Abfindung nach Kündigung?

Ob und wie viel Abfindung drin ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Chancen kostenlos.

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 7 Min.
  • Partner-Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Sichere Datenübertragung
  • 100 % kostenfreie Ersteinschätzung

Kurz gesagt

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung des Arbeitgebers für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes – einen automatischen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es aber nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird die Abfindung meist verhandelt, oft im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage; als grobe Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Abfindung prüfen

Antwort in 24 h

Abfindung berechnen & Chancen kostenlos prüfen lassen

Gehalt und Jahre eingeben – der Orientierungswert erscheint sofort. Ein Fachanwalt prüft, was wirklich drin ist.

Orientierungswert (Faustformel 0,5)

8.750,00 €

Verhandlungsspanne etwa 4.375,00 € – 17.500,00 € brutto · ob ein Anspruch besteht, prüft der Fachanwalt

Kein Dokument zur Hand? Kontaktdaten genügen – Unterlagen können Sie nachreichen.

Per WhatsApp anfragen

kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24 h · verschlüsselt

3 Wochen: Klagefrist sichert Ihre Verhandlungsposition

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zählt jeder Tag: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Nach Fristablauf sinken die Chancen auf eine Abfindung meist erheblich.

Frist berechnen

Abfindungstabelle 2026 (Faustformel 0,5 Monatsgehälter pro Jahr)

Orientierungswerte nach § 1a KSchG. In Verhandlungen sind 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr üblich.

Betriebszugehörigkeit2.000 € brutto2.500 € brutto3.000 € brutto3.500 € brutto4.000 € brutto5.000 € brutto
1 Jahr1.000 €1.250 €1.500 €1.750 €2.000 €2.500 €
2 Jahre2.000 €2.500 €3.000 €3.500 €4.000 €5.000 €
3 Jahre3.000 €3.750 €4.500 €5.250 €6.000 €7.500 €
5 Jahre5.000 €6.250 €7.500 €8.750 €10.000 €12.500 €
8 Jahre8.000 €10.000 €12.000 €14.000 €16.000 €20.000 €
10 Jahre10.000 €12.500 €15.000 €17.500 €20.000 €25.000 €
15 Jahre15.000 €18.750 €22.500 €26.250 €30.000 €37.500 €
20 Jahre20.000 €25.000 €30.000 €35.000 €40.000 €50.000 €
25 Jahre25.000 €31.250 €37.500 €43.750 €50.000 €62.500 €

Höchstgrenzen bei gerichtlicher Auflösung (§ 10 KSchG): 12 Monatsverdienste, ab 50 J./15 J. Betriebszugehörigkeit 15, ab 55 J./20 J. 18 Monatsverdienste.

Abfindung individuell berechnen

So funktioniert's

  1. Kündigung fotografieren

    Schreiben abfotografieren oder als PDF hochladen – mehr brauchen wir zum Start nicht.

  2. Handynummer & E-Mail angeben

    Kurz eintragen, wohin wir die Zusammenfassung und das Aktenzeichen schicken dürfen.

  3. Fachanwalt meldet sich in 24 h

    Ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Unterlagen und meldet sich werktags innerhalb von 24 Stunden.

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob eine Abfindung drin ist? Laden Sie Ihr Kündigungsschreiben hoch – ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, werktags innerhalb von 24 Stunden.

100 % kostenfrei · ohne Verpflichtung

Checkliste: Abfindung nach Kündigung

0/7 erledigt

Wissen

Alles Wichtige zur Abfindung

Was ist eine Abfindung – und warum zahlt ein Arbeitgeber sie?

Eine Abfindung ist eine Geldzahlung, die Sie als Ausgleich dafür erhalten, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet. Sie ist kein Lohn für geleistete Arbeit, sondern …

Eine Abfindung ist eine Geldzahlung, die Sie als Ausgleich dafür erhalten, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet. Sie ist kein Lohn für geleistete Arbeit, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands.

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen nach einer Kündigung „automatisch“ eine Abfindung zusteht. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Das deutsche Kündigungsschutzrecht ist in erster Linie auf den Erhalt des Arbeitsplatzes ausgerichtet, nicht auf eine Geldzahlung. Dass trotzdem in sehr vielen Fällen Abfindungen gezahlt werden, hat einen praktischen Grund: Der Arbeitgeber erkauft sich damit Rechtssicherheit.

Wenn Sie gegen eine Kündigung klagen und das Gericht die Kündigung für unwirksam hält, muss der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen und unter Umständen das Gehalt für die gesamte Prozessdauer nachzahlen (sogenannter Annahmeverzugslohn). Dieses Risiko lässt sich mit einer Abfindung im Vergleich ausräumen. Je größer das Risiko für den Arbeitgeber, desto größer ist in aller Regel auch sein Interesse an einer Einigung.

Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?

Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur in bestimmten Konstellationen. Die wichtigsten sind:

Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur in bestimmten Konstellationen. Die wichtigsten sind:

  • § 1a KSchG: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt, weist im Kündigungsschreiben auf die Abfindung hin, und Sie lassen die Klagefrist verstreichen.
  • Sozialplan: Bei größeren Betriebsänderungen vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat häufig Abfindungen (§ 112 BetrVG).
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Manche Regelwerke sehen Abfindungen bei Rationalisierung oder Standortschließungen vor.
  • Auflösungsurteil: Das Arbeitsgericht löst das Arbeitsverhältnis auf Antrag gegen Zahlung einer Abfindung auf (§§ 9, 10 KSchG).
  • Nachteilsausgleich: Weicht der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab, kann eine Abfindung nach § 113 BetrVG geschuldet sein.

Alle Einzelheiten zu diesen Anspruchsgrundlagen und ihren Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite Anspruch auf Abfindung – wann Ihnen Geld zusteht. Außerhalb dieser Fälle ist die Abfindung Verhandlungssache.

Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob eine Abfindung drin ist? Laden Sie Ihr Kündigungsschreiben hoch – ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, werktags innerhalb von 24 Stunden.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Wie hoch ist eine Abfindung?

Für die Höhe gibt es keine starre gesetzliche Tabelle. In der Praxis hat sich aber eine Faustformel etabliert, die sich an § 1a KSchG anlehnt:

Für die Höhe gibt es keine starre gesetzliche Tabelle. In der Praxis hat sich aber eine Faustformel etabliert, die sich an § 1a KSchG anlehnt:

Abfindung ≈ 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.600 € und acht Beschäftigungsjahren ergibt das rechnerisch 14.400 €. Ob dieser Betrag in Ihrem Fall realistisch ist, hängt von vielen Faktoren ab – vor allem davon, wie gut die Kündigung vor Gericht standhalten würde. Ein Faktor von 0,25 kann bei schwacher Ausgangslage schon ein ordentliches Ergebnis sein; bei gravierenden Fehlern des Arbeitgebers oder bei Sonderkündigungsschutz werden mitunter auch deutlich höhere Faktoren vereinbart.

Wie Sie die Faustformel richtig anwenden, welche Gehaltsbestandteile zum Monatsverdienst zählen und wo die gesetzlichen Höchstgrenzen liegen, erklären wir ausführlich unter Abfindung berechnen: Formel, Faktoren und Beispiele. Für eine schnelle Schätzung können Sie auch direkt unseren Abfindungsrechner nutzen.

Faktoren, die die Höhe beeinflussen

FaktorWirkung auf die Verhandlung
Dauer der BetriebszugehörigkeitMehr Jahre bedeuten rechnerisch eine höhere Basis
Geltung des KündigungsschutzgesetzesOhne KSchG fehlt oft der wichtigste Hebel
Fehler bei der Kündigung (Form, Betriebsratsanhörung, Sozialauswahl)Erhöhen das Prozessrisiko des Arbeitgebers
Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat)Kann die Position erheblich verbessern
Lebensalter und Chancen am ArbeitsmarktFließen häufig in die Verhandlung ein
Wirtschaftliche Lage des ArbeitgebersBegrenzt in der Praxis mitunter den Spielraum

Abfindung verhandeln: So entsteht der Spielraum

Die meisten Abfindungen werden nicht „gewährt“, sondern ausgehandelt – außergerichtlich, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Gütetermin vor dem …

Die meisten Abfindungen werden nicht „gewährt“, sondern ausgehandelt – außergerichtlich, im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Ihr Verhandlungsspielraum ergibt sich im Kern aus dem Risiko, das der Arbeitgeber im Prozess trägt.

Wichtig: Wer verhandeln will, braucht ein Druckmittel. Das stärkste ist in der Regel eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage. Wie Sie strategisch vorgehen, welche Argumente zählen und welche Fehler Sie vermeiden sollten, lesen Sie im Ratgeber Abfindung verhandeln – Hebel und Strategie.

Abfindung und Steuern

Eine Abfindung ist steuerpflichtiges Einkommen. Einen Freibetrag gibt es nicht mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 …

Eine Abfindung ist steuerpflichtiges Einkommen. Einen Freibetrag gibt es nicht mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Progression abmildern. Seit dem 1. Januar 2025 wird diese Ermäßigung nicht mehr vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – Sie erhalten sie nur noch über Ihre Einkommensteuererklärung. Das bedeutet: Zunächst wird mehr Lohnsteuer einbehalten, die Differenz bekommen Sie gegebenenfalls später vom Finanzamt zurück.

Positiv: Auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Wie die Fünftelregelung funktioniert, wann eine „Zusammenballung“ vorliegt und wie viel Sie dadurch sparen können, zeigt unser Beitrag Abfindung versteuern mit der Fünftelregelung.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Viele Betroffene fürchten, die Abfindung werde ihnen beim Arbeitslosengeld „abgezogen“. Das stimmt so nicht: Auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I wird eine …

Viele Betroffene fürchten, die Abfindung werde ihnen beim Arbeitslosengeld „abgezogen“. Das stimmt so nicht: Auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I wird eine Abfindung nicht angerechnet. Es gibt aber zwei Mechanismen, die Sie kennen sollten:

  1. Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III): Endet das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung früher, als es die ordentliche Kündigungsfrist erlaubt hätte, ruht der Anspruch für eine bestimmte Zeit.
  2. Sperrzeit: Haben Sie an der Beendigung aktiv mitgewirkt – etwa durch einen Aufhebungsvertrag –, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Mehr dazu unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wie das Ruhen berechnet wird und wie Sie es durch ein passendes Beendigungsdatum vermeiden, erklären wir unter Abfindung und Arbeitslosengeld: Anrechnung und Ruhenszeit.

Abfindung über Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage?

Es gibt im Wesentlichen zwei Wege zur Abfindung:

Es gibt im Wesentlichen zwei Wege zur Abfindung:

Aufhebungsvertrag: Sie und Ihr Arbeitgeber beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das geht schnell und ist planbar, bedeutet aber, dass Sie auf Ihren Kündigungsschutz verzichten. Zudem droht ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit. Lassen Sie einen angebotenen Vertrag daher immer vorher prüfen – Hinweise dazu finden Sie unter Aufhebungsvertrag prüfen.

Kündigungsschutzklage mit Vergleich: Sie klagen gegen die Kündigung, und im Verfahren – oft schon im Gütetermin wenige Wochen nach Klageerhebung – einigen sich die Parteien auf eine Abfindung. Ein gerichtlicher Vergleich führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit. Beachten Sie die Kostenregel des § 12a ArbGG: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sollten Sie frühzeitig klären.

Häufige Fehler beim Thema Abfindung

Die Klagefrist verstreichen lassen. Wer in der Hoffnung auf ein freiwilliges Angebot wartet, verliert nach drei Wochen meist sein stärkstes Argument – es sei …

Die Klagefrist verstreichen lassen. Wer in der Hoffnung auf ein freiwilliges Angebot wartet, verliert nach drei Wochen meist sein stärkstes Argument – es sei denn, der Arbeitgeber hat ausdrücklich eine Abfindung nach § 1a KSchG angeboten.

Selbst kündigen. Eine Eigenkündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Verhandlungsmasse und löst in der Regel eine Sperrzeit aus.

Nur auf die Summe schauen. Ein höherer Betrag kann sich relativieren, wenn das Beendigungsdatum zu früh liegt und der Arbeitslosengeldanspruch ruht oder wenn Resturlaub und Zeugnis ungeregelt bleiben.

Steuern unterschätzen. Die Abfindung ist brutto. Planen Sie die Steuerlast ein und denken Sie an die Einkommensteuererklärung, um die Fünftelregelung zu nutzen.

Sich unter Druck setzen lassen. Ein Angebot „nur heute gültig“ ist kein Grund, sofort zu unterschreiben. Eine kurze Prüfung schützt vor teuren Fehlern.

Klären Sie jetzt, welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch sein kann: Foto der Kündigung hochladen, Name und E-Mail angeben – in etwa einer Minute erledigt. Die Klagefrist wird automatisch vorläufig berechnet, die Übertragung erfolgt verschlüsselt.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Häufige Fragen

Habe ich nach einer Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Ein automatischer, gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht in Deutschland nicht. Ein Anspruch entsteht nur in bestimmten Fällen, etwa über § 1a KSchG, einen Sozialplan, einen Tarifvertrag oder ein gerichtliches Auflösungsurteil. In den meisten Fällen wird eine Abfindung ausgehandelt, häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Ob und in welcher Höhe das gelingt, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist.

Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

Als grobe Orientierung dient die Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Regelabfindung ist aber kein fester Tarif. Je nach Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Sonderkündigungsschutz, Alter und Verhandlungsgeschick kann der vereinbarte Betrag deutlich darunter oder darüber liegen. Eine erste Schätzung liefert der Abfindungsrechner von Gekündigt24.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen und eine Abfindung zu verhandeln?

Entscheidend ist die Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, und Ihr wichtigstes Verhandlungsargument entfällt. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb möglichst in den ersten Tagen prüfen, damit genug Zeit für eine Klage oder Verhandlungen bleibt.

Muss ich auf eine Abfindung Steuern zahlen?

Ja, eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Einen Steuerfreibetrag gibt es seit 2006 nicht mehr. Unter Umständen mildert die Fünftelregelung nach § 34 EStG die Steuerlast. Seit 2025 wird sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern nur noch über Ihre Einkommensteuererklärung. Auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen dagegen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I wird eine Abfindung nicht angerechnet. Wurde das Arbeitsverhältnis aber vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet, kann der Anspruch nach § 158 SGB III für eine gewisse Zeit ruhen. Davon zu unterscheiden ist die Sperrzeit, die etwa nach einem selbst unterschriebenen Aufhebungsvertrag drohen kann.

Bekomme ich auch im Kleinbetrieb oder in der Probezeit eine Abfindung?

Das ist schwieriger, aber nicht ausgeschlossen. In Kleinbetrieben mit in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmern und in den ersten sechs Monaten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber muss die Kündigung dann nicht sozial rechtfertigen. Eine Abfindung kommt hier vor allem in Betracht, wenn die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist, etwa wegen Formfehlern oder Sonderkündigungsschutz.

Ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung eine gute Idee?

Das kommt auf Ihre Situation an. Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle, planbare Lösung sein, birgt aber Risiken: Sie verzichten auf Kündigungsschutz, und es kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Lassen Sie den Vertrag vorher prüfen, insbesondere Beendigungsdatum, Abfindungshöhe, Freistellung, Zeugnis und Ausgleichsklausel.

Fragen aus der Community

Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.

Abfindung sichern? Jetzt prüfen lassen, solange die Frist läuft.

Klären Sie jetzt, welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch sein kann: Foto der Kündigung hochladen, Name und E-Mail angeben – in etwa einer Minute erledigt. Die Klagefrist wird automatisch vorläufig berechnet, die Übertragung erfolgt verschlüsselt.

Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos

Rechtsgrundlagen anzeigen

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026