Kündigung erhalten?
Wir prüfen sie kostenlos.
Laden Sie Ihre Kündigung hoch – unser Netzwerk der besten Fachanwälte für Arbeitsrecht prüft Kündigungsgrund, Fristen und Ihre Chancen auf eine Abfindung. Kostenlos und unverbindlich.
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- Klagefrist von 3 Wochen (§ 4 KSchG) sofort im Blick
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Kündigungsarten
Welche Kündigung haben Sie erhalten?
Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen – und eigene Angriffspunkte. Wählen Sie Ihre Situation, oder lassen Sie Ihre Kündigung direkt kostenlos prüfen.
Schritt 1
Was ist passiert?
Wählen Sie die Situation, die am besten passt. Wir führen Sie anschließend Schritt für Schritt durch die Fallaufnahme.
In vier einfachen Schritten zu Ihrem Recht
Kein Papierkram, kein Gang zur Kanzlei – alles digital, verständlich und ohne Kostenrisiko für die Ersteinschätzung.
Was ist passiert?
Wählen Sie Ihr Problem – Sie müssen den Rechtsbereich nicht kennen.
Dokumente fotografieren
Kündigung, Vertrag & Co. direkt mit dem Smartphone hochladen.
Fristen erkennen
Das System berechnet relevante Fristen vorläufig und warnt rechtzeitig.
Anwaltliche Prüfung
Ein zugelassener Rechtsanwalt prüft Ihren Fall und meldet sich bei Ihnen.
100 % kostenfrei · ohne Verpflichtung

Die wichtigste Regel
Drei Wochen. Ab Zugang der Kündigung.
Wer eine Kündigung gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
- Einwurf-Einschreiben, E-Mail oder Übergabe – wir bestimmen den Zugang
- Feiertage und Wochenenden werden automatisch berücksichtigt
- Besonderer Kündigungsschutz wird zur anwaltlichen Prüfung eskaliert
Rechtliche Sicherheit
Software unterstützt. Anwälte entscheiden.
Information
Allgemeine Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen – verständlich, aber nicht auf Ihren Einzelfall bezogen.
Softwareunterstützung
Dokumentenerkennung, Fristenhinweise und Strukturierung Ihres Falls. Die KI arbeitet nur als Assistenz.
Rechtsberatung
Die Prüfung Ihres Falls und jede rechtliche Einschätzung erfolgt ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte.
Mehr Orientierung
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