Kündigungsfrist des Arbeitgebers – alle Fristen nach § 622 BGB im Überblick

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 6 Min.

Kurz gesagt

Die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende und verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit: ab zwei Jahren auf einen Monat, ab 20 Jahren auf sieben Monate – jeweils zum Monatsende. Tarifverträge können abweichen, Arbeitsverträge dürfen die Fristen grundsätzlich nur verlängern.

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Nach einer Kündigung ist eine der ersten Fragen: Wie lange arbeite ich noch, und wie lange bekomme ich noch Gehalt? Die Antwort hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Arbeitsvertrag und einem möglicherweise geltenden Tarifvertrag ab. Hier finden Sie alle gesetzlichen Fristen, Rechenbeispiele und die wichtigsten Sonderfälle. Für eine schnelle Berechnung nutzen Sie unseren Kündigungsfrist-Rechner.

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Die Kündigungsfrist bestimmt, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Unabhängig davon müssen Sie eine Kündigung …

Die Kündigungsfrist bestimmt, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Unabhängig davon müssen Sie eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angreifen, wenn Sie sie für unwirksam halten.

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Kündigungsfrist Arbeitgeber: Die Tabelle nach § 622 BGB

Die Grundkündigungsfrist von vier Wochen gilt für beide Seiten. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer des …

Die Grundkündigungsfrist von vier Wochen gilt für beide Seiten. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sie sich nach § 622 Abs. 2 BGB mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses:

Bestand des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist des Arbeitgebers
Probezeit (max. 6 Monate, vereinbart)2 Wochen, ohne festen Endtermin
bis unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Maßgeblich ist nach überwiegender Auffassung die Dauer des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Zeiten einer Ausbildung beim selben Arbeitgeber zählen nach der Rechtsprechung mit. Der Gesetzeswortlaut, nach dem Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht berücksichtigt werden, wird seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 wegen Altersdiskriminierung nicht mehr angewendet.

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So wird die Kündigungsfrist berechnet

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung (§ 187 BGB). Sie muss vollständig ablaufen, bevor der Kündigungstermin erreicht ist. Reicht die Zeit bis …

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung (§ 187 BGB). Sie muss vollständig ablaufen, bevor der Kündigungstermin erreicht ist. Reicht die Zeit bis zum nächsten Termin nicht, endet das Arbeitsverhältnis erst zum darauffolgenden Termin. Ein Datum im Briefkopf spielt keine Rolle – es zählt allein der Zugang. Wann eine Kündigung als zugegangen gilt, erklärt der Beitrag zum Zugang der Kündigung.

Rechenbeispiele

FallBetriebszugehörigkeitZugangFristEnde des Arbeitsverhältnisses
A1 Jahr10. März4 Wochen zum 15./Monatsende4 Wochen enden am 7. April → 15. April
B3 Jahre14. März1 Monat zum MonatsendeMonat endet am 14. April → 30. April
C12 Jahre31. Januar5 Monate zum Monatsende30. Juni
D12 Jahre1. Februar5 Monate zum MonatsendeFrist endet 1. Juli → 31. Juli

Fall C und D zeigen, wie wichtig ein einziger Tag sein kann: Geht die Kündigung erst einen Tag später zu, verschiebt sich das Ende um einen ganzen Monat. Arbeitgeber versuchen deshalb oft, Kündigungen am letzten Tag eines Monats zuzustellen – und genau hier entstehen häufig Streitigkeiten über den Zugangszeitpunkt.

Abweichungen durch Tarifvertrag und Arbeitsvertrag

Tarifvertrag: Nach § 622 Abs. 4 BGB dürfen Tarifverträge kürzere oder längere Fristen festlegen. Gilt ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis – weil beide …

Tarifvertrag: Nach § 622 Abs. 4 BGB dürfen Tarifverträge kürzere oder längere Fristen festlegen. Gilt ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis – weil beide Seiten tarifgebunden sind, er allgemeinverbindlich ist oder Ihr Arbeitsvertrag auf ihn verweist –, gehen dessen Fristen vor. Manche Tarifverträge schließen die ordentliche Kündigung langjährig Beschäftigter sogar ganz aus.

Arbeitsvertrag: Einzelvertraglich dürfen die gesetzlichen Fristen grundsätzlich nur verlängert werden. Kürzere Fristen sind nur ausnahmsweise zulässig:

  • bei vorübergehender Aushilfe von höchstens drei Monaten,
  • in Kleinunternehmen mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten, wenn die Grundfrist von vier Wochen ohne festen Endtermin vereinbart wird.

Eine Klausel, die für Sie als Arbeitnehmer eine längere Frist vorsieht als für den Arbeitgeber, ist unzulässig (§ 622 Abs. 6 BGB). Gilt ein Arbeitsvertrag mit unklaren oder widersprüchlichen Fristen, lohnt es sich, den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen.

Ihre eigene Kündigungsfrist als Arbeitnehmer

Gesetzlich gilt für Sie immer die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende, auch nach vielen Jahren. Häufig vereinbaren Arbeitsverträge aber, dass …

Gesetzlich gilt für Sie immer die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende, auch nach vielen Jahren. Häufig vereinbaren Arbeitsverträge aber, dass die verlängerten Fristen „auch für den Arbeitnehmer“ gelten. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag, bevor Sie selbst kündigen. Für die Eigenkündigung zum Ende der Elternzeit gilt eine Sonderfrist von drei Monaten.

Sonderfälle

Schwerbehinderte Menschen: Die Frist beträgt nach § 169 SGB IX mindestens vier Wochen, wenn der Sonderkündigungsschutz greift.
  • Schwerbehinderte Menschen: Die Frist beträgt nach § 169 SGB IX mindestens vier Wochen, wenn der Sonderkündigungsschutz greift.
  • Insolvenz: Der Insolvenzverwalter kann nach § 113 InsO mit einer Frist von höchstens drei Monaten zum Monatsende kündigen, auch wenn vertraglich mehr vereinbart war.
  • Fristlose Kündigung: Hier gibt es keine Frist – wohl aber strenge Voraussetzungen, siehe fristlose Kündigung.
  • Befristete Verträge: Sie sind nur ordentlich kündbar, wenn das vereinbart ist.

Was während der Kündigungsfrist gilt

Bis zum Ende der Frist besteht Ihr Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiter. Sie haben Anspruch auf Ihr Gehalt und auf Urlaub; nicht genommener …

Bis zum Ende der Frist besteht Ihr Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiter. Sie haben Anspruch auf Ihr Gehalt und auf Urlaub; nicht genommener Urlaub ist am Ende abzugelten. Stellt der Arbeitgeber Sie frei, gelten besondere Regeln – mehr unter Freistellung. Wird in einem Aufhebungs- oder Vergleichsvertrag ein Ende vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist vereinbart, kann eine Abfindung beim Arbeitslosengeld zu einer Ruhenszeit führen – Details unter Abfindung und Arbeitslosengeld.

Checkliste: Kündigungsfrist prüfen

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Häufige Fehler

Datum des Schreibens statt Zugang zugrunde legen: Maßgeblich ist allein der Zugang.
  • Datum des Schreibens statt Zugang zugrunde legen: Maßgeblich ist allein der Zugang.
  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberfrist verwechseln: Die verlängerten Fristen gelten kraft Gesetzes nur für den Arbeitgeber.
  • Nur auf die Frist schauen: Eine richtig berechnete Frist macht die Kündigung nicht wirksam. Ob sie angreifbar ist, entscheidet sich an anderen Punkten – die Frist der Kündigungsschutzklage läuft parallel.

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber nach 10 Jahren?

Hat Ihr Arbeitsverhältnis zehn Jahre bestanden, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach § 622 Abs. 2 BGB vier Monate zum Ende eines Kalendermonats. Ab zwölf Jahren sind es fünf Monate, ab 15 Jahren sechs und ab 20 Jahren sieben Monate. Ein Tarifvertrag kann abweichende Fristen vorsehen, ein Arbeitsvertrag darf die gesetzlichen Fristen grundsätzlich nur verlängern, nicht verkürzen.

Welche Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

Kraft Gesetzes gilt für Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebszugehörigkeit die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die verlängerten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB binden nur den Arbeitgeber. Viele Arbeitsverträge sehen aber vor, dass die verlängerten Fristen auch für Sie gelten. Das ist zulässig. Ihre Frist darf jedoch nie länger sein als die des Arbeitgebers.

Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Datum im Schreiben. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgezählt. Wird die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen, geht sie in der Regel zu dem Zeitpunkt zu, zu dem mit der Leerung zu rechnen ist. Wichtig: Die Frist muss vollständig vor dem Kündigungstermin ablaufen. Reicht die Zeit nicht, verschiebt sich das Ende zum nächsten zulässigen Termin.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist falsch berechnet hat?

In vielen Fällen wird die Kündigung so ausgelegt, dass sie zum nächstmöglichen richtigen Termin wirkt. Das Arbeitsverhältnis endet dann später, und Sie behalten für diese Zeit Ihren Vergütungsanspruch. Lässt sich das Schreiben nicht so verstehen – etwa weil ausdrücklich nur ein bestimmtes Datum gewollt ist –, sollten Sie die falsche Frist innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend machen. Lassen Sie das im Zweifel prüfen.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Einen festen Endtermin wie den 15. oder das Monatsende gibt es dann nicht – die Frist kann an jedem Tag enden. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht; das Arbeitsverhältnis darf dann auch erst nach deren Ende auslaufen. Tarifverträge können Abweichendes regeln.

Zählt die Ausbildungszeit zur Betriebszugehörigkeit?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Zeiten einer Berufsausbildung beim selben Arbeitgeber bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen mitgezählt. Die frühere Regel, nach der Zeiten vor dem 25. Lebensjahr unberücksichtigt bleiben, wird wegen Altersdiskriminierung nicht mehr angewendet. Längere Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses können die Berechnung dagegen beeinflussen. Im Zweifel lohnt eine Prüfung anhand Ihrer Vertragsunterlagen.

Gilt bei einer fristlosen Kündigung eine Kündigungsfrist?

Nein. Eine wirksame fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort mit Zugang. Sie setzt aber einen wichtigen Grund voraus und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Arbeitgebers ausgesprochen werden. Häufig kündigen Arbeitgeber deshalb fristlos und hilfsweise ordentlich. Dann gilt für die hilfsweise ordentliche Kündigung die normale Frist. Beide Kündigungen sollten Sie innerhalb von drei Wochen angreifen.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026