Kündigungsfrist Rechner – wann endet Ihr Arbeitsverhältnis?
Kurz gesagt
Der Kündigungsfrist Rechner ermittelt das frühestmögliche Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nach § 622 BGB. Sie geben ein, wer kündigt, seit wann Sie beschäftigt sind und wann die Kündigung zugegangen ist – der Rechner wählt die passende Frist von zwei Wochen in der Probezeit bis zu sieben Monaten zum Monatsende. Optional berücksichtigt er eine längere Frist aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
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Die Kündigungsfrist entscheidet, wann Sie zuletzt Lohn erhalten. Unabhängig davon läuft ab Zugang einer …
Die Kündigungsfrist entscheidet, wann Sie zuletzt Lohn erhalten. Unabhängig davon läuft ab Zugang einer Arbeitgeberkündigung die dreiwöchige Klagefrist – berechnen Sie diese separat mit dem Klagefrist-Rechner.
Rechner
Kündigungsfrist-Rechner
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB – optional mit vertraglicher oder tariflicher Frist.
Frühestes Ende des Arbeitsverhältnisses
Donnerstag, 31.12.2026
2 Monat(e) zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB)
- Betriebszugehörigkeit bei Zugang
- 7 volle Jahre
- Nicht anwendbar bei fristloser Kündigung. Sonderregeln u. a. bei Insolvenz (§ 113 InsO), Schwerbehinderung (Mindestfrist 4 Wochen, § 169 SGB IX) und Kündigung zum Ende der Elternzeit (§ 19 BEEG).
Unverbindliche Orientierung. Zeiten vor dem 25. Lebensjahr werden mitgezählt (EuGH, C-555/07 – Kücükdeveci).
Kündigungsfrist Rechner: Diese Angaben brauchen Sie
Für eine verlässliche Berechnung braucht der Rechner nur wenige Daten. Am wichtigsten ist das Zugangsdatum: Eine Kündigungsfrist beginnt nicht mit dem Datum, …
Für eine verlässliche Berechnung braucht der Rechner nur wenige Daten. Am wichtigsten ist das Zugangsdatum: Eine Kündigungsfrist beginnt nicht mit dem Datum, das oben auf dem Schreiben steht, sondern mit dem Tag, an dem die Kündigung Sie tatsächlich erreicht hat. Bei persönlicher Übergabe ist das der Tag der Übergabe. Liegt ein Brief im Briefkasten, zählt in der Regel der Tag, an dem man üblicherweise den Briefkasten leert. Wann genau ein Schreiben als zugegangen gilt, erklärt unser Lexikonbeitrag Zugang der Kündigung.
Daneben fragt der Rechner, wer kündigt, wann Ihr Arbeitsverhältnis begonnen hat und ob die Kündigung noch in einer vereinbarten Probezeit zugegangen ist. Wenn Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eine eigene Frist enthält, können Sie diese zusätzlich eintragen: Dauer, Einheit (Wochen oder Monate) und Termin (Monatsende, 15. oder Monatsende, Quartalsende oder ohne festen Termin).
So rechnet der Kündigungsfrist Rechner
Ohne besondere Umstände gilt § 622 Abs. 1 BGB: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt …
Die Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder Monatsende
Ohne besondere Umstände gilt § 622 Abs. 1 BGB: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Vier Wochen sind 28 Tage. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), die Frist beginnt am Folgetag. Der Rechner addiert deshalb 28 Tage zum Zugangsdatum und sucht dann den nächsten zulässigen Termin – den 15. oder den letzten Tag des Monats. Diese Grundfrist gilt immer, wenn Sie selbst kündigen, und bei Arbeitgeberkündigungen in den ersten beiden Jahren.
Die Staffel bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Hat Ihr Arbeitsverhältnis bei Zugang der Kündigung mindestens zwei Jahre bestanden, verlängert sich die Frist für Ihren Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB. Der Termin ist dann immer das Monatsende:
| Betriebszugehörigkeit bei Zugang | Frist für den Arbeitgeber |
|---|---|
| unter 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Bei Monatsfristen genügt es, wenn die Kündigung bis zum letzten Tag eines Monats zugeht. Bei zwei Monaten Frist und Zugang im Oktober endet das Arbeitsverhältnis also frühestens am 31. Dezember. Die gesetzliche Regel, nach der Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzählen, wendet der Rechner nicht an: Der Europäische Gerichtshof hat sie 2010 als altersdiskriminierend eingestuft, deutsche Gerichte lassen sie seitdem unangewendet.
Probezeit: zwei Wochen ohne festen Termin
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Einen festen Endtermin gibt es nicht – das Arbeitsverhältnis endet zwei Wochen nach Zugang am gleichen Wochentag. Liegt der Zugang mehr als sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn, rechnet der Rechner automatisch mit der regulären Frist und weist Sie darauf hin. Mehr zur Situation in den ersten Monaten lesen Sie im Beitrag Kündigung in der Probezeit.
Vertrag oder Tarifvertrag mit eigener Frist
Viele Verträge enthalten längere Fristen, zum Beispiel „drei Monate zum Quartalsende“. Tragen Sie eine solche Frist ein, berechnet der Rechner beide Varianten und zeigt bei einer arbeitsvertraglichen Regelung das spätere Datum als Ergebnis an. Denn einzelvertraglich dürfen die gesetzlichen Fristen grundsätzlich nur verlängert, nicht verkürzt werden. Tarifverträge dürfen dagegen nach § 622 Abs. 4 BGB auch kürzere Fristen vorsehen – hier übernimmt der Rechner die tarifliche Frist.
Sie sind unsicher, ob Ihr Arbeitgeber die richtige Frist gewählt hat – oder ob die Kündigung überhaupt wirksam ist? Laden Sie das Schreiben hoch und erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Partner-Fachanwalt.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Beispielrechnungen
Fall B und C zeigen, wie viel wenige Tage ausmachen: Am 30.10.2026 fehlen noch zwei Tage bis zum zweiten Jahrestag, es gilt die Grundfrist. 28 Tage nach Zugang …
| Fall | Beginn | Zugang | Betriebszugehörigkeit | Frist | Frühestes Ende |
|---|---|---|---|---|---|
| A – Arbeitgeber kündigt | 01.04.2019 | Do, 15.10.2026 | 7 Jahre | 2 Monate zum Monatsende | Do, 31.12.2026 |
| B – Arbeitgeber kündigt | 01.11.2024 | Fr, 30.10.2026 | 1 Jahr | 4 Wochen zum 15./Monatsende | Mo, 30.11.2026 |
| C – Arbeitgeber kündigt | 01.11.2024 | Mo, 02.11.2026 | 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende | Do, 31.12.2026 |
| D – Arbeitnehmer kündigt | 01.01.2015 | Fr, 16.10.2026 | 11 Jahre | 4 Wochen zum 15./Monatsende | So, 15.11.2026 |
| E – Probezeit | 01.09.2026 | Do, 08.10.2026 | – | 2 Wochen | Do, 22.10.2026 |
| F – Arbeitgeber kündigt | 01.08.2000 | Di, 03.11.2026 | 26 Jahre | 7 Monate zum Monatsende | Mi, 30.06.2027 |
Fall B und C zeigen, wie viel wenige Tage ausmachen: Am 30.10.2026 fehlen noch zwei Tage bis zum zweiten Jahrestag, es gilt die Grundfrist. 28 Tage nach Zugang ist der 27.11.2026, nächster Termin ist der 30.11. Geht die Kündigung erst am 02.11.2026 zu, sind zwei Jahre vollendet – das Arbeitsverhältnis endet dann frühestens am 31.12.2026.
Fall D: 28 Tage nach dem 16.10.2026 ist Freitag, der 13.11.2026. Der nächste Termin ist der 15.11. – ein Sonntag. Das Arbeitsverhältnis endet trotzdem an diesem Tag; eine Verschiebung auf Montag gibt es bei Kündigungsfristen nicht.
Vertragsbeispiel: Ein Arbeitnehmer ist seit dem 01.05.2022 beschäftigt (vier Jahre), der Vertrag sieht drei Monate zum Quartalsende vor. Zugang ist Montag, der 12.10.2026. Gesetzlich ergäbe sich der 30.11.2026 (ein Monat zum Monatsende). Nach dem Vertrag endet die Frist am 12.01.2027, der nächste Quartalstermin ist der 31.03.2027. Der Rechner zeigt den 31.03.2027 als frühestes Ende.
Grenzen des Rechners
Der Kündigungsfrist Rechner bildet die gesetzliche Systematik ab, kennt aber nicht jede Besonderheit Ihres Arbeitsverhältnisses. Achten Sie besonders auf diese …
Der Kündigungsfrist Rechner bildet die gesetzliche Systematik ab, kennt aber nicht jede Besonderheit Ihres Arbeitsverhältnisses. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Wirksamkeit: Der Rechner unterstellt, dass die Kündigung wirksam ist. Ob sie angreifbar ist, prüft er nicht. Hinweise dazu finden Sie unter Kündigung unwirksam.
- Zugangsprobleme: Ist unklar, wann die Kündigung zugegangen ist, kann sich das Ergebnis um einen ganzen Monat verschieben.
- Sonderregeln: In der Insolvenz gilt nach § 113 InsO eine Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende. Für schwerbehinderte Menschen beträgt die Mindestfrist vier Wochen, außerdem ist die Zustimmung des Integrationsamts nötig.
- Tarifverträge: Ob ein Tarifvertrag für Sie gilt, etwa durch Verweis im Arbeitsvertrag, kann der Rechner nicht erkennen.
- Fristlose Kündigung: Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist im eigentlichen Sinn.
Ausführliche Erläuterungen zur Frage, welche Fristen Arbeitgeber einhalten müssen und was bei zu kurzen Fristen gilt, finden Sie im Ratgeber Kündigungsfrist des Arbeitgebers.
Checkliste: Kündigungsfrist richtig ermitteln
Zugangsdatum notiert (Umschlag aufbewahren, Uhrzeit des Einwurfs merken)
0/7 erledigt
Häufige Fehler
Briefdatum statt Zugang: Wer vom Datum auf dem Schreiben aus rechnet, liegt häufig daneben – maßgeblich ist allein der Zugang.
Briefdatum statt Zugang: Wer vom Datum auf dem Schreiben aus rechnet, liegt häufig daneben – maßgeblich ist allein der Zugang.
Frist mit Klagefrist verwechseln: Die Kündigungsfrist bestimmt das Ende des Arbeitsverhältnisses, die dreiwöchige Klagefrist Ihr Zeitfenster für eine Klage. Beide laufen unabhängig voneinander.
Zu späte Meldung bei der Agentur für Arbeit: Wer sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche. Mehr dazu unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Längere Arbeitnehmerfrist übersehen: Wer selbst kündigt, sollte den Vertrag prüfen – viele Verträge koppeln Ihre Frist an die verlängerten Arbeitgeberfristen.
Stimmt das Enddatum in Ihrer Kündigung? Ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihr Schreiben kostenfrei und unverbindlich – Antwort in 24 Stunden (werktags).
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Kündigungsfrist richtig?
Sie brauchen drei Angaben: wer kündigt, seit wann Sie beschäftigt sind und wann die Kündigung zugegangen ist. Ohne abweichende Regelung gilt die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt Ihr Arbeitgeber nach mindestens zwei Jahren, verlängert sich die Frist stufenweise auf bis zu sieben Monate zum Monatsende. Gezählt wird ab dem Tag nach dem Zugang.
Gilt die längere Kündigungsfrist auch, wenn ich selbst kündige?
Von Gesetzes wegen nicht. Für Arbeitnehmer bleibt es nach § 622 Abs. 1 BGB bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, egal wie lange Sie im Betrieb sind. Viele Arbeitsverträge erstrecken die verlängerten Fristen aber ausdrücklich auch auf Arbeitnehmer. Das ist zulässig, solange für Sie keine längere Frist gilt als für Ihren Arbeitgeber. Schauen Sie daher in Ihren Vertrag.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, und zwar ohne festen Endtermin. Geht die Kündigung an einem Donnerstag zu, endet das Arbeitsverhältnis zwei Wochen später am Donnerstag. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht; das Ende darf danach liegen. Ein Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine längere Frist vorsehen.
Verschiebt sich das Ende, wenn es auf einen Sonntag fällt?
Nein. Anders als bei der Klagefrist verschiebt sich das Ende einer Kündigungsfrist nicht auf den nächsten Werktag. Endet die Frist an einem Sonntag oder Feiertag, endet Ihr Arbeitsverhältnis trotzdem an genau diesem Tag. Die Regel des § 193 BGB, nach der Fristen auf den nächsten Werktag rutschen, ist auf Kündigungsfristen nach herrschender Auffassung nicht anwendbar, weil sie Sie als Empfänger schützen sollen.
Ab wann zählt die Betriebszugehörigkeit für die Kündigungsfrist?
Gezählt wird ab dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zum Zugang der Kündigung. Haben Sie bei Zugang zum Beispiel genau zwei Jahre vollendet, gilt bereits die Frist von einem Monat zum Monatsende. Eine Ausbildung beim selben Arbeitgeber wird in der Regel mitgerechnet, ebenso Zeiten bei einem früheren Inhaber, wenn der Betrieb übergegangen ist. Unterbrechungen sollten Sie prüfen lassen.
Darf mein Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vorsehen?
Nur in engen Ausnahmen. Kürzer als vier Wochen darf eine einzelvertragliche Frist grundsätzlich nur bei vorübergehenden Aushilfen von bis zu drei Monaten sein. In Kleinbetrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern darf auf den festen Termin verzichtet werden, die vier Wochen bleiben aber. Tarifverträge dürfen dagegen auch kürzere Fristen regeln. Längere vertragliche Fristen sind ohne Weiteres möglich.
Sagt der Kündigungsfrist Rechner auch, ob meine Kündigung wirksam ist?
Nein. Der Rechner ermittelt nur, wann das Arbeitsverhältnis frühestens enden kann, wenn die Kündigung wirksam ist. Ob sie das ist, hängt etwa vom Kündigungsgrund, dem Kündigungsschutzgesetz, Sonderkündigungsschutz oder der Anhörung des Betriebsrats ab. Wichtig: Selbst eine falsch berechnete Frist macht die Kündigung oft nicht unwirksam, sie wirkt dann meist zum nächsten zulässigen Termin. Lassen Sie das prüfen.
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Quellen und Gesetze
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
