Klagefrist Rechner – bis wann Sie gegen die Kündigung klagen können
Kurz gesagt
Der Klagefrist Rechner zur Kündigung zeigt Ihnen den letzten Tag, an dem Ihre Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen muss. Die Frist beträgt drei Wochen ab Zugang und endet am gleichen Wochentag drei Wochen später. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag in Ihrem Bundesland, verschiebt der Rechner das Ende automatisch auf den nächsten Werktag.
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Versäumen Sie die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – auch wenn …
Versäumen Sie die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – auch wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre (§ 7 KSchG). Tragen Sie das Ergebnis sofort in Ihren Kalender ein.
Rechner
Klagefrist-Rechner
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG) – Wochenenden und Feiertage werden berücksichtigt.
Trifft eines davon zu? (optional)
Letzter Tag für die Klage beim Arbeitsgericht
Donnerstag, 05.11.2026
bis 24:00 Uhr · noch 21 Kalendertage · Status: offen
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- Ohne Bundesland werden nur bundesweite Feiertage berücksichtigt. Wählen Sie das Bundesland des zuständigen Arbeitsgerichts für ein genaueres Ergebnis.
- Die Drei-Wochen-Frist gilt auch im Kleinbetrieb und in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (§ 23 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 4 KSchG).
Unverbindliche Orientierung. Nur regional geltende Feiertage werden bewusst nicht berücksichtigt – das ergibt im Zweifel ein früheres, sichereres Fristende.
So rechnet der Klagefrist Rechner
Die Klagefrist ist die wichtigste Frist nach einer Kündigung. Nach § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage …
Die Klagefrist ist die wichtigste Frist nach einer Kündigung. Nach § 4 KSchG müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn Sie geltend machen wollen, dass die Kündigung unwirksam ist. Der Rechner setzt die gesetzlichen Zählregeln in drei Schritten um.
Schritt 1: Zugangstag bestimmen
Ausgangspunkt ist der Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Das Datum auf dem Schreiben spielt keine Rolle. Bei persönlicher Übergabe ist der Zugang sofort erfolgt. Bei einem Brief im Briefkasten kommt es darauf an, wann unter gewöhnlichen Umständen mit einer Leerung zu rechnen ist. Wählen Sie im Rechner deshalb auch die Zugangsart aus – sie steuert die Hinweise und gegebenenfalls eine zweite Datumsvariante. Ausführlich erklärt der Lexikoneintrag Zugang der Kündigung, was rechtlich gilt.
Schritt 2: Drei Wochen weiterzählen
Der Zugangstag selbst zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Frist endet deshalb nach § 188 Abs. 2 BGB mit dem Ablauf des Tages, der drei Wochen später denselben Wochentag trägt. Technisch addiert der Rechner 21 Tage zum Zugangsdatum. Kam die Kündigung an einem Freitag, ist der letzte Tag der Freitag drei Wochen danach – bis 24 Uhr.
Schritt 3: Wochenenden und Feiertage prüfen
Fällt das rechnerische Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO, inhaltsgleich mit § 193 BGB). Maßgeblich sind die Feiertage am Sitz des zuständigen Arbeitsgerichts. Deshalb fragt der Rechner nach dem Bundesland. Hinterlegt sind alle bundesweiten Feiertage sowie die landesweit geltenden Feiertage, etwa Fronleichnam, Reformationstag, Allerheiligen oder der Buß- und Bettag in Sachsen. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, lässt der Rechner bewusst außen vor. So zeigt er im Zweifel ein früheres Datum – das ist die sichere Seite.
Sie möchten die Frist nicht allein im Blick behalten? Laden Sie Ihr Kündigungsschreiben hoch – Gekündigt24 berechnet die Klagefrist automatisch vorläufig, und ein Partner-Fachanwalt prüft Ihren Fall kostenfrei.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Beispiele: Klagefrist mit Wochenende und Feiertag
Die Beispiele zeigen: Dasselbe Zugangsdatum kann je nach Bundesland zu unterschiedlichen Fristenden führen. Am 18.11.2026 ist nur in Sachsen Buß- und Bettag; …
| Zugang | Bundesland | Rechnerisches Ende | Verschiebung | Letzter Tag der Klagefrist |
|---|---|---|---|---|
| Fr, 09.10.2026 | Nordrhein-Westfalen | Fr, 30.10.2026 | keine | Fr, 30.10.2026 |
| Sa, 10.10.2026 | alle Bundesländer | Sa, 31.10.2026 | Samstag, Sonntag | Mo, 02.11.2026 |
| Mi, 28.10.2026 | Sachsen | Mi, 18.11.2026 | Buß- und Bettag | Do, 19.11.2026 |
| Mi, 28.10.2026 | Bayern | Mi, 18.11.2026 | keine | Mi, 18.11.2026 |
| Fr, 04.12.2026 | Berlin | Fr, 25.12.2026 | 1. Weihnachtstag, Samstag, Sonntag | Mo, 28.12.2026 |
| Do, 06.05.2027 | Nordrhein-Westfalen | Do, 27.05.2027 | Fronleichnam | Fr, 28.05.2027 |
| Do, 06.05.2027 | Berlin | Do, 27.05.2027 | keine | Do, 27.05.2027 |
Die Beispiele zeigen: Dasselbe Zugangsdatum kann je nach Bundesland zu unterschiedlichen Fristenden führen. Am 18.11.2026 ist nur in Sachsen Buß- und Bettag; ein Arbeitnehmer in Bayern muss bis zu diesem Mittwoch klagen.
Beispiel später Einwurf: Wirft ein Bote die Kündigung am Freitag, 09.10.2026, erst gegen 21 Uhr ein, geht sie in der Regel erst am Samstag, 10.10.2026, zu. Die Frist würde dann am Montag, 02.11.2026, enden. Der Rechner zeigt diese Variante nur als Information an. Als Hauptergebnis nennt er Freitag, 30.10.2026 – denn ob der spätere Einwurf im Streitfall bewiesen werden kann, ist offen.
Sonderfälle, bei denen der Rechner Alarm schlägt
Einige Konstellationen lassen sich nicht zuverlässig automatisch berechnen. Der Rechner zeigt dann zwar vorsorglich das reguläre Fristende an, empfiehlt aber …
Einige Konstellationen lassen sich nicht zuverlässig automatisch berechnen. Der Rechner zeigt dann zwar vorsorglich das reguläre Fristende an, empfiehlt aber ausdrücklich eine anwaltliche Prüfung.
Übergabe-Einschreiben mit Benachrichtigungszettel: Ein Übergabe-Einschreiben geht grundsätzlich erst zu, wenn Sie es abholen. Wer die Abholung allerdings bewusst hinauszögert, kann sich unter Umständen nicht auf den späteren Zeitpunkt berufen. Beim Einwurf-Einschreiben gilt dagegen der Einwurf in den Briefkasten als Zugang.
Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Eine Kündigung braucht nach § 623 BGB die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine solche Kündigung ist formunwirksam, und die Klagefrist knüpft an eine schriftliche Kündigung an. Oft ist aber unklar, ob zusätzlich ein unterschriebenes Original zugegangen ist. Mehr dazu unter Kündigung per E-Mail oder WhatsApp.
Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung: Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, beginnt die Frist nach § 4 Satz 4 KSchG erst mit der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an Sie. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt von Details ab – zum Beispiel davon, ob Ihr Arbeitgeber von der Schwangerschaft oder Schwerbehinderung wusste. Lesen Sie dazu Kündigung in der Schwangerschaft und Kündigung bei Schwerbehinderung.
Frist bereits abgelaufen: Liegt das berechnete Ende in der Vergangenheit, zeigt der Rechner einen roten Hinweis. Unter engen Voraussetzungen kann die Klage nach § 5 KSchG nachträglich zugelassen werden. Wie das funktioniert, lesen Sie unter nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage.
Grenzen des Klagefrist Rechners
Der Rechner prüft nicht, ob Ihre Kündigung wirksam ist oder ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
- Der Rechner prüft nicht, ob Ihre Kündigung wirksam ist oder ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
- Er kann nicht klären, an welchem Tag die Kündigung im Rechtssinn zugegangen ist – das ist oft eine Beweisfrage.
- Er bestimmt das zuständige Arbeitsgericht nicht verbindlich. Kommen mehrere Gerichte in verschiedenen Bundesländern infrage, sollten Sie das frühere Fristende einhalten.
- Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang der Klage beim Gericht an, nicht auf die Absendung. Planen Sie Postlaufzeiten ein oder nutzen Sie die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.
- Die Kündigungsfrist – also das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses – ist eine andere Frist. Sie berechnen sie mit dem Kündigungsfrist Rechner.
Was die Drei-Wochen-Frist rechtlich bedeutet und welche Folgen ein Versäumnis hat, erklärt der Ratgeber Frist der Kündigungsschutzklage ausführlicher.
Checkliste: Klagefrist sichern
Zugangsdatum und Uhrzeit notiert, Umschlag aufbewahrt
0/7 erledigt
Häufige Fehler
Vom Briefdatum aus rechnen: Das Datum oben auf dem Schreiben ist für die Frist ohne Bedeutung.
Vom Briefdatum aus rechnen: Das Datum oben auf dem Schreiben ist für die Frist ohne Bedeutung.
Auf Verhandlungen vertrauen: Gespräche mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung halten die Frist nicht an. Läuft die Frist ab, ist die Verhandlungsposition meist deutlich schwächer.
Bis zum letzten Tag warten: Wer erst am letzten Tag aktiv wird, hat keinen Puffer für Rückfragen oder technische Probleme.
Urlaub als Ausrede: Auch wenn Sie verreist waren, gilt eine Kündigung im Briefkasten grundsätzlich als zugegangen.
Jeder Tag zählt: Senden Sie ein Foto Ihrer Kündigung mit Name und E-Mail – in einer Minute erledigt. Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen, Antwort in 24 Stunden (werktags).
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Klagefrist nach einer Kündigung?
Nehmen Sie den Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist, und gehen Sie genau drei Wochen weiter. Die Frist endet am selben Wochentag drei Wochen später um 24 Uhr. Bei Zugang an einem Dienstag ist also der Dienstag drei Wochen danach der letzte Tag. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Gerichtsort, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag.
Zählt der Tag, an dem die Kündigung kam, bei der Klagefrist mit?
Nein. Der Tag des Zugangs wird nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgezählt, die Frist beginnt am folgenden Tag. Deshalb endet sie am gleichen Wochentag drei Wochen später und nicht einen Tag früher. Ein häufiger Irrtum ist es, 21 Tage ab dem Datum auf dem Briefkopf zu zählen. Maßgeblich ist aber allein der tatsächliche Zugang bei Ihnen, nicht das Datum des Schreibens.
Was passiert, wenn die Klagefrist an einem Feiertag endet?
Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, läuft sie erst am nächsten Werktag ab. Entscheidend sind die Feiertage am Ort des zuständigen Arbeitsgerichts, also meist in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten. Fronleichnam etwa ist nur in einigen Ländern ein Feiertag. Endet die Frist dort am Donnerstag, haben Sie in Nordrhein-Westfalen bis Freitag Zeit, in Berlin nicht.
Gilt die Klagefrist auch bei einer Kündigung per WhatsApp oder E-Mail?
Eine Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen. Per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist sie formunwirksam, und die Drei-Wochen-Frist knüpft an eine schriftliche Kündigung an. Darauf sollten Sie sich trotzdem nicht ausruhen: Oft folgt noch ein Original, oder es ist streitig, was genau zugegangen ist. Lassen Sie die Lage zügig prüfen und notieren Sie vorsorglich das berechnete Fristende.
Wann gilt eine Kündigung im Briefkasten als zugegangen?
Eine Kündigung geht zu, sobald sie so in Ihren Bereich gelangt ist, dass Sie unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen können. Bei einem Briefkasten ist das in der Regel der Tag des Einwurfs, wenn mit einer Leerung zu rechnen ist – auch samstags und auch während Ihres Urlaubs. Wird spätabends eingeworfen, gilt meist erst der nächste Tag. Planen Sie sicherheitshalber mit dem früheren Datum.
Was kann ich tun, wenn ich die Klagefrist verpasst habe?
Haben Sie die Frist trotz aller zumutbaren Sorgfalt versäumt, etwa wegen einer schweren Erkrankung, können Sie beim Arbeitsgericht die nachträgliche Zulassung der Klage beantragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden und ist nach sechs Monaten seit Fristende ausgeschlossen. Die Hürden sind hoch, deshalb sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe suchen.
Muss ich auch im Kleinbetrieb innerhalb von drei Wochen klagen?
Ja. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz im Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten nicht vollständig gilt, müssen Sie andere Unwirksamkeitsgründe – etwa Sonderkündigungsschutz, Diskriminierung oder eine sittenwidrige Kündigung – grundsätzlich ebenfalls innerhalb von drei Wochen geltend machen. Versäumen Sie die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als von Anfang an wirksam. Das betrifft Arbeitnehmer in Betrieben jeder Größe.
Fragen aus der Community
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
