Abfindungsrechner – Ihre Abfindung nach der Faustformel schätzen

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 7 Min.

Kurz gesagt

Der Abfindungsrechner schätzt Ihre mögliche Abfindung nach der verbreiteten Faustformel: Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor. Mit dem Regelwert 0,5 ergibt sich zum Beispiel bei 3.200 € brutto und acht Jahren ein Betrag von 12.800 €. Das Ergebnis ist eine Orientierung für Verhandlungen – einen festen Anspruch begründet es nicht.

  • Partner-Fachanwälte
  • Sichere Übertragung
  • Kostenfreie Ersteinschätzung

Abfindung prüfen

Antwort in 24 h

Abfindung berechnen & Chancen kostenlos prüfen lassen

Gehalt und Jahre eingeben – der Orientierungswert erscheint sofort. Ein Fachanwalt prüft, was wirklich drin ist.

Orientierungswert (Faustformel 0,5)

8.750,00 €

Verhandlungsspanne etwa 4.375,00 € – 17.500,00 € brutto · ob ein Anspruch besteht, prüft der Fachanwalt

Kein Dokument zur Hand? Kontaktdaten genügen – Unterlagen können Sie nachreichen.

Per WhatsApp anfragen

kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24 h · verschlüsselt

Eine Abfindung lässt sich meist nur aushandeln, solange Sie sich gegen die Kündigung wehren können. Die …

Eine Abfindung lässt sich meist nur aushandeln, solange Sie sich gegen die Kündigung wehren können. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Berechnen Sie Ihr Fristende mit dem Klagefrist-Rechner.

Frist berechnen

Rechner

Abfindungsrechner

Faustformel: Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor.

€

Regelmäßiges Bruttogehalt inkl. anteiliger Sonderzahlungen.

Mehr als 6 Monate zählen als volles Jahr.

Abfindung nach Faustformel (brutto)

8.750,00 €

3.500,00 € × 5 Jahre × 0,5 = 8.750,00 €

Berücksichtigte Beschäftigungsjahre
5 Jahre
Orientierungsspanne (Faktor 0,25 – 1,0)
4.375,00 € – 17.500,00 €
Höchstgrenze § 10 KSchG
12 Monatsverdienste = 42.000,00 €

Ihr Ergebnis ist eine Schätzung – lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos von einem Fachanwalt prüfen.

Kündigung fotografieren oder hochladen · Antwort in 24 h · unverbindlich

  • Alle Werte sind Bruttobeträge. Die Fünftelregelung wird seit 2025 nur noch über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt – Abfindung versteuern. Bei verkürzter Kündigungsfrist kann das Arbeitslosengeld ruhen – Abfindung und ALG.

Unverbindliche Orientierung. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch; die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall und den Verhandlungen ab.

So funktioniert der Abfindungsrechner

Der Abfindungsrechner arbeitet mit vier Pflichtangaben: Ihrem Bruttomonatsgehalt, Ihrer Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten, Ihrem Alter und einem …

Der Abfindungsrechner arbeitet mit vier Pflichtangaben: Ihrem Bruttomonatsgehalt, Ihrer Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten, Ihrem Alter und einem Faktor, den Sie selbst auswählen. Daraus berechnet er drei Werte: einen konkreten Betrag nach der Faustformel, eine Orientierungsspanne und die gesetzliche Höchstgrenze, die ein Arbeitsgericht bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses beachten müsste.

Schritt 1: Betriebszugehörigkeit runden

Zuerst ermittelt der Rechner die Zahl der zu berücksichtigenden Beschäftigungsjahre. Er übernimmt dafür die Regel aus § 1a Abs. 2 Satz 3 KSchG: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Sieben Jahre und acht Monate werden so zu acht Jahren. Bei genau sechs Monaten bleibt es dagegen beim vollen Jahr davor – vier Jahre und sechs Monate zählen als vier Jahre.

Schritt 2: Faustformel anwenden

Anschließend multipliziert der Rechner das Bruttomonatsgehalt mit den gerundeten Jahren und dem gewählten Faktor:

Abfindung = Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre (gerundet) × Faktor

Zur Auswahl stehen die Faktoren 0,25, 0,5, 0,75, 1,0 und 1,5. Der Wert 0,5 – also ein halbes Monatsgehalt pro Jahr – stammt aus § 1a KSchG und ist deshalb vorausgewählt. Die anderen Faktoren bilden ab, dass in Verhandlungen je nach Fall mehr oder weniger erreichbar sein kann.

Schritt 3: Spanne und Höchstgrenze einordnen

Damit Sie das Ergebnis besser einordnen können, zeigt der Rechner zusätzlich eine Orientierungsspanne zwischen Faktor 0,25 und Faktor 1,0. Außerdem prüft er anhand Ihres Alters und Ihrer vollen Beschäftigungsjahre, welche Höchstgrenze nach § 10 KSchG gelten würde: 12, 15 oder 18 Monatsverdienste. Diese Grenze kappt das Ergebnis nicht, sie wird nur als Hinweis angezeigt – warum, erklären wir weiter unten.

Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen wissen, ob eine Abfindung realistisch ist? Laden Sie Ihr Kündigungsschreiben hoch – ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Rechenbeispiele mit dem Abfindungsrechner

Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie der Rechner vorgeht. Alle Beträge sind brutto.

Die folgenden drei Beispiele zeigen, wie der Rechner vorgeht. Alle Beträge sind brutto.

Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
Bruttomonatsgehalt3.200 €4.100 €2.650 €
Betriebszugehörigkeit7 Jahre, 8 Monate16 Jahre, 3 Monate22 Jahre, 7 Monate
Gerundete Jahre81623
Alter415258
Gewählter Faktor0,50,751,0
Abfindung (Faustformel)12.800,00 €49.200,00 €60.950,00 €
Orientierungsspanne (0,25–1,0)6.400,00 € – 25.600,00 €16.400,00 € – 65.600,00 €15.237,50 € – 60.950,00 €
Höchstgrenze § 10 KSchG12 Monatsverdienste = 38.400,00 €15 Monatsverdienste = 61.500,00 €18 Monatsverdienste = 47.700,00 €

Beispiel 1 ist der klassische Fall: Acht Monate sind mehr als sechs, also wird auf acht Jahre aufgerundet. 3.200 € × 8 × 0,5 ergibt 12.800 €.

Beispiel 2 zeigt den erhöhten Ansatz von 0,75. Die Rundung entfällt, weil drei Monate nicht ausreichen. Da die Arbeitnehmerin über 50 Jahre alt ist und mehr als 15 Jahre im Betrieb war, liegt die Grenze des § 10 KSchG bei 15 Monatsverdiensten.

Beispiel 3 liegt mit 60.950 € über der Grenze von 18 Monatsverdiensten (47.700 €). Der Rechner zeigt deshalb einen Hinweis an. Ein Arbeitsgericht könnte bei einer Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG nicht mehr als 47.700 € festsetzen. In einem Vergleich dürfen sich die Parteien aber auch auf einen höheren Betrag einigen.

Ein Sonderfall zur Rundung: Bei 3.000 € brutto, vier Jahren und genau sechs Monaten rechnet der Rechner mit vier Jahren. Mit Faktor 0,5 ergeben sich 6.000 €.

Rechtlicher Hintergrund der Berechnung

Die einzige gesetzlich fest bezifferte Abfindung steht in § 1a KSchG. Sie setzt voraus, dass Ihr Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, im Kündigungsschreiben …

Gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG

Die einzige gesetzlich fest bezifferte Abfindung steht in § 1a KSchG. Sie setzt voraus, dass Ihr Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, im Kündigungsschreiben auf diesen Anspruch hinweist und Sie die dreiwöchige Klagefrist ohne Klage verstreichen lassen. Dann beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Mehr dazu, wann überhaupt ein Anspruch besteht, lesen Sie im Beitrag Anspruch auf Abfindung.

Höchstgrenzen nach § 10 KSchG

§ 10 KSchG regelt die Abfindung, die ein Gericht festsetzt, wenn es das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflöst – etwa weil eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Die Grenze liegt bei bis zu 12 Monatsverdiensten. Sie steigt auf 15 Monatsverdienste, wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, und auf 18 Monatsverdienste ab 55 Jahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Die erhöhten Grenzen gelten nicht, wenn Sie zum Auflösungszeitpunkt die Regelaltersgrenze der Rentenversicherung erreicht haben. Als Monatsverdienst zählt, was Ihnen bei regelmäßiger Arbeitszeit in dem Monat zusteht, in dem das Arbeitsverhältnis endet – in Geld und Sachbezügen.

Warum die meisten Abfindungen verhandelt werden

In der Praxis entstehen Abfindungen meist durch Verhandlung: außergerichtlich, in einem Aufhebungsvertrag oder als Vergleich im Gütetermin einer Kündigungsschutzklage. Für diese Einigungen gibt es keinen gesetzlichen Höchstbetrag. Die Faustformel ist dabei ein verbreiteter Ausgangspunkt, an dem sich beide Seiten orientieren können. Wie Sie Ihre Position stärken, erklärt der Ratgeber Abfindung verhandeln; eine ausführliche Herleitung aller Einflussfaktoren finden Sie unter Abfindung berechnen.

Welcher Faktor passt zu Ihrer Situation?

Der Faktor ist die Stellschraube, an der sich am meisten entscheidet. Er spiegelt wider, wie hoch das Risiko für Ihren Arbeitgeber ist, einen Prozess zu …

Der Faktor ist die Stellschraube, an der sich am meisten entscheidet. Er spiegelt wider, wie hoch das Risiko für Ihren Arbeitgeber ist, einen Prozess zu verlieren. Ein höherer Faktor kann in Betracht kommen, wenn

  • die Kündigung formale Fehler aufweist, etwa bei der Anhörung des Betriebsrats,
  • Sie Sonderkündigungsschutz genießen, zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung,
  • die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung zweifelhaft ist,
  • Ihr Arbeitgeber ein großes Interesse an einer schnellen und geräuschlosen Lösung hat.

Ein niedrigerer Faktor kann realistisch sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift – etwa in einem Kleinbetrieb oder während der ersten sechs Monate – oder wenn die Kündigung gut begründet erscheint. Ob Ihr Fall eher am unteren oder oberen Ende liegt, kann nur eine individuelle Prüfung zeigen. Prüfen Sie für die Einordnung auch, welche Kosten ein Verfahren auslösen würde – der Prozesskostenrechner hilft dabei.

Grenzen des Abfindungsrechners

Ein Online-Rechner kann vieles vereinfachen, aber nicht alles abbilden. Bitte beachten Sie diese Grenzen:

Ein Online-Rechner kann vieles vereinfachen, aber nicht alles abbilden. Bitte beachten Sie diese Grenzen:

  • Keine Prüfung der Wirksamkeit: Der Rechner weiß nicht, ob Ihre Kündigung angreifbar ist. Genau davon hängt die Verhandlungsposition aber maßgeblich ab.
  • Kein Kündigungsschutz in Kleinbetrieben und in der Wartezeit: Ist das KSchG nicht anwendbar, fällt der Hebel für eine Abfindung meist deutlich kleiner aus. Hintergründe zur sechsmonatigen Wartezeit nach dem KSchG und zur Kündigung im Kleinbetrieb finden Sie in eigenen Beiträgen.
  • Nur brutto: Steuern berechnet der Rechner nicht. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG wird seit 2025 erst über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt – mehr dazu im Beitrag Abfindung versteuern.
  • Keine Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld: Wird das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung früher beendet, als die Kündigungsfrist erlaubt, kann das Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III ruhen. Details erklärt der Beitrag Abfindung und Arbeitslosengeld.
  • Sonderregeln: Sozialpläne, Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen können ganz eigene Berechnungen vorsehen.

Checkliste: Bevor Sie mit dem Ergebnis verhandeln

Datum des Zugangs der Kündigung notiert und Klagefrist berechnet

0/7 erledigt

Häufige Fehler beim Berechnen der Abfindung

Klagefrist verstreichen lassen: Wer auf ein Angebot wartet und die drei Wochen verpasst, verliert oft das wichtigste Druckmittel. Die Kündigung gilt dann in …

Klagefrist verstreichen lassen: Wer auf ein Angebot wartet und die drei Wochen verpasst, verliert oft das wichtigste Druckmittel. Die Kündigung gilt dann in vielen Fällen als wirksam.

Nettogehalt eingeben: Die Faustformel rechnet mit dem Bruttogehalt. Wer netto eingibt, unterschätzt den Ausgangswert deutlich.

Ergebnis als Anspruch verstehen: Der Betrag aus dem Rechner ist eine Orientierung. Ihr Arbeitgeber ist in den meisten Fällen nicht verpflichtet, ihn zu zahlen.

Vorschnell unterschreiben: Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie solche Angebote vorher prüfen.

Ihr Ergebnis liegt vor – jetzt zählt die Einschätzung Ihres Einzelfalls. Senden Sie ein Foto Ihrer Kündigung, Name und E-Mail genügen. Antwort in 24 Stunden (werktags).

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Häufige Fragen

Wie genau ist ein Abfindungsrechner?

Ein Abfindungsrechner liefert einen Orientierungswert, keinen Anspruch. Er multipliziert Ihr Bruttomonatsgehalt mit den Beschäftigungsjahren und einem Faktor. Wie viel tatsächlich gezahlt wird, hängt davon ab, wie gut die Chancen einer Kündigungsschutzklage stehen, wie groß das Interesse Ihres Arbeitgebers an einer schnellen Einigung ist und wie geschickt verhandelt wird. Das Ergebnis eignet sich deshalb als Startpunkt für ein Gespräch, nicht als feste Forderung.

Welches Gehalt gebe ich in den Abfindungsrechner ein?

Maßgeblich ist in der Regel das Bruttomonatsgehalt, das Sie bei regulärer Arbeitszeit erhalten, einschließlich fester Zulagen und Sachbezüge wie eines Dienstwagens. Jährliche Sonderzahlungen, etwa ein 13. Gehalt, können anteilig hinzugerechnet werden. Überstundenvergütung, die nur gelegentlich anfällt, bleibt meist außen vor. Bei schwankendem Einkommen oder Kurzarbeit sollten Sie das Ergebnis anwaltlich einordnen lassen.

Werden angefangene Jahre bei der Abfindung aufgerundet?

Bei der gesetzlichen Abfindung nach § 1a KSchG wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Bei sieben Jahren und acht Monaten rechnet der Rechner also mit acht Jahren, bei vier Jahren und genau sechs Monaten dagegen mit vier Jahren. In frei verhandelten Vergleichen wird diese Rundung häufig übernommen, zwingend ist sie dort aber nicht.

Was bedeutet der Faktor 0,5 im Abfindungsrechner?

Der Faktor 0,5 entspricht einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diesen Wert sieht § 1a KSchG vor, wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung mit einem Abfindungsangebot verbindet und Sie die Klagefrist verstreichen lassen. In Verhandlungen und Vergleichen vor dem Arbeitsgericht dient der Wert oft als Ausgangspunkt. Je nach Lage des Falls kann er nach unten oder oben abweichen.

Gibt es eine Obergrenze für die Abfindung?

Für Abfindungen, die ein Arbeitsgericht bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, nennt § 10 KSchG Höchstgrenzen: grundsätzlich bis zu 12 Monatsverdienste, ab 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18. In einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag können Sie und Ihr Arbeitgeber auch höhere Beträge vereinbaren.

Ist die Abfindung aus dem Rechner brutto oder netto?

Der Abfindungsrechner zeigt ausschließlich Bruttobeträge. Eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig, in der Regel aber nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern erst über Ihre Einkommensteuererklärung. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Ihrem gesamten Jahreseinkommen ab.

Habe ich nach dem Rechner automatisch Anspruch auf die berechnete Abfindung?

Nein. Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen, etwa nach § 1a KSchG, bei einem Sozialplan oder wenn Ihr Arbeitsvertrag beziehungsweise ein Tarifvertrag das vorsieht. In den meisten Fällen wird eine Abfindung ausgehandelt, häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Fragen aus der Community

Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.

Jetzt prüfen lassen, bevor eine Frist abläuft.

Ihr Ergebnis liegt vor – jetzt zählt die Einschätzung Ihres Einzelfalls. Senden Sie ein Foto Ihrer Kündigung, Name und E-Mail genügen. Antwort in 24 Stunden (werktags).

Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos

Rechtsgrundlagen anzeigen

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026