Überstunden Rechner – was Ihre Mehrarbeit wert ist
Kurz gesagt
Der Überstunden Rechner ermittelt, wie viel Ihnen für Mehrarbeit brutto zusteht: Er rechnet Ihr Monatsgehalt in einen Stundenlohn um (Gehalt ÷ Wochenstunden × 4,348), multipliziert ihn mit Ihren Überstunden und addiert einen vereinbarten Zuschlag. Zusätzlich prüft er, ob Ihr Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € erreicht.
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Überstundenvergütung kann durch vertragliche Ausschlussfristen schnell verloren gehen – häufig schon drei …
Überstundenvergütung kann durch vertragliche Ausschlussfristen schnell verloren gehen – häufig schon drei Monate nach Fälligkeit. Machen Sie offene Stunden deshalb zeitnah schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber geltend.
Rechner
Überstunden-Rechner
Was Ihre nicht bezahlten Überstunden wert sind – inkl. Mindestlohn-Check.
Überstundenvergütung gesamt (brutto)
184,00 €
10,00 Std. × 18,40 €
- Ihr Bruttostundenlohn
- 18,40 € (Gehalt ÷ (40,0 × 4,348))
- Durchschnittliche Regelstunden pro Monat
- 173,92
- Zu vergütende Überstunden
- 10,00 Std.
- Grundvergütung
- 184,00 €
- Effektiver Stundenlohn, falls Überstunden unbezahlt bleiben
- 17,40 €
- Ergebnisse sind Bruttobeträge ohne Steuer- und Sozialversicherungsberechnung. Vertrag oder Tarifvertrag können statt Geld Freizeitausgleich vorsehen; Teilzeit-Mehrarbeit löst tarifliche Zuschläge nicht in jedem Fall aus.
Unverbindliche Orientierung. Ob Überstunden zu vergüten sind, hängt von Arbeits-/Tarifvertrag, Anordnung bzw. Duldung und möglichen Ausschlussfristen ab.
So funktioniert der Überstunden Rechner
Wer regelmäßig länger arbeitet, will wissen, welchen Wert diese Zeit hat. Der Rechner beantwortet diese Frage in vier Schritten – transparent und mit …
Wer regelmäßig länger arbeitet, will wissen, welchen Wert diese Zeit hat. Der Rechner beantwortet diese Frage in vier Schritten – transparent und mit offengelegtem Rechenweg.
Schritt 1: Stundenlohn ermitteln
Werden Sie nach Stunden bezahlt, nimmt der Rechner Ihren Stundenlohn direkt. Bei einem festen Monatsgehalt rechnet er ihn um:
Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,348)
Der Faktor 4,348 steht für die durchschnittliche Zahl der Wochen pro Monat: 52,18 Wochen im Jahr geteilt durch zwölf Monate. Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich so 173,92 Regelstunden pro Monat. Das Ergebnis wird auf volle Cent gerundet, bevor weitergerechnet wird – so, wie es auch in vielen Lohnabrechnungen üblich ist.
Schritt 2: Pauschal abgegoltene Stunden abziehen
Manche Arbeitsverträge regeln, dass eine bestimmte Zahl an Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten ist – etwa „bis zu zehn Stunden pro Monat“. Nennt Ihr Vertrag eine solche konkrete Zahl, können Sie sie eintragen. Der Rechner zieht dann diese Stunden für den angegebenen Zeitraum ab. Steht in Ihrem Vertrag nur, dass „alle Überstunden“ abgegolten seien, lassen Sie das Feld leer: Solche Klauseln sind in Formularverträgen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel intransparent und damit nach § 307 BGB unwirksam.
Schritt 3: Vergütung und Zuschlag berechnen
Die verbleibenden Überstunden multipliziert der Rechner mit Ihrem Stundenlohn. Ist ein Zuschlag vereinbart, kommt er prozentual obendrauf. Wichtig: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge gibt es nicht. Sie ergeben sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, kann eine Vergütung der Überstunden selbst trotzdem geschuldet sein – nach § 612 BGB immer dann, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.
Schritt 4: Mindestlohn-Check
Zuletzt vergleicht der Rechner Ihren Stundenlohn mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € brutto, der seit dem 1. Januar 2026 gilt (§ 1 MiLoG). Bei einem Monatsgehalt zeigt er außerdem, wie hoch Ihr effektiver Stundenlohn wäre, wenn die Überstunden unbezahlt blieben. Unterschreitet dieser Wert den Mindestlohn, nennt der Rechner die Differenz, die Sie mindestens verlangen können. Der Mindestlohnanspruch ist nach § 3 MiLoG unverzichtbar.
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Rechenbeispiele
Beispiel 4 zeigt die Wirkung einer wirksamen Pauschalklausel: Von 15 Überstunden sind 10 mit dem Gehalt abgegolten, vergütet werden nur 5 Stunden à 18,40 € …
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 | |
|---|---|---|---|---|
| Vergütung | 3.200 € / Monat | 14,50 € / Stunde | 3.900 € / Monat | 3.200 € / Monat |
| Wochenstunden | 40 | 40 | 38,5 | 40 |
| Regelstunden / Monat | 173,92 | – | 167,40 | 173,92 |
| Stundenlohn | 18,40 € | 14,50 € | 23,30 € | 18,40 € |
| Überstunden (1 Monat) | 15 | 12 | 10 | 15, davon 10 pauschal abgegolten |
| Zuschlag | 25 % | 0 % | 30 % | 25 % |
| Grundvergütung | 276,00 € | 174,00 € | 233,00 € | 92,00 € |
| Zuschlag in € | 69,00 € | 0,00 € | 69,90 € | 23,00 € |
| Gesamt brutto | 345,00 € | 174,00 € | 302,90 € | 115,00 € |
Beispiel 4 zeigt die Wirkung einer wirksamen Pauschalklausel: Von 15 Überstunden sind 10 mit dem Gehalt abgegolten, vergütet werden nur 5 Stunden à 18,40 € plus 25 % Zuschlag.
Beispiel 5: Wenn der Mindestlohn ins Spiel kommt
Eine Arbeitnehmerin verdient 2.300 € brutto bei 40 Wochenstunden. Ihr Stundenlohn liegt bei 2.300 € ÷ 173,92 = 13,22 € – also bereits unter dem Mindestlohn von 13,90 €. Arbeitet sie zusätzlich 20 unbezahlte Überstunden im Monat, sinkt der effektive Stundenlohn auf 2.300 € ÷ 193,92 Stunden = 11,86 €. Für diesen Monat müssten nach dem Mindestlohn mindestens 13,90 € × 193,92 = 2.695,49 € gezahlt werden. Der Rechner zeigt eine Mindestlohn-Differenz von 395,49 € an. Zur Einordnung: Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn einem Monatsgehalt von rund 2.417,49 € brutto.
Rechtlicher Rahmen kurz erklärt
Wann Überstunden vergütet werden: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss Ihr Arbeitgeber Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet …
Wann Überstunden vergütet werden: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss Ihr Arbeitgeber Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet haben, oder sie müssen zur Erledigung der übertragenen Arbeit notwendig gewesen sein. Bei sehr hohen Gehältern oder sogenannten Diensten höherer Art kann eine Vergütungserwartung fehlen.
Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Außerdem müssen nach § 16 Abs. 2 ArbZG Arbeitszeiten über acht Stunden werktäglich aufgezeichnet werden. Das kann Ihnen helfen, wenn Sie Überstunden belegen müssen – entbindet Sie aber nicht davon, im Streitfall konkret vorzutragen.
Höchstarbeitszeit: Werktäglich sind grundsätzlich acht, höchstens zehn Stunden erlaubt (§ 3 ArbZG), wenn im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Der Rechner weist Sie darauf hin, wenn Ihre Angaben diesen Rahmen sprengen.
Ausführliche Informationen dazu, wie Sie unbezahlte Mehrarbeit einfordern, finden Sie im Ratgeber Überstunden nicht bezahlt. Wenn neben den Überstunden auch das reguläre Gehalt ausbleibt, lesen Sie unseren Beitrag Arbeitgeber zahlt Lohn nicht.
Grenzen des Rechners
Kein Beweis: Der Rechner unterstellt, dass die eingegebenen Überstunden geleistet und vergütungspflichtig sind. Ob Sie das im Streitfall belegen können, prüft …
- Kein Beweis: Der Rechner unterstellt, dass die eingegebenen Überstunden geleistet und vergütungspflichtig sind. Ob Sie das im Streitfall belegen können, prüft er nicht.
- Keine Wirksamkeitsprüfung von Klauseln: Ob eine Pauschal- oder Ausschlussklausel in Ihrem Vertrag wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden – etwa im Rahmen einer Prüfung Ihres Arbeitsvertrags.
- Nur brutto: Steuern und Sozialabgaben berechnet der Rechner nicht. Ob ein Zuschlag steuerfrei ist, hängt von seiner Art und der jeweils geltenden Rechtslage ab – das bildet der Rechner nicht ab.
- Tarifliche Besonderheiten: Tarifverträge regeln Zuschläge, Freizeitausgleich und Arbeitszeitkonten oft sehr detailliert, auch für Teilzeitkräfte.
- Fristen: Ob Ihre Ansprüche bereits durch eine Ausschlussfrist verfallen sind, kann der Rechner nicht beurteilen.
Checkliste: Überstunden durchsetzen
Eigene Arbeitszeiten tagesgenau notiert (Beginn, Ende, Pausen)
0/8 erledigt
Häufige Fehler
Mit 4 statt 4,348 Wochen rechnen: Wer das Monatsgehalt nur durch vier Wochen teilt, überschätzt den Stundenlohn spürbar.
Mit 4 statt 4,348 Wochen rechnen: Wer das Monatsgehalt nur durch vier Wochen teilt, überschätzt den Stundenlohn spürbar.
Zuschläge ohne Grundlage verlangen: Ein Zuschlag steht Ihnen nur zu, wenn er vereinbart ist.
Zu lange warten: Ausschlussfristen von wenigen Monaten sind in Arbeitsverträgen weit verbreitet.
Keine Aufzeichnungen: Ohne eigene Notizen wird es im Streitfall schwer, konkrete Zeiten vorzutragen.
Kostenrisiko falsch einschätzen: Viele scheuen eine Klage wegen der Kosten. Was ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ungefähr kostet, zeigt der Prozesskostenrechner; ob eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht einspringt, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Lassen Sie Ihre Überstundenforderung prüfen, bevor Fristen ablaufen. Foto der Unterlagen, Name und E-Mail genügen – verschlüsselte Übertragung, Antwort in 24 Stunden (werktags).
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie Ihr Bruttomonatsgehalt durch Ihre durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat. Diese ergeben sich aus Wochenstunden mal 4,348, denn ein Jahr hat rund 52,18 Wochen, also im Schnitt 4,348 Wochen pro Monat. Bei 3.200 Euro und 40 Stunden pro Woche sind das 3.200 Euro geteilt durch 173,92 Stunden, also 18,40 Euro brutto pro Stunde.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschlag?
Nein, ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag für Überstunden besteht nicht. Zuschläge gibt es nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sie vorsieht. Eine Ausnahme gilt für Nachtarbeit: Dafür schreibt das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Ausgleich in Geld oder freien Tagen vor. Tragen Sie im Rechner deshalb nur einen Zuschlag ein, der für Sie tatsächlich vereinbart ist.
Sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten, wenn das so im Vertrag steht?
Nicht unbedingt. Eine Klausel, nach der pauschal alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, hält das Bundesarbeitsgericht in vorformulierten Verträgen regelmäßig für intransparent und damit unwirksam. Wirksam kann dagegen eine Regel sein, die eine konkrete Zahl nennt, etwa bis zu zehn Stunden pro Monat. Darüber hinausgehende Stunden sind dann grundsätzlich zu vergüten. Lassen Sie Ihre Klausel im Zweifel prüfen.
Wie lange kann ich Überstunden rückwirkend einfordern?
Gesetzlich verjähren Vergütungsansprüche nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten jedoch Ausschlussfristen, die deutlich kürzer sind, oft drei Monate ab Fälligkeit. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch in der Regel. Machen Sie offene Überstunden deshalb möglichst bald schriftlich geltend und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Was muss ich beweisen, um Überstunden bezahlt zu bekommen?
Im Streitfall müssen Sie in der Regel darlegen, an welchen Tagen Sie von wann bis wann gearbeitet haben und dass Ihr Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet hat oder dass sie zur Erledigung der Arbeit notwendig waren. Hilfreich sind eigene Aufzeichnungen, E-Mails mit Zeitstempel, Zeiterfassungsdaten und Zeugen. Arbeitgeber sind zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet, was Ihnen den Nachweis erleichtern kann.
Zählen Überstunden beim Mindestlohn mit?
Ja. Der Mindestlohn von 13,90 Euro brutto gilt seit 1. Januar 2026 für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, also auch für Überstunden. Bleiben Überstunden unbezahlt, sinkt Ihr effektiver Stundenlohn. Fällt er dadurch unter den Mindestlohn, können Sie zumindest die Differenz verlangen. Dieser Anspruch kann vertraglich weder ausgeschlossen noch durch eine Ausschlussfrist beschränkt werden.
Werden Überstunden bei Kündigung ausgezahlt?
Endet das Arbeitsverhältnis, können noch offene Überstunden nicht mehr durch Freizeit ausgeglichen werden. Bestehende Guthaben, etwa auf einem Arbeitszeitkonto, sind dann grundsätzlich auszuzahlen. Häufig werden Überstunden auch während einer Freistellung in der Kündigungsfrist verrechnet, wenn das klar vereinbart ist. Prüfen Sie Ihre Endabrechnung sorgfältig und achten Sie auf Ausschlussfristen und Ausgleichsklauseln in einem Aufhebungsvertrag.
Fragen aus der Community
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
