Lexikon Arbeitsrecht
Die wichtigsten Begriffe rund um Kündigung und Kündigungsschutz – verständlich erklärt.
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Kurz gesagt
Das Arbeitsrecht Lexikon von Gekündigt24 erklärt die wichtigsten Fachbegriffe rund um Kündigung, Kündigungsschutzklage und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in einfacher Sprache. Jeder Eintrag nennt die Rechtsgrundlage, erklärt die Bedeutung für Arbeitnehmer und verweist auf die passenden ausführlichen Ratgeber.
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Wichtige Fristen im Überblick
Kündigungsschutzklage
3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung
Wo geregelt:§ 4 KSchG
Arbeitsuchendmeldung
spätestens 3 Monate vor Beendigung, bei kürzerer Frist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis
Wo geregelt:§ 38 SGB III
Wartezeit Kündigungsschutz
6 Monate Beschäftigung
Wo geregelt:§ 1 Abs. 1 KSchG
Ausschlussfrist
häufig 3 Monate, in Formularverträgen mindestens 3 Monate
Wo geregelt:Arbeits- oder Tarifvertrag
Verjährung von Lohnansprüchen
3 Jahre ab Ende des Fälligkeitsjahres
Wo geregelt:§§ 195, 199 BGB
Für die Arbeitsuchendmeldung gilt § 38 SGB III: Wer sich zu spät meldet, riskiert eine kurze Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Bei Gekündigt24 wird die Klagefrist nach dem Hochladen Ihrer Kündigung automatisch vorläufig berechnet – die verbindliche Prüfung übernimmt der Partneranwalt.
Checkliste: Begriffe, die Sie nach einer Kündigung prüfen sollten
Wissen
Alles Wichtige zu den Begriffen
So nutzen Sie das Arbeitsrecht-Lexikon
Wer eine Kündigung erhält, wird plötzlich mit Begriffen konfrontiert, die im Alltag kaum vorkommen: Sozialauswahl, Annahmeverzug, Ausschlussfrist, …
Wer eine Kündigung erhält, wird plötzlich mit Begriffen konfrontiert, die im Alltag kaum vorkommen: Sozialauswahl, Annahmeverzug, Ausschlussfrist, Betriebsratsanhörung. Oft stehen sie in Schreiben des Arbeitgebers, im Arbeitsvertrag oder in Briefen vom Arbeitsgericht – und fast immer hängen konkrete Rechte oder Fristen daran. Unser Lexikon soll Ihnen helfen, diese Begriffe schnell einzuordnen, ohne dass Sie sich durch Gesetzestexte arbeiten müssen.
Jeder Lexikoneintrag ist gleich aufgebaut: zuerst eine kurze Definition, dann die gesetzliche Grundlage, schließlich die praktische Bedeutung für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Am Ende finden Sie Antworten auf typische Fragen und Verweise auf unsere ausführlichen Ratgeberseiten. Die Einträge ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls, geben Ihnen aber das Vokabular, um Ihre Situation besser zu verstehen und gezielte Fragen zu stellen.
Die Begriffe sind nach Themen geordnet: Kündigungsschutz, Ablauf von Kündigung und Verfahren sowie Geld und Fristen. Am Ende der Seite finden Sie zusätzlich ein Kurzglossar weiterer Begriffe, für die es ausführliche Ratgeberseiten gibt.
Sie stecken mitten in einem Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber und wollen wissen, was die Begriffe für Ihren Fall bedeuten? Ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – werktags innerhalb von 24 Stunden.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Begriffe rund um den Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz ist die Grundlage des allgemeinen Kündigungsschutzes. Es verlangt, dass eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ist – also …
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz ist die Grundlage des allgemeinen Kündigungsschutzes. Es verlangt, dass eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ist – also auf Gründe in der Person, im Verhalten oder auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt wird. Es gilt nach sechs Monaten Beschäftigung in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern. Welche Kündigungsarten es gibt und wie Sie reagieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber Kündigung erhalten.
Wartezeit nach dem KSchG
Die Wartezeit beschreibt die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, in denen das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift. Sie ist nicht dasselbe wie die vertraglich vereinbarte Probezeit, auch wenn beide oft gleich lang sind. Was in dieser Phase trotzdem gilt, lesen Sie unter Kündigung in der Probezeit.
Sozialauswahl
Die Sozialauswahl betrifft betriebsbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber muss unter vergleichbaren Beschäftigten demjenigen kündigen, der nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung am wenigsten schutzbedürftig ist. Fehler bei dieser Auswahl gehören zu den häufigsten Gründen, warum eine betriebsbedingte Kündigung angreifbar ist.
Begriffe rund um Kündigung und Verfahren
Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie Ihnen zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist entscheidend, weil mit ihm die dreiwöchige Klagefrist beginnt. …
Zugang der Kündigung
Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie Ihnen zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist entscheidend, weil mit ihm die dreiwöchige Klagefrist beginnt. Wie Sie das Fristende bestimmen, zeigt unser Klagefrist-Rechner; Hintergründe erklären wir unter Frist für die Kündigungsschutzklage.
Betriebsratsanhörung
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung – und zwar unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz greift. Für Betriebsratsmitglieder selbst gelten besondere Regeln, die wir unter Kündigung von Betriebsratsmitgliedern erläutern.
Weiterbeschäftigungsanspruch
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses tatsächlich weiterzuarbeiten. Er kann sich aus einem Widerspruch des Betriebsrats oder aus einem Sieg in der ersten Instanz ergeben. Wie ein solches Verfahren abläuft, lesen Sie unter Ablauf der Kündigungsschutzklage.
Begriffe rund um Geld und Fristen
Annahmeverzugslohn ist der Lohn, den der Arbeitgeber zahlen muss, obwohl Sie nicht gearbeitet haben – weil er Ihre Arbeitsleistung nicht angenommen hat. Er …
Annahmeverzugslohn
Annahmeverzugslohn ist der Lohn, den der Arbeitgeber zahlen muss, obwohl Sie nicht gearbeitet haben – weil er Ihre Arbeitsleistung nicht angenommen hat. Er spielt vor allem nach einer unwirksamen Kündigung eine Rolle und ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor jeder Kündigungsschutzklage. Bleiben Zahlungen im laufenden Arbeitsverhältnis aus, hilft unser Ratgeber Arbeitgeber zahlt Lohn nicht.
Ausschlussfrist
Eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag lässt Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Betroffen sind vor allem Lohn, Überstundenvergütung, Zuschläge und Urlaubsabgeltung. Weil diese Fristen oft nur drei Monate betragen, gehören sie zu den gefährlichsten Fallen im Arbeitsrecht.
Weitere wichtige Begriffe kurz erklärt
Für viele weitere Begriffe gibt es auf Gekündigt24 ausführliche Ratgeber. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung:
Für viele weitere Begriffe gibt es auf Gekündigt24 ausführliche Ratgeber. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung:
| Begriff | Kurz erklärt | Ausführlich |
|---|---|---|
| Abfindung | Einmalzahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes; ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen | Abfindung |
| Aufhebungsvertrag | Vertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden | Aufhebungsvertrag |
| Abmahnung | Rüge eines Fehlverhaltens mit Warnung vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen | Abmahnung erhalten |
| Sperrzeit | Zeitraum, in dem das Arbeitslosengeld ruht, etwa nach Eigenkündigung ohne wichtigen Grund | Sperrzeit beim Arbeitslosengeld |
| Freistellung | Befreiung von der Arbeitspflicht, meist während der Kündigungsfrist | Freistellung |
| Gütetermin | Erste mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel einer Einigung | Gütetermin |
| Änderungskündigung | Kündigung verbunden mit dem Angebot, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten | Änderungskündigung |
| Kostenregel § 12a ArbGG | In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch bei Erfolg | Kosten am Arbeitsgericht |
Wie die Begriffe zusammenhängen: ein Beispiel
Viele Lexikonbegriffe greifen ineinander. Ein typischer Ablauf zeigt, warum es sich lohnt, sie zu kennen: Frau M. arbeitet seit vier Jahren in einem Betrieb …
Viele Lexikonbegriffe greifen ineinander. Ein typischer Ablauf zeigt, warum es sich lohnt, sie zu kennen: Frau M. arbeitet seit vier Jahren in einem Betrieb mit 40 Beschäftigten. An einem Freitagnachmittag wirft ein Bote ihre Kündigung in den Briefkasten – damit ist die Kündigung zugegangen, und die Drei-Wochen-Frist läuft. Weil Frau M. länger als sechs Monate beschäftigt ist und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz; die Wartezeit ist erfüllt.
Der Arbeitgeber begründet die Kündigung betriebsbedingt. Damit kommt es auf die Sozialauswahl an: Gibt es vergleichbare Kolleginnen, die jünger sind, kürzer im Betrieb und keine Kinder haben? Zudem stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde. Frau M. erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage. Gewinnt sie, kann der Arbeitgeber zur Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit des Prozesses verpflichtet sein – abzüglich des Arbeitslosengelds. Parallel sollte sie offene Überstunden und Resturlaub fristgerecht geltend machen, weil ihr Vertrag eine Ausschlussfrist von drei Monaten enthält.
Das Beispiel ist vereinfacht und nicht auf jeden Fall übertragbar. Es zeigt aber, dass schon die richtige Einordnung weniger Begriffe darüber entscheiden kann, ob Rechte gewahrt bleiben oder verloren gehen.
Häufige Missverständnisse
„Probezeit und Wartezeit sind dasselbe.“ Nicht ganz: Die Probezeit verkürzt die Kündigungsfrist, die Wartezeit betrifft den Kündigungsschutz.
- „Probezeit und Wartezeit sind dasselbe.“ Nicht ganz: Die Probezeit verkürzt die Kündigungsfrist, die Wartezeit betrifft den Kündigungsschutz.
- „Ohne Begründung ist die Kündigung unwirksam.“ Eine Begründung muss im Kündigungsschreiben in der Regel nicht stehen; entscheidend ist, ob ein Grund tatsächlich vorliegt.
- „Eine Abfindung steht mir automatisch zu.“ Einen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht; Abfindungen werden meist verhandelt.
- „Verjährung ist die einzige Frist.“ Ausschlussfristen sind oft viel kürzer und deshalb gefährlicher.
Begriffe verstanden – und jetzt? Lassen Sie Ihre Kündigung oder Ihren Anspruch von einem Partner-Fachanwalt prüfen. Foto, Name und E-Mail genügen, verschlüsselt übertragen, fertig in etwa einer Minute.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ausschlussfrist und Verjährung?
Die Verjährung ist gesetzlich geregelt und beträgt für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis regelmäßig drei Jahre ab Jahresende. Ein verjährter Anspruch besteht weiter, kann aber nicht mehr durchgesetzt werden, wenn sich der Arbeitgeber darauf beruft. Eine Ausschlussfrist steht dagegen im Arbeits- oder Tarifvertrag, ist meist viel kürzer – oft drei Monate – und lässt den Anspruch nach Ablauf vollständig erlöschen.
Was bedeutet „sozial ungerechtfertigt“ bei einer Kündigung?
Der Begriff stammt aus § 1 KSchG. Sozial ungerechtfertigt ist eine Kündigung, die nicht durch Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Bei betriebsbedingten Kündigungen kommt eine fehlerhafte Sozialauswahl hinzu. Eine sozial ungerechtfertigte Kündigung ist unwirksam – das muss aber innerhalb von drei Wochen per Klage geltend gemacht werden.
Ab wann läuft die Frist für die Kündigungsschutzklage?
Die dreiwöchige Klagefrist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Zugegangen ist die Kündigung, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen können – etwa wenn sie zu üblichen Zeiten in Ihren Briefkasten eingeworfen wurde. Ob Sie den Brief tatsächlich geöffnet haben, spielt dafür grundsätzlich keine Rolle.
Muss der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung anhören, also informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Widerspricht der Betriebsrat, kann der Arbeitgeber trotzdem kündigen; der Widerspruch kann aber einen Weiterbeschäftigungsanspruch auslösen. Eine echte Zustimmung ist nur in Sonderfällen nötig, etwa bei der außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern.
Bekomme ich während des Kündigungsschutzprozesses weiter Lohn?
Während der Kündigungsfrist ja. Für die Zeit danach zahlt der Arbeitgeber meist zunächst nicht. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss er den Lohn für die Zwischenzeit aber grundsätzlich als Annahmeverzugslohn nachzahlen. Angerechnet werden anderweitiger Verdienst und Arbeitslosengeld. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsschutz und Sonderkündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG gilt für alle Arbeitnehmer nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Sonderkündigungsschutz besteht zusätzlich für bestimmte Gruppen, etwa Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen oder Betriebsratsmitglieder. Er gilt teilweise unabhängig von Betriebsgröße und Wartezeit und verlangt oft eine behördliche Zustimmung vor der Kündigung.
Was bedeutet Textform im Arbeitsrecht?
Textform bedeutet, dass eine Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird und die erklärende Person erkennbar ist – etwa per E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Für die Kündigung selbst reicht Textform nicht: Sie muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Viele Ausschlussfristen lassen sich dagegen durch eine Geltendmachung in Textform wahren.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
