Rechner Arbeitsrecht
Klagefrist, Kündigungsfrist, Abfindung, Urlaub, Überstunden – sofort berechnen.
- Partner-Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Sichere Datenübertragung
- 100 % kostenfreie Ersteinschätzung
Kurz gesagt
Die Rechner Arbeitsrecht von Gekündigt24 beantworten die sechs häufigsten Zahlenfragen nach einer Kündigung: bis wann Sie klagen müssen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet, welche Abfindung realistisch sein kann, wie viel Urlaub Ihnen zusteht, was Ihre Überstunden wert sind und was ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht kostet. Alle Rechner legen ihren Rechenweg offen und zeigen, wo ihre Grenzen liegen.
Zuerst: Klagefrist berechnen – alle anderen Fristen hängen daran
Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber läuft ab Zugang eine Klagefrist von drei Wochen (§ 4 KSchG). Ermitteln Sie zuerst dieses Datum – alle anderen Berechnungen können warten.
Welchen Rechner brauchen Sie?
So funktioniert's
Kündigung fotografieren
Schreiben abfotografieren oder als PDF hochladen – mehr brauchen wir zum Start nicht.
Handynummer & E-Mail angeben
Kurz eintragen, wohin wir die Zusammenfassung und das Aktenzeichen schicken dürfen.
Fachanwalt meldet sich in 24 h
Ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Unterlagen und meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Ein Foto des Schreibens, Name und E-Mail genügen – Gekündigt24 berechnet die Klagefrist automatisch vorläufig, und ein Partner-Fachanwalt gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.
100 % kostenfrei · ohne Verpflichtung
Checkliste: Bevor Sie die Rechner nutzen
Wissen
Alles Wichtige zu den Rechnern
Die sechs Rechner Arbeitsrecht im Überblick
| Rechner | Beantwortet die Frage | Wichtigste Eingaben | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Klagefrist | Bis wann muss die Klage beim Gericht sein? | Zugangsdatum, Bundesland | § 4 KSchG, §§ 187, 188, 193 BGB |
| Kündigungsfrist | Wann endet mein Arbeitsverhältnis frühestens? | Wer kündigt, Beginn, Zugang, Probezeit | § 622 BGB |
| Abfindung | Welcher Betrag ist als Orientierung realistisch? | Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Faktor | §§ 1a, 10 KSchG |
| Urlaubsanspruch | Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? | Urlaubstage, Arbeitstage, Ein-/Austritt | §§ 3, 5, 7, 11 BUrlG |
| Überstunden | Was sind meine Überstunden wert? | Gehalt, Wochenstunden, Stunden, Zuschlag | § 612 BGB, MiLoG |
| Prozesskosten | Was kostet eine Klage beim Arbeitsgericht? | Gehalt, Ausgang, Rechtsschutz | § 42 GKG, RVG, § 12a ArbGG |
| Aufhebungsvertrag | Lohnt sich das Angebot – und drohen Sperrzeit oder Ruhen? | Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Alter, Abfindung, Beendigungsdatum | §§ 158, 159 SGB III, § 1a KSchG |
Die Rechner im Einzelnen
Der Klagefrist-Rechner zählt drei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, und verschiebt das Ende auf den nächsten Werktag, wenn es auf …
Klagefrist-Rechner: das wichtigste Datum nach einer Kündigung
Der Klagefrist-Rechner zählt drei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, und verschiebt das Ende auf den nächsten Werktag, wenn es auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Ihrem Bundesland fällt. Er erkennt Sonderfälle wie eine Kündigung per WhatsApp, einen späten Einwurf in den Briefkasten oder eine Schwangerschaft und empfiehlt dann ausdrücklich eine anwaltliche Prüfung.
Kündigungsfrist-Rechner: wann Ihr Arbeitsverhältnis endet
Mit dem Kündigungsfrist-Rechner ermitteln Sie das frühestmögliche Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Er berücksichtigt die Grundfrist von vier Wochen, die verlängerten Fristen nach Betriebszugehörigkeit bei einer Arbeitgeberkündigung, die zweiwöchige Frist in der Probezeit und auf Wunsch eine längere Frist aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Abfindungsrechner: eine erste Orientierung für Verhandlungen
Der Abfindungsrechner wendet die verbreitete Faustformel an: Bruttomonatsgehalt mal Beschäftigungsjahre mal Faktor. Sie wählen den Faktor selbst und sehen zusätzlich eine Orientierungsspanne sowie die Höchstgrenzen, die ein Gericht bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses beachten müsste. Einen Anspruch auf den berechneten Betrag begründet das Ergebnis nicht.
Urlaubsanspruch-Rechner: Tage und Abgeltung
Der Urlaubsanspruch-Rechner rechnet Ihren vertraglichen Urlaub auf Ihre persönliche Arbeitswoche um, ermittelt Teilurlaub bei Eintritt oder Ausscheiden im Laufe des Jahres und berechnet auf Wunsch, welcher Bruttobetrag Ihnen für nicht genommene Tage zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Überstunden-Rechner: Mehrarbeit in Euro
Der Überstunden-Rechner rechnet ein Monatsgehalt in einen Stundenlohn um, bewertet Ihre Überstunden mit oder ohne Zuschlag und prüft, ob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € eingehalten ist – auch dann, wenn Überstunden unbezahlt bleiben.
Prozesskostenrechner: das Kostenrisiko einer Klage
Der Prozesskostenrechner Arbeitsgericht schätzt Streitwert, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten einer Kündigungsschutzklage in erster Instanz. Er zeigt, was bei einem Vergleich und was bei einem Urteil auf Sie zukommen kann, und berücksichtigt eine Rechtsschutzversicherung.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Ein Foto des Schreibens, Name und E-Mail genügen – Gekündigt24 berechnet die Klagefrist automatisch vorläufig, und ein Partner-Fachanwalt gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Welcher Rechner hilft in welcher Situation?
Nicht jede Situation erfordert alle sechs Rechner. Die folgenden typischen Fälle zeigen, in welcher Reihenfolge Sie sinnvollerweise vorgehen.
Nicht jede Situation erfordert alle sechs Rechner. Die folgenden typischen Fälle zeigen, in welcher Reihenfolge Sie sinnvollerweise vorgehen.
Sie haben gerade eine Kündigung erhalten
Jetzt zählt jeder Tag. Notieren Sie, wann und wie Ihnen die Kündigung zugegangen ist, und berechnen Sie zuerst die Klagefrist. Anschließend klärt der Kündigungsfrist-Rechner, bis wann Sie noch Gehalt bekommen. Erst danach lohnt der Blick auf den Abfindungsrechner und den Prozesskostenrechner – beides hilft bei der Entscheidung, ob Sie sich wehren wollen. Einen Überblick über alle nächsten Schritte bietet unser Ratgeber Kündigung erhalten, Hintergründe zum Verfahren finden Sie unter Kündigungsschutzklage.
Ihr Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag an
Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Klagefrist, dafür aber andere Risiken – etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Vergleichen Sie das vorgeschlagene Beendigungsdatum mit dem Ergebnis des Kündigungsfrist-Rechners und die angebotene Summe mit dem Abfindungsrechner. Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag Ihren Resturlaub und offene Überstunden regelt.
Ihr Arbeitsverhältnis endet und es ist noch Geld offen
Steht das Ende fest, sollten Sie Urlaub und Überstunden beziffern. Der Urlaubsanspruch-Rechner zeigt, wie viele Tage noch offen sind und was sie wert sind; Hintergründe finden Sie im Beitrag Urlaubsabgeltung. Der Überstunden-Rechner hilft, eine konkrete Forderung zu formulieren – ausführliche Hinweise zum Vorgehen gibt der Ratgeber Überstunden nicht bezahlt.
Sie überlegen, ob sich eine Klage lohnt
Hier spielen Prozesskostenrechner und Abfindungsrechner zusammen: Der eine zeigt das Kostenrisiko, der andere eine mögliche Größenordnung für eine Einigung. Mehr zu den Kosten und zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe lesen Sie im Bereich Kosten im Arbeitsrecht.
So rechnen unsere Rechner
Alle Rechner folgen denselben Grundsätzen, damit Sie den Ergebnissen vertrauen und sie nachvollziehen können:
Alle Rechner folgen denselben Grundsätzen, damit Sie den Ergebnissen vertrauen und sie nachvollziehen können:
- Offengelegte Formeln: Zu jedem Ergebnis zeigt der Rechner den Rechenweg. Auf den Unterseiten finden Sie außerdem durchgerechnete Beispiele.
- Aktueller Rechtsstand: Die Rechner berücksichtigen den Stand Oktober 2026, etwa den Mindestlohn von 13,90 € seit 1. Januar 2026.
- Sichere Seite bei Fristen: Wo das Ergebnis unsicher ist, zeigen die Fristenrechner das frühere Datum. Regionale Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, bleiben beim Klagefrist-Rechner deshalb unberücksichtigt.
- Brutto statt netto: Geldbeträge werden grundsätzlich brutto berechnet. Steuern hängen von Ihrem gesamten Einkommen ab und lassen sich seriös nicht pauschal schätzen.
- Klare Warnhinweise: Erkennt ein Rechner eine Konstellation, die er nicht zuverlässig abbilden kann, sagt er das deutlich und empfiehlt eine anwaltliche Prüfung.
Grenzen von Online-Rechnern
So hilfreich Rechner sind – sie haben Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
So hilfreich Rechner sind – sie haben Grenzen, die Sie kennen sollten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Rechner prüfen keine Wirksamkeit. Ob Ihre Kündigung sozial gerechtfertigt ist, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde oder ob Sonderkündigungsschutz besteht, kann kein Formular beurteilen. Genau davon hängen aber Ihre Chancen und Ihre Verhandlungsposition ab.
Rechner kennen Ihre Verträge nicht. Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten häufig eigene Regeln zu Fristen, Urlaub, Zuschlägen oder Ausschlussfristen. Was Sie nicht eingeben, kann der Rechner nicht berücksichtigen.
Rechner lösen keine Beweisfragen. Wann eine Kündigung zugegangen ist oder ob Überstunden angeordnet waren, ist im Streitfall oft umstritten. Der Rechner übernimmt Ihre Angaben ungeprüft.
Rechner verhandeln nicht. Eine Abfindung ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer Verhandlung. Die Faustformel ist ein Ausgangspunkt, keine Zusage.
Rechner ersetzen keine Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung brauchen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt. Wie die kostenfreie Ersteinschätzung bei Gekündigt24 abläuft, erfahren Sie unter So funktioniert es; wer Ihre Unterlagen prüft, lesen Sie unter Fachanwalt Arbeitsrecht online.
Häufige Fehler bei der Nutzung von Rechnern
Mit dem Briefdatum rechnen: Für Fristen zählt der Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Mit dem Briefdatum rechnen: Für Fristen zählt der Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Netto statt brutto eingeben: Abfindung, Überstunden und Prozesskosten werden auf Basis des Bruttogehalts berechnet.
Ergebnis als Anspruch missverstehen: Gerade beim Abfindungsrechner ist das Ergebnis eine Orientierung, kein Rechtsanspruch.
Zu spät handeln: Wer erst rechnet und dann lange abwartet, riskiert die Klagefrist.
Rechnen ist der erste Schritt – die Einschätzung Ihres Falls der zweite. Laden Sie Ihre Kündigung hoch: verschlüsselte Übertragung, Antwort in 24 Stunden (werktags).
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Welchen Rechner sollte ich nach einer Kündigung zuerst nutzen?
Beginnen Sie immer mit dem Klagefrist-Rechner. Die Frist von drei Wochen ab Zugang ist die wichtigste und zugleich unerbittlichste Frist nach einer Kündigung. Wer sie versäumt, kann die Kündigung in aller Regel nicht mehr angreifen. Danach helfen der Kündigungsfrist-Rechner für Ihr letztes Arbeitsdatum, der Abfindungsrechner für eine erste Orientierung und der Prozesskostenrechner für die Frage, was ein Verfahren kosten würde.
Sind die Ergebnisse der Rechner rechtlich verbindlich?
Nein. Die Rechner setzen die gesetzlichen Regeln und gängige Berechnungsmethoden um, liefern aber nur eine unverbindliche Orientierung. Sie kennen weder Ihren Arbeitsvertrag noch einen möglichen Tarifvertrag und können nicht prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist. Gerade bei Fristen sollten Sie im Zweifel immer vom früheren Datum ausgehen und das Ergebnis von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen lassen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Rechner?
Für die meisten Berechnungen genügen wenige Angaben: das Datum, an dem die Kündigung zugegangen ist, der Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses, Ihr Bruttomonatsgehalt und Ihre Wochenarbeitszeit. Für Urlaub und Überstunden sind zusätzlich Ihr Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Lohnabrechnungen hilfreich. Halten Sie außerdem das Kündigungsschreiben bereit – es enthält oft schon das Datum, zu dem Ihr Arbeitgeber kündigen will.
Werden meine Eingaben in den Rechnern gespeichert?
Die Rechner dienen nur der Berechnung im Browser und benötigen keine Namen oder Kontaktdaten. Erst wenn Sie sich entscheiden, Ihre Unterlagen zur kostenfreien Ersteinschätzung hochzuladen, übermitteln Sie Daten – dann verschlüsselt, und Ihre Unterlagen liegen ausschließlich in der Kanzleiakte der prüfenden Partneranwälte. [BITTE VERIFIZIEREN: technische Umsetzung der Rechner ohne Speicherung bestätigen]
Warum zeigt der Rechner ein anderes Datum als mein Kündigungsschreiben?
Das kann mehrere Gründe haben. Häufig rechnet der Arbeitgeber mit einer zu kurzen Frist oder geht von einem anderen Zugangsdatum aus. Möglich ist auch, dass Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag eine eigene Frist enthält, die Sie nicht eingegeben haben. Eine zu kurz berechnete Frist macht die Kündigung meist nicht unwirksam, sie wirkt dann aber oft erst zum nächsten zulässigen Termin. Lassen Sie solche Abweichungen prüfen.
Kann ein Online-Rechner die Beratung durch einen Anwalt ersetzen?
Nein. Ein Rechner kann Zahlen und Daten ermitteln, aber keine rechtliche Bewertung vornehmen. Ob eine Kündigung angreifbar ist, ob ein Sonderkündigungsschutz greift oder wie viel Verhandlungsspielraum bei einer Abfindung besteht, hängt von Einzelheiten ab, die nur eine individuelle Prüfung klären kann. Bei Gekündigt24 unterstützt die Software, die Entscheidung treffen immer die Partneranwälte.
Fragen aus der Community
Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.
Rechner genutzt? Lassen Sie das Ergebnis kostenlos prüfen.
Rechnen ist der erste Schritt – die Einschätzung Ihres Falls der zweite. Laden Sie Ihre Kündigung hoch: verschlüsselte Übertragung, Antwort in 24 Stunden (werktags).
Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos
Rechtsgrundlagen anzeigen
Quellen und Gesetze
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
