammenhang mit dem Mobbing belegt werden muss.
Arbeitsrechtlich gilt: Auch längere Arbeitsunfähigkeit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist, erklären wir gesondert.
Wege aus der Situation: Was realistisch ist
Viele Betroffene möchten vor allem eines: dass es aufhört. Je nach Lage kommen verschiedene Ziele in Betracht – die Versetzung der mobbenden Person oder Ihre …
Viele Betroffene möchten vor allem eines: dass es aufhört. Je nach Lage kommen verschiedene Ziele in Betracht – die Versetzung der mobbenden Person oder Ihre eigene Versetzung, eine Abmahnung der Täter, Unterlassung, Schadensersatz oder ein geordnetes Ende des Arbeitsverhältnisses.
Eine Eigenkündigung sollten Sie nicht übereilt aussprechen. Ohne wichtigen Grund droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit. Nachweisbares Mobbing kann ein solcher wichtiger Grund sein, die Agentur für Arbeit verlangt aber in der Regel, dass Sie zuvor versucht haben, Abhilfe zu schaffen. Häufig ist eine Verhandlungslösung über einen Aufhebungsvertrag der bessere Weg – vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen. Werden Sie im Zuge des Konflikts abgemahnt, lesen Sie unsere Hinweise zur Abmahnung.
Checkliste: Was Sie bei Mobbing jetzt tun sollten
Mobbing-Tagebuch beginnen und jeden Vorfall zeitnah festhalten
0/8 erledigt
Häufige Fehler bei Mobbing
Zu spät dokumentieren. Wer erst nach Monaten versucht, Vorfälle aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren, hat vor Gericht schlechte Karten.
Zu spät dokumentieren. Wer erst nach Monaten versucht, Vorfälle aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren, hat vor Gericht schlechte Karten.
Nur mündlich beschweren. Eine mündliche Beschwerde lässt sich später schwer beweisen. Schriftlich ist besser.
Fristen übersehen. Viele Arbeitsverträge enthalten kurze Ausschlussfristen. Bei fortgesetztem Mobbing kann es nach der Rechtsprechung auf die letzte Handlung ankommen – darauf sollten Sie sich ohne Prüfung aber nicht verlassen.
Selbst „zurückschlagen“. Beleidigungen oder Drohungen Ihrerseits können eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen und Ihre Position schwächen.
Mobbing müssen Sie nicht hinnehmen. Lassen Sie Ihre Situation kostenfrei und vertraulich einschätzen – verschlüsselte Übertragung, Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Was gilt rechtlich als Mobbing am Arbeitsplatz?
Ein eigenes Mobbing-Gesetz gibt es nicht. Die Arbeitsgerichte verstehen darunter fortgesetzte, aufeinander aufbauende Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen, die das Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit verletzen. Einzelne Konflikte, ein rauer Umgangston oder eine berechtigte Kritik an der Arbeitsleistung reichen in der Regel nicht. Entscheidend ist das systematische Gesamtbild über einen längeren Zeitraum.
Kann ich wegen Mobbing Schmerzensgeld verlangen?
Ja, das ist möglich, wenn Ihr Persönlichkeitsrecht schwerwiegend verletzt oder Ihre Gesundheit geschädigt wurde. Grundlage sind vor allem §§ 280, 823 und 253 BGB, bei Diskriminierung auch § 15 AGG. Die zugesprochenen Beträge fallen in Deutschland meist eher moderat aus. Hohe Summen sind die Ausnahme und setzen in der Regel schwere, gut belegte und lang andauernde Verletzungen voraus.
Wie beweise ich Mobbing am Arbeitsplatz?
Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen. Am wichtigsten ist ein zeitnah geführtes Mobbing-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen, Zeugen und genauem Geschehen. Bewahren Sie E-Mails, Chatnachrichten und Schriftstücke auf. Ärztliche Unterlagen können einen Zusammenhang mit gesundheitlichen Folgen stützen. Heimliche Tonaufnahmen sind dagegen strafbar und daher kein geeigneter Weg.
Haftet der Arbeitgeber, wenn Kollegen mich mobben?
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss Sie vor Angriffen auf Ihre Persönlichkeit und Gesundheit schützen. Weiß er vom Mobbing und unternimmt nichts Geeignetes, kann er selbst haften. Für Vorgesetzte, die er mit Führungsaufgaben betraut, muss er sich deren Verhalten in vielen Fällen zurechnen lassen. Deshalb ist eine dokumentierte Beschwerde beim Arbeitgeber so wichtig.
Darf mir wegen einer Mobbing-Beschwerde gekündigt werden?
Nein, eine Kündigung oder andere Benachteiligung als Reaktion auf eine berechtigte Beschwerde ist unzulässig. Das ergibt sich aus § 84 Abs. 3 BetrVG, aus dem allgemeinen Maßregelungsverbot des § 612a BGB und bei Diskriminierungen aus § 16 AGG. Erhalten Sie nach einer Beschwerde eine Kündigung, sollten Sie diese innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage angreifen lassen.
Soll ich wegen Mobbing selbst kündigen?
Überstürzen Sie das nicht. Eine Eigenkündigung führt beim Arbeitslosengeld in der Regel zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Nachweisbares Mobbing kann ein wichtiger Grund sein, die Agentur für Arbeit verlangt aber Belege. Oft ist es besser, zuerst rechtlich prüfen zu lassen, ob eine Verhandlungslösung wie ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich ist.
Welche Fristen gelten bei Mobbing-Ansprüchen?
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verjähren grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende. Viel kürzer sind aber Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifvertrag, die oft nur wenige Monate betragen. Bei Ansprüchen wegen Diskriminierung nach dem AGG müssen Sie innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend machen. Lassen Sie deshalb früh prüfen, welche Fristen in Ihrem Fall laufen.
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Mobbing müssen Sie nicht hinnehmen. Lassen Sie Ihre Situation kostenfrei und vertraulich einschätzen – verschlüsselte Übertragung, Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
