Kündigung erhalten in Ihrer Stadt?

Zuständiges Arbeitsgericht, Fristen und Hilfe vor Ort – wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos.

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 9 Min.
  • Partner-Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Sichere Datenübertragung
  • 100 % kostenfreie Ersteinschätzung

Kurz gesagt

Wer eine Kündigung erhalten hat und sich wehren will, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers und – nach § 48 Abs. 1a ArbGG – auch das Gericht am Ort, an dem Sie gewöhnlich arbeiten. Unten finden Sie die zuständigen Arbeitsgerichte für 20 große Städte mit Adresse, Bezirk und Landesarbeitsgericht.

Kündigung einreichen

Antwort in 24 h

Kündigung hochladen – kostenlos prüfen lassen

Foto oder PDF genügt. Dazu nur Handynummer und E-Mail – fertig.

Datum eintragen – wir berechnen sofort Ihre 3-Wochen-Klagefrist.

Kein Dokument zur Hand? Kontaktdaten genügen – Unterlagen können Sie nachreichen.

Kündigung per WhatsApp senden

kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24 h · verschlüsselt

3 Wochen: Klagefrist – unabhängig vom Gericht

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Die Frage nach dem richtigen Gericht darf nie dazu führen, dass Sie diese Frist versäumen.

Frist berechnen

So funktioniert's

  1. Kündigung fotografieren

    Schreiben abfotografieren oder als PDF hochladen – mehr brauchen wir zum Start nicht.

  2. Handynummer & E-Mail angeben

    Kurz eintragen, wohin wir die Zusammenfassung und das Aktenzeichen schicken dürfen.

  3. Fachanwalt meldet sich in 24 h

    Ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Unterlagen und meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.

Sie wissen nicht genau, welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist? Laden Sie Ihre Kündigung hoch – Gekündigt24 berechnet die Klagefrist vorläufig, ein Partner-Fachanwalt klärt Zuständigkeit und Erfolgsaussichten.

100 % kostenfrei · ohne Verpflichtung

Checkliste: vom Kündigungsschreiben zur Klage

0/7 erledigt

Wissen

Alles Wichtige zum zuständigen Arbeitsgericht

Kündigung erhalten: Warum das zuständige Arbeitsgericht wichtig ist

Nach einer Kündigung haben Sie wenig Zeit. Innerhalb von drei Wochen muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein – sonst gilt die …

Nach einer Kündigung haben Sie wenig Zeit. Innerhalb von drei Wochen muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein – sonst gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam. Wer dann noch lange recherchiert, welches Gericht zuständig ist, verliert wertvolle Tage. Diese Seite hilft Ihnen, das richtige Gericht schnell zu finden, und verweist auf ausführliche Stadtseiten mit Anschrift, Bezirk, Rechtsantragstelle und lokalen Besonderheiten.

Arbeitsgerichte sind in Deutschland in drei Instanzen aufgebaut: Die Arbeitsgerichte verhandeln in erster Instanz, die Landesarbeitsgerichte über Berufungen, und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über Revisionen. Für Ihre Kündigungsschutzklage ist zunächst immer ein Arbeitsgericht zuständig – welches, hängt von Sitz des Arbeitgebers und Arbeitsort ab.

So finden Sie das zuständige Arbeitsgericht

Das Arbeitsgerichtsgesetz verweist für das Urteilsverfahren weitgehend auf die Zivilprozessordnung (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Daraus ergeben sich mehrere mögliche …

Das Arbeitsgerichtsgesetz verweist für das Urteilsverfahren weitgehend auf die Zivilprozessordnung (§ 46 Abs. 2 ArbGG). Daraus ergeben sich mehrere mögliche Gerichtsstände:

GerichtsstandRechtsgrundlageBedeutung für Arbeitnehmer
Sitz des Arbeitgebers§ 17 ZPOBei Unternehmen der Ort, an dem die Verwaltung geführt wird
Niederlassung§ 21 ZPOGericht am Ort einer Filiale oder Zweigniederlassung, wenn der Streit sich auf deren Geschäftsbetrieb bezieht
Erfüllungsort§ 29 ZPOOrt, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist
Gewöhnlicher Arbeitsort§ 48 Abs. 1a ArbGGGericht, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich arbeiten oder zuletzt gearbeitet haben

Stehen mehrere Gerichte zur Verfügung, haben Sie als Klägerin oder Kläger die Wahl (§ 35 ZPO). In der Praxis wählen viele Arbeitnehmer das Gericht am eigenen Arbeitsort, weil es meist näher liegt.

Der besondere Gerichtsstand des Arbeitsortes

Seit 2008 gibt es mit § 48 Abs. 1a ArbGG einen eigenen Gerichtsstand für den Arbeitsort. Zuständig ist danach auch das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk Sie gewöhnlich Ihre Arbeit verrichten oder zuletzt verrichtet haben. Lässt sich kein gewöhnlicher Arbeitsort feststellen – etwa bei Außendienst oder Montage –, ist das Gericht zuständig, von dessen Bezirk aus Sie gewöhnlich tätig werden. Für Beschäftigte im Außendienst kann das beispielsweise der Wohnort sein, wenn die Touren dort beginnen und die Arbeit dort organisiert wird.

Typische Sonderfälle

  • Homeoffice: Arbeiten Sie dauerhaft überwiegend zu Hause, kann Ihr Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort werden. Bei hybriden Modellen kommt es auf den Schwerpunkt an.
  • Filialbetrieb: Arbeiten Sie in einer Filiale eines bundesweit tätigen Unternehmens, können Sie regelmäßig am Ort der Filiale klagen, auch wenn die Zentrale woanders sitzt.
  • Leiharbeit: Arbeitgeber ist das Zeitarbeitsunternehmen. Für den Arbeitsort kommt es auf die tatsächlichen Einsätze an.
  • Pendler über Landesgrenzen: Der Wohnort ist für die Zuständigkeit nicht maßgeblich. Wer etwa in Hamburg wohnt und in Schleswig-Holstein arbeitet, klagt in der Regel nicht in Hamburg – es sei denn, der Arbeitgeber sitzt dort.

Falsches Gericht? Kein Grund zur Panik

Erheben Sie die Klage bei einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht, wird das Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen (§ 48 Abs. 1 ArbGG in Verbindung …

Erheben Sie die Klage bei einem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht, wird das Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen (§ 48 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit § 17b GVG). Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben dabei bestehen. Eine fristgerecht beim falschen Arbeitsgericht eingegangene Klage wahrt die Drei-Wochen-Frist deshalb in aller Regel. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht leichtfertig – aber die Unsicherheit über das richtige Gericht ist kein Grund, die Frist verstreichen zu lassen. Wurde die Frist bereits versäumt, hilft nur noch in Ausnahmefällen die nachträgliche Zulassung der Klage.

Sie wissen nicht genau, welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist? Laden Sie Ihre Kündigung hoch – Gekündigt24 berechnet die Klagefrist vorläufig, ein Partner-Fachanwalt klärt Zuständigkeit und Erfolgsaussichten.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Klage einreichen: drei Wege

Selbst schriftlich: Sie können die Klage schriftlich beim Arbeitsgericht einreichen. Sie muss unter anderem die Parteien, die angegriffene Kündigung und den …
  1. Selbst schriftlich: Sie können die Klage schriftlich beim Arbeitsgericht einreichen. Sie muss unter anderem die Parteien, die angegriffene Kündigung und den Antrag enthalten.
  2. Über die Rechtsantragstelle: Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtsantragstelle, die Ihre Klage aufnimmt. Sie berät allerdings nicht dazu, ob die Klage sinnvoll ist. Viele Gerichte arbeiten inzwischen mit Terminvergabe – rufen Sie vorher an.
  3. Durch einen Anwalt: Rechtsanwälte reichen Klagen elektronisch ein (§ 46g ArbGG) und übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Gericht.

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 11 ArbGG). Nach Klageeingang folgt zunächst der Gütetermin, in dem häufig eine Einigung erzielt wird. Zu den Kosten gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a ArbGG). Mehr dazu auf der Seite Kosten am Arbeitsgericht. Ihr Fristende können Sie mit dem Klagefrist-Rechner vorläufig ermitteln.

Arbeitsgerichte in 20 Städten

Die folgenden Stadtseiten enthalten Anschrift, Telefon, Zuständigkeitsbezirk, Rechtsantragstelle und Landesarbeitsgericht – jeweils auf Basis offizieller …

Die folgenden Stadtseiten enthalten Anschrift, Telefon, Zuständigkeitsbezirk, Rechtsantragstelle und Landesarbeitsgericht – jeweils auf Basis offizieller Quellen und mit Hinweisen auf lokale Besonderheiten.

Norden und Osten

  • Kündigung erhalten in Berlin: Das Arbeitsgericht Berlin am Magdeburger Platz ist für das gesamte Land Berlin zuständig. Im selben Haus sitzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Wichtig für Pendler: Wer in Brandenburg arbeitet, gehört meist vor ein brandenburgisches Arbeitsgericht.
  • Kündigung erhalten in Hamburg: Als Stadtstaat hat Hamburg ein einziges Arbeitsgericht in der Osterbekstraße, unter derselben Adresse wie das Landesarbeitsgericht Hamburg. Die Stadtseite erklärt, was Pendler aus dem Umland beachten müssen und worauf es bei Personalabbau ankommt.
  • Kündigung erhalten in Bremen: Für Bremen und Bremerhaven ist das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven mit Kammern in beiden Städten zuständig. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Bremen.
  • Kündigung erhalten in Hannover: Das Arbeitsgericht Hannover ist für die Region Hannover zuständig. Über Berufungen entscheidet das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
  • Kündigung erhalten in Leipzig: Das Arbeitsgericht Leipzig in der Erich-Weinert-Straße ist für Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen zuständig. Die Stadtseite widmet sich vor allem der fristlosen Kündigung.
  • Kündigung erhalten in Dresden: Das Arbeitsgericht Dresden ist neben der Landeshauptstadt für die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig. Wie für Leipzig sitzt das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz.

Nordrhein-Westfalen

  • Kündigung erhalten in Köln: Das Arbeitsgericht Köln sitzt seit Ende 2015 in der Blumenthalstraße – gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Köln. Es ist für Köln, den Rhein-Erft-Kreis und große Teile des Rheinisch-Bergischen Kreises zuständig, nicht aber für Leverkusen.
  • Kündigung erhalten in Düsseldorf: Das Arbeitsgericht Düsseldorf liegt direkt am Hauptbahnhof und ist für Düsseldorf und den Großteil des Kreises Mettmann zuständig. Neuss gehört dagegen zum Arbeitsgericht Mönchengladbach.
  • Kündigung erhalten in Dortmund: Das Arbeitsgericht Dortmund in der Ruhrallee ist für Dortmund und den Kreis Unna zuständig; Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Hamm. Die Stadtseite erklärt, wie Sie offene Lohn- und Urlaubsansprüche sichern.
  • Kündigung erhalten in Essen: Das Arbeitsgericht Essen ist ausschließlich für das Stadtgebiet zuständig und gehört zum Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf. Schwerpunkt der Stadtseite ist der Sonderkündigungsschutz.
  • Kündigung erhalten in Duisburg: Das Arbeitsgericht Duisburg ist für das Stadtgebiet Duisburg zuständig. Berufungen gehen an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
  • Kündigung erhalten in Bochum: Das Arbeitsgericht Bochum ist für Bochum und Witten zuständig und gehört – anders als das benachbarte Essen – zum Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm.
  • Kündigung erhalten in Bonn: Das Arbeitsgericht Bonn ist für Bonn, den Kreis Euskirchen und mehrere linksrheinische Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht Köln.
  • Kündigung erhalten in Münster: Das Arbeitsgericht Münster ist für die Stadt Münster und den Kreis Warendorf zuständig. Über Berufungen entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm.

Süden und Südwesten

  • Kündigung erhalten in München: Das Arbeitsgericht München in der Winzererstraße hat zusätzlich Kammern in Ingolstadt und Weilheim und deckt große Teile Oberbayerns ab. Die Stadtseite behandelt Aufhebungsverträge, Abfindungsverhandlungen und Änderungskündigungen.
  • Kündigung erhalten in Nürnberg: Das Arbeitsgericht Nürnberg ist für Nürnberg und weite Teile Mittelfrankens zuständig. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Nürnberg.
  • Kündigung erhalten in Frankfurt am Main: Das Arbeitsgericht Frankfurt in der Gutleutstraße nahe dem Hauptbahnhof ist für Frankfurt und 26 weitere Gemeinden zuständig, etwa Bad Homburg, Oberursel und Eschborn. Unter derselben Adresse sitzt das Hessische Landesarbeitsgericht.
  • Kündigung erhalten in Stuttgart: Das Arbeitsgericht Stuttgart hat Kammern in Stuttgart, Aalen und Ludwigsburg und ist für die Landeshauptstadt und sieben umliegende Landkreise zuständig. Schwerpunkt der Stadtseite: Sozialplan, Namensliste und Transfergesellschaft.
  • Kündigung erhalten in Mannheim: Das Arbeitsgericht Mannheim ist unter anderem für Mannheim, Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis zuständig. Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
  • Kündigung erhalten in Karlsruhe: Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist für die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die Landkreise Karlsruhe und Rastatt zuständig. Auch hier ist das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zweite Instanz.

Ihre Stadt ist nicht dabei? Die Bundesländer veröffentlichen Übersichten der Gerichtsbezirke in ihren Justizportalen. Im Zweifel klärt ein Anwalt die Zuständigkeit im Rahmen der Ersteinschätzung.

Häufige Fehler bei der Wahl des Arbeitsgerichts

Wohnort statt Arbeitsort zugrunde legen: Der Wohnort allein begründet in der Regel keine Zuständigkeit.
  • Wohnort statt Arbeitsort zugrunde legen: Der Wohnort allein begründet in der Regel keine Zuständigkeit.
  • Aus Unsicherheit abwarten: Eine Klage beim falschen Gericht wird verwiesen – eine verpasste Frist lässt sich dagegen kaum heilen.
  • Veraltete Adressen nutzen: Einige Gerichte sind umgezogen. Prüfen Sie die Anschrift auf der offiziellen Website.
  • Rechtsantragstelle mit Rechtsberatung verwechseln: Sie nimmt Ihre Klage auf, bewertet aber nicht Ihre Chancen.

Grundlagen zu Kündigungsarten und Ihren Rechten finden Sie im Bereich Kündigung erhalten – was jetzt?. Wie die Zusammenarbeit mit unseren Partneranwälten abläuft, erklärt die Seite So funktioniert es.

Egal in welcher Stadt Sie arbeiten: Gekündigt24 arbeitet bundesweit digital mit Partner-Fachanwälten. Foto hochladen, Name und E-Mail angeben – fertig in einer Minute, Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Häufige Fragen

Welches Arbeitsgericht ist für meine Kündigungsschutzklage zuständig?

Zuständig ist in der Regel das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Zusätzlich können Sie nach § 48 Abs. 1a ArbGG dort klagen, wo Sie gewöhnlich arbeiten oder zuletzt gearbeitet haben. Auch eine Niederlassung des Arbeitgebers kann einen Gerichtsstand begründen. Gibt es mehrere zuständige Gerichte, dürfen Sie zwischen ihnen wählen. Ihr Wohnort allein ist dagegen meist nicht entscheidend.

Was passiert, wenn ich die Klage beim falschen Arbeitsgericht einreiche?

Das unzuständige Arbeitsgericht verweist den Rechtsstreit an das zuständige Gericht. Nach § 17b GVG bleiben die Wirkungen der Rechtshängigkeit dabei bestehen – die rechtzeitig eingereichte Klage wahrt deshalb in aller Regel die Drei-Wochen-Frist. Trotzdem kostet eine Verweisung Zeit. Prüfen Sie das zuständige Gericht daher sorgfältig, aber lassen Sie die Frist wegen dieser Frage niemals verstreichen.

Kann ich an meinem Wohnort klagen, wenn ich im Homeoffice arbeite?

Das ist möglich, aber nicht automatisch. Entscheidend ist, wo Sie Ihre Arbeit gewöhnlich verrichten. Arbeiten Sie dauerhaft und überwiegend im Homeoffice, kann Ihr Wohnort als gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne von § 48 Abs. 1a ArbGG in Betracht kommen. Bei gemischten Modellen mit regelmäßigen Bürotagen ist die Lage weniger eindeutig. Lassen Sie das im Zweifel anwaltlich prüfen.

Brauche ich für das Arbeitsgericht einen Anwalt?

In der ersten Instanz nicht: Vor dem Arbeitsgericht können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG) oder die Klage bei der Rechtsantragstelle aufnehmen lassen. Die Rechtsantragstelle formuliert die Klage, prüft aber nicht, ob sie Aussicht auf Erfolg hat. Vor dem Landesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang durch Anwälte oder Verbandsvertreter. Viele Arbeitnehmer lassen sich schon in der ersten Instanz vertreten.

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit, zum Arbeitsgericht zu gehen?

Für die Kündigungsschutzklage gilt bundesweit eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung in Ihren Briefkasten gelangt oder Ihnen übergeben wird. Verpassen Sie die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Eine nachträgliche Zulassung der Klage ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Was kostet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Gerichtskostenvorschuss, und bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren in der Regel. In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung oder bei Mitgliedern die Gewerkschaft die Kosten. Bei geringem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht.

Hat Gekündigt24 Büros in den genannten Städten?

Nein. Gekündigt24 arbeitet bundesweit digital mit Partner-Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen. Sie laden Ihre Kündigung per Foto hoch, die Software berechnet die Klagefrist vorläufig, und ein Partneranwalt meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Termine vor Gericht nehmen die beauftragten Anwälte wahr – unabhängig davon, in welcher Stadt das Verfahren stattfindet.

Fragen aus der Community

Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.

Kündigung erhalten? Jetzt prüfen, bevor die Frist abläuft.

Egal in welcher Stadt Sie arbeiten: Gekündigt24 arbeitet bundesweit digital mit Partner-Fachanwälten. Foto hochladen, Name und E-Mail angeben – fertig in einer Minute, Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.

Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos

Rechtsgrundlagen anzeigen

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026