Urlaubsanspruch Rechner – wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen
Kurz gesagt
Der Urlaubsanspruch Rechner ermittelt, wie viele Urlaubstage Ihnen im gewählten Jahr zustehen – umgerechnet auf Ihre persönliche Arbeitswoche. Er berücksichtigt den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (§ 3 BUrlG), Teilzeit, einen Eintritt oder ein Ausscheiden im Laufe des Jahres und auf Wunsch den Abgeltungsbetrag für offene Tage.
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Endet Ihr Arbeitsverhältnis, wandelt sich nicht genommener Urlaub in einen Zahlungsanspruch um. Viele …
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, wandelt sich nicht genommener Urlaub in einen Zahlungsanspruch um. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen von oft drei Monaten – machen Sie die Urlaubsabgeltung deshalb zeitnah schriftlich geltend.
Rechner
Urlaubsanspruch-Rechner
Voll- oder Teilurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz – optional mit Abgeltungsbetrag.
- Bitte den Beginn des Arbeitsverhältnisses angeben.
- Nicht abgebildet: Resturlaub aus Vorjahren (verfällt nur nach rechtzeitigem Hinweis des Arbeitgebers – Urlaubsabgeltung), Wechsel der Arbeitstage im Jahr, Arbeitgeberwechsel (§ 6 BUrlG), Langzeiterkrankung/Elternzeit (§ 17 BEEG), Jugendliche (§ 19 JArbSchG) und tarifliche Sonderregeln.
Unverbindliche Orientierung. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet, kleinere Bruchteile bleiben stehen (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Urlaubsanspruch Rechner: So läuft die Berechnung ab
Der Rechner geht in vier Schritten vor. Zuerst rechnet er Ihren vertraglichen und den gesetzlichen Urlaub auf die Zahl Ihrer tatsächlichen Arbeitstage um. Dann …
Der Rechner geht in vier Schritten vor. Zuerst rechnet er Ihren vertraglichen und den gesetzlichen Urlaub auf die Zahl Ihrer tatsächlichen Arbeitstage um. Dann prüft er, ob Sie im gewählten Jahr den vollen Jahresurlaub oder nur Teilurlaub erwerben. Anschließend rundet er nach den gesetzlichen Regeln und zieht bereits genommene Tage ab. Auf Wunsch berechnet er schließlich, welcher Bruttobetrag Ihnen für offene Tage zusteht.
Schritt 1: Urlaub auf Ihre Arbeitswoche umrechnen
Das Bundesurlaubsgesetz rechnet in Werktagen, also von Montag bis Samstag. Der Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 BUrlG entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Der Rechner verwendet dafür zwei Formeln:
- Gesetzlicher Mindesturlaub = 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6
- Vertraglicher Urlaub = Urlaubstage laut Vertrag × Arbeitstage pro Woche ÷ 5 (bei Arbeitstagen) bzw. ÷ 6 (bei Werktagen)
Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet und einen Vertrag über 30 Arbeitstage hat, kommt so auf 18 Urlaubstage. Das klingt nach weniger, bedeutet aber genau wie bei Vollzeit sechs Wochen Freizeit. Liegt der vertragliche Wert unter dem gesetzlichen Minimum, rechnet der Rechner automatisch mit dem Mindesturlaub weiter. Für schwerbehinderte Menschen kommt ein Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche hinzu, ebenfalls anteilig umgerechnet.
Schritt 2: Voller Urlaub oder Teilurlaub?
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Wer kürzer beschäftigt ist oder früh im Jahr ausscheidet, erhält Teilurlaub nach § 5 BUrlG: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Der Rechner unterscheidet drei Fälle:
| Situation | Ergebnis |
|---|---|
| Eintritt nach dem 1. Juli, Wartezeit im Jahr nicht mehr erfüllbar | 1/12 je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 a) |
| Ausscheiden vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit | 1/12 je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 b) |
| Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit bis einschließlich 30. Juni | 1/12 je vollem Monat (§ 5 Abs. 1 c) |
| Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit ab dem 1. Juli | voller gesetzlicher Jahresurlaub |
Der letzte Fall überrascht viele: Wer etwa zum 30. September ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Urlaub, nicht nur neun Zwölftel. Zusätzlichen vertraglichen Urlaub darf der Arbeitgeber in diesem Fall nur kürzen, wenn der Vertrag klar zwischen gesetzlichem und vertraglichem Urlaub unterscheidet. Dafür gibt es im Rechner ein eigenes Kästchen.
Schritt 3: Rundung
Beim Teilurlaub entstehen oft krumme Werte. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile streicht der Rechner nicht, sondern zeigt sie mit Nachkommastellen an – so entspricht es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Schritt 4: Resturlaub und Abgeltung
Zum Schluss zieht der Rechner die bereits genommenen Tage ab. Endet Ihr Arbeitsverhältnis, ist offener Urlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Den Tagessatz bestimmt § 11 BUrlG: durchschnittlicher Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ohne zusätzliche Überstundenvergütung, geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum. Bei festem Monatsgehalt genügt als Näherung: Monatsgehalt × 3 ÷ 65 (bei einer 5-Tage-Woche). Was bei der Auszahlung sonst zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Urlaubsabgeltung.
Ihr Arbeitgeber will offenen Urlaub nicht auszahlen oder rechnet anders? Laden Sie Arbeitsvertrag und Abrechnung hoch – ein Partner-Fachanwalt prüft Ihren Urlaubsanspruch kostenfrei.
Rechenbeispiele
Beispiel 3 mit Kürzungsklausel: Enthält der Vertrag eine klare Regel, nach der der Mehrurlaub beim Ausscheiden anteilig gekürzt wird, rechnet der Rechner 20 …
| Beispiel 1: Teilzeit | Beispiel 2: Ausscheiden 31.05. | Beispiel 3: Ausscheiden 30.09. | Beispiel 4: Eintritt 01.09. | |
|---|---|---|---|---|
| Vertraglicher Urlaub | 30 Arbeitstage | 28 Arbeitstage | 26 Arbeitstage | 30 Arbeitstage |
| Arbeitstage pro Woche | 3 | 5 | 5 | 5 |
| Zeitraum 2026 | ganzes Jahr | 01.01.–31.05. (5 volle Monate) | 01.01.–30.09. | 01.09.–31.12. (4 volle Monate) |
| Fall | Vollurlaub | Teilurlaub § 5 Abs. 1 c | Vollurlaub (2. Jahreshälfte) | Teilurlaub § 5 Abs. 1 a |
| Rechnung | 30 × 3 ÷ 5 | 28 × 5 ÷ 12 = 11,67 | 26 (ohne Kürzungsklausel) | 30 × 4 ÷ 12 |
| Anspruch | 18 Tage | 12 Tage (aufgerundet) | 26 Tage | 10 Tage |
| davon gesetzlich | 12 Tage | 8,33 Tage | 20 Tage | 6,67 Tage |
Beispiel 3 mit Kürzungsklausel: Enthält der Vertrag eine klare Regel, nach der der Mehrurlaub beim Ausscheiden anteilig gekürzt wird, rechnet der Rechner 20 Tage gesetzlichen Urlaub plus 6 Tage Mehrurlaub × 9 ÷ 12 = 4,5 Tage, insgesamt also 24,5 Tage.
Beispiel 3 mit Abgeltung: Die Arbeitnehmerin hat bereits 15 Tage genommen, es bleiben 11 Tage. Ihr Monatsgehalt beträgt 3.250 €, in den letzten 13 Wochen also 9.750 € bei 65 Arbeitstagen. Der Tagessatz liegt bei 150,00 €, die Urlaubsabgeltung bei 11 × 150,00 € = 1.650,00 € brutto.
Werktage im Vertrag: Steht im Vertrag „24 Werktage“ und Sie arbeiten fünf Tage pro Woche, rechnet der Rechner 24 × 5 ÷ 6 = 20 Arbeitstage.
Grenzen des Rechners
Der Urlaubsanspruch Rechner deckt die häufigsten Konstellationen ab. Folgendes kann er nicht zuverlässig abbilden:
Der Urlaubsanspruch Rechner deckt die häufigsten Konstellationen ab. Folgendes kann er nicht zuverlässig abbilden:
- Wechsel der Arbeitszeit im Laufe des Jahres: Wer von Vollzeit in Teilzeit wechselt, muss den Urlaub abschnittsweise berechnen. Bereits erworbener Urlaub darf dabei grundsätzlich nicht nachträglich gekürzt werden.
- Resturlaub aus Vorjahren: Ob alte Urlaubstage noch bestehen, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt hat.
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Sie können eigene Regeln zu Zwölftelung, Rundung oder Zusatzurlaub enthalten.
- Elternzeit, längere Krankheit, Sonderurlaub: Hier gelten teilweise Kürzungsmöglichkeiten oder Übertragungsregeln, die der Rechner nicht berücksichtigt.
- Freistellung während der Kündigungsfrist: Ob Urlaub durch eine Freistellung als genommen gilt, hängt vom genauen Wortlaut ab. Mehr dazu im Beitrag Freistellung.
Wann Ihr Arbeitsverhältnis genau endet, können Sie vorab mit dem Kündigungsfrist Rechner ermitteln – dieses Datum ist der wichtigste Eingabewert für den Teilurlaub.
Checkliste: Urlaub bei Ende des Arbeitsverhältnisses
Urlaubsregelung im Arbeits- und gegebenenfalls Tarifvertrag nachgelesen
0/7 erledigt
Häufige Fehler
Stunden statt Tage rechnen: Die Zahl der Urlaubstage hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab, nicht von den Stunden pro Tag.
Stunden statt Tage rechnen: Die Zahl der Urlaubstage hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab, nicht von den Stunden pro Tag.
Volle Zwölftelung beim Ausscheiden im Herbst: Viele Arbeitgeber kürzen auch im zweiten Halbjahr anteilig. Der gesetzliche Mindesturlaub steht Ihnen dann aber in voller Höhe zu.
Urlaub nicht beantragen: Wird Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie das dokumentieren. Was Sie dann tun können, lesen Sie unter Urlaub verweigert.
Ausschlussfristen verpassen: Die Abgeltung ist ein Zahlungsanspruch und kann vertraglichen Ausschlussfristen unterliegen.
Klären Sie offene Urlaubstage, bevor Fristen ablaufen. Foto von Vertrag oder Abrechnung, Name und E-Mail – in einer Minute erledigt, Antwort in 24 Stunden (werktags).
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage pro Jahr. Werktage sind Montag bis Samstag. Arbeiten Sie an fünf Tagen pro Woche, entspricht das 20 Arbeitstagen, also vier Wochen Urlaub. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr vor, häufig 25 bis 30 Tage. Weniger als den gesetzlichen Mindesturlaub darf Ihr Arbeitgeber dagegen nicht vereinbaren – eine solche Klausel wäre insoweit unwirksam.
Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Teilen Sie Ihre vertraglichen Urlaubstage durch die Zahl der Arbeitstage einer Vollzeitwoche und multiplizieren Sie das Ergebnis mit Ihren tatsächlichen Arbeitstagen. Bei 30 Urlaubstagen auf Basis einer 5-Tage-Woche und drei Arbeitstagen pro Woche ergibt das 18 Urlaubstage. Damit haben Sie genauso viele Wochen frei wie Vollzeitkräfte. Die Stundenzahl pro Tag spielt für die Zahl der Urlaubstage keine Rolle.
Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich im Laufe des Jahres anfange?
Fangen Sie bis einschließlich 1. Juli an, erwerben Sie nach sechs Monaten Wartezeit noch im selben Jahr den vollen Jahresurlaub. Beginnen Sie später, steht Ihnen ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat zu. Bei einem Start am 1. September und 30 Tagen Jahresurlaub sind das zehn Tage. Bereits beim vorherigen Arbeitgeber genommener Urlaub wird dabei angerechnet.
Wie viel Urlaub steht mir bei einer Kündigung zu?
Das hängt vom Zeitpunkt des Ausscheidens ab. Endet Ihr Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, also ab dem 1. Juli, behalten Sie den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Scheiden Sie bis zum 30. Juni aus, erhalten Sie ein Zwölftel pro vollem Monat. Zusätzlicher vertraglicher Urlaub kann gekürzt werden, wenn Ihr Vertrag das klar regelt.
Wird beim Teilurlaub auf- oder abgerundet?
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet. Aus 11,67 Tagen werden also 12 Tage. Bruchteile unter einem halben Tag werden nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht einfach gestrichen, sondern bleiben als Stunden- oder Teilanspruch bestehen. Der Rechner zeigt solche Werte deshalb mit Nachkommastellen an.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Kann Resturlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen. Der Tagessatz ergibt sich aus Ihrem Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung, geteilt durch die Arbeitstage in diesem Zeitraum. Bei 9.750 Euro brutto und 65 Arbeitstagen sind das 150 Euro pro Tag. Elf offene Tage ergeben dann 1.650 Euro brutto.
Verfällt mein Resturlaub am Jahresende?
Nicht automatisch. Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Jahr genommen werden, eine Übertragung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub aber in der Regel nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie rechtzeitig aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Alte Ansprüche können daher noch bestehen.
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Stand: 09.10.2026
