Prozesskostenrechner Arbeitsgericht – was eine Kündigungsschutzklage kostet
Kurz gesagt
Der Prozesskostenrechner Arbeitsgericht schätzt, was eine Kündigungsschutzklage in erster Instanz kostet: Streitwert ist in der Regel das Dreifache Ihres Bruttomonatsgehalts, daraus ergeben sich Anwaltsgebühren nach RVG und – nur bei einem Urteil – Gerichtsgebühren. Ihre eigenen Anwaltskosten tragen Sie nach § 12a ArbGG in erster Instanz immer selbst, die Anwaltskosten des Arbeitgebers dagegen nie.
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Kostenfragen dürfen Sie nicht aufhalten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang …
Kostenfragen dürfen Sie nicht aufhalten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Das genaue Datum berechnet der Klagefrist Rechner.
Rechner
Prozesskostenrechner Arbeitsgericht
Streitwert (3 Bruttomonatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG), Anwaltskosten nach RVG und Gerichtskosten nach GKG – Gebührentabellen Stand KostBRÄG 2025.
Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt werden häufig anteilig einbezogen.
Ihr Kostenrisiko in der 1. Instanz
2.491,56 €
Streitwert 9.000,00 € · Anwalt 2.491,56 €
- Streitwert (3 × Bruttomonatsgehalt)
- 9.000,00 €
- 1,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG)
- 770,25 €
- 1,2 Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG)
- 711,00 €
- 1,0 Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG)
- 592,50 €
- Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG)
- 20,00 €
- 19 % Umsatzsteuer
- 397,81 €
- Ihre Anwaltskosten gesamt
- 2.491,56 €
- Gerichtskosten des Verfahrens (2,0 × Gebühr)
- 0,00 € – entfallen bei Vergleich
- Davon tragen Sie
- 0,00 €
- Anwaltskosten des Arbeitgebers (§ 12a ArbGG)
- 0,00 €
- In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Anwaltskosten des Arbeitgebers müssen Sie also nie zahlen; umgekehrt bekommen Sie Ihre eigenen auch bei Erfolg nicht erstattet.
- Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren vollständig (Vorbem. 8 KV GKG); dafür fällt die Einigungsgebühr (1,0) an.
- Kein Rechtsschutz und geringes Einkommen? Prozesskostenhilfe (§ 11a ArbGG, §§ 114 ff. ZPO) übernimmt die Kosten ganz oder als Ratenzahlung. Prozesskostenhilfe · Beratungshilfe
- Weitere Anträge (Weiterbeschäftigung, Zeugnis, ausstehender Lohn) erhöhen den Streitwert und damit die Gebühren; eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) wird teilweise angerechnet. In der Berufung gilt § 12a ArbGG nicht mehr – dort trägt der Verlierer auch die gegnerischen Anwaltskosten.
Schätzung für die erste Instanz nach RVG/GKG (Anlage 2, Stand 1. Juni 2025) ohne Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, Zeugen- oder Sachverständigenkosten. Bei Gekündigt24 ist die Ersteinschätzung kostenlos; über Honorar und Deckung informiert Sie die Kanzlei vor Mandatserteilung.
So funktioniert der Prozesskostenrechner Arbeitsgericht
Viele Arbeitnehmer zögern nach einer Kündigung, weil sie die Kosten eines Verfahrens nicht einschätzen können. Der Rechner macht das Kostenrisiko transparent. …
Viele Arbeitnehmer zögern nach einer Kündigung, weil sie die Kosten eines Verfahrens nicht einschätzen können. Der Rechner macht das Kostenrisiko transparent. Sie geben Ihr Bruttomonatsgehalt ein, wählen den erwarteten Ausgang des Verfahrens und geben an, ob Sie rechtsschutzversichert sind. Der Rechner ermittelt dann Schritt für Schritt Streitwert, Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Schritt 1: Streitwert bestimmen
Grundlage aller Gebühren ist der Streitwert. Bei einer Klage gegen eine Kündigung ist nach § 42 Abs. 2 GKG höchstens das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres maßgeblich – in der Praxis also meist drei Bruttomonatsgehälter. Eine Abfindung erhöht den Streitwert nicht. Bei 3.000 € brutto liegt der Streitwert damit bei 9.000 €.
Schritt 2: Anwaltskosten nach RVG
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Aus der Gebührentabelle ergibt sich zum Streitwert eine einfache Gebühr (1,0). Diese wird mit festen Sätzen multipliziert:
| Gebühr | Satz | Wann sie entsteht |
|---|---|---|
| Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) | 1,3 | mit Einreichung der Klage |
| Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) | 1,2 | mit Wahrnehmung eines Termins, auch des Gütetermins |
| Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) | 1,0 | nur bei einem Vergleich |
| Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG) | 20 € | pauschal für Post und Telekommunikation |
| Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) | 19 % | auf die Summe |
Bei einem Vergleich fallen damit 3,5 Gebühren an, bei einem Urteil 2,5 Gebühren – jeweils zuzüglich Pauschale und Umsatzsteuer.
Schritt 3: Gerichtskosten nach GKG
Endet das Verfahren durch ein Urteil, erhebt das Arbeitsgericht eine Verfahrensgebühr von 2,0 nach dem Gerichtskostengesetz. Diese trägt, wer den Prozess verliert. Endet das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, entfällt die Gerichtsgebühr vollständig. Anders als vor Zivilgerichten müssen Sie beim Arbeitsgericht außerdem keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen.
Schritt 4: Wer trägt was?
Hier liegt die wichtigste Besonderheit des Arbeitsrechts: Nach § 12a ArbGG trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn sie gewinnt. Sie zahlen also nie die Anwaltskosten Ihres Arbeitgebers, bekommen aber auch Ihre eigenen nicht erstattet. Mit einer Rechtsschutzversicherung reduziert sich Ihr Risiko in der Regel auf die Selbstbeteiligung.
Sie wollen wissen, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt? Laden Sie Ihre Kündigung hoch – die Ersteinschätzung durch einen Partner-Fachanwalt ist kostenfrei und unverbindlich.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Beispielrechnungen (Näherungswerte)
Wichtiger Hinweis: Die Gebührentabellen von RVG und GKG wurden 2025 angehoben. Die folgenden Beispiele sind Näherungswerte (ca.). Sie wurden mit den …
Wichtiger Hinweis: Die Gebührentabellen von RVG und GKG wurden 2025 angehoben. Die folgenden Beispiele sind Näherungswerte (ca.). Sie wurden mit den Tabellenwerten vor dieser Anpassung gerechnet; nach den aktuellen Tabellen liegen die Beträge voraussichtlich etwas höher. Der Rechner selbst verwendet die jeweils aktuelle Tabelle.
| Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | Beispiel 4 | |
|---|---|---|---|---|
| Bruttomonatsgehalt | 3.000 € | 3.000 € | 4.500 € | 2.200 € |
| Streitwert | 9.000 € | 9.000 € | 13.500 € | 6.600 € |
| Ausgang | Vergleich | Urteil verloren | Vergleich | Urteil verloren |
| Gebührensätze Anwalt | 3,5 | 2,5 | 3,5 | 2,5 |
| Eigene Anwaltskosten inkl. USt | ca. 2.350 € | ca. 1.680 € | ca. 3.010 € | ca. 1.350 € |
| Gerichtskosten (2,0) | 0 € | ca. 490 € | 0 € | ca. 410 € |
| Ihr Kostenrisiko ohne Rechtsschutz | ca. 2.350 € | ca. 2.170 € | ca. 3.010 € | ca. 1.760 € |
| Anwaltskosten des Arbeitgebers | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
So kommt Beispiel 1 zustande: Der Streitwert beträgt 3 × 3.000 € = 9.000 €. Die einfache Gebühr wird mit 3,5 multipliziert (1,3 + 1,2 + 1,0). Hinzu kommen 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Gerichtskosten entstehen nicht, weil das Verfahren mit einem Vergleich endet.
Beispiel 2 zeigt den ungünstigsten Fall in erster Instanz: Die Klage wird abgewiesen. Sie tragen Ihre Anwaltskosten und die Gerichtsgebühr, aber nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers. Hätten Sie gewonnen, wären die Gerichtskosten beim Arbeitgeber gelandet – Ihre Anwaltskosten von ca. 1.680 € wären trotzdem bei Ihnen geblieben.
Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Kostenpositionen finden Sie in den Ratgebern Kosten am Arbeitsgericht und Anwaltskosten im Arbeitsrecht.
Kosten ins Verhältnis setzen
Die Kosten allein sagen wenig darüber, ob sich ein Verfahren lohnt. Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, in dem häufig auch eine …
Die Kosten allein sagen wenig darüber, ob sich ein Verfahren lohnt. Viele Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich, in dem häufig auch eine Abfindung vereinbart wird. Wie hoch diese ausfallen könnte, können Sie mit dem Abfindungsrechner grob abschätzen. Im Beispiel 1 entspräche eine Abfindung nach der Faustformel von 0,5 Gehältern pro Jahr schon nach wenigen Beschäftigungsjahren etwa den eigenen Anwaltskosten. Eine Zusage, dass eine Abfindung gezahlt wird, ist das aber nicht.
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und die Kosten nicht tragen kann, sollte die Prozesskostenhilfe prüfen. Für die Beratung vor einem Verfahren kommt die Beratungshilfe in Betracht. Ob und wann Ihre Versicherung zahlt, erklärt der Beitrag Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht.
Grenzen des Prozesskostenrechners
Nur erste Instanz: In der Berufung gilt § 12a ArbGG nicht. Wer dort verliert, trägt grundsätzlich auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
- Nur erste Instanz: In der Berufung gilt § 12a ArbGG nicht. Wer dort verliert, trägt grundsätzlich auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
- Nur Kündigungsschutzantrag: Weitere Anträge, etwa auf Weiterbeschäftigung, Lohn oder ein Zeugnis, sowie Regelungen im Vergleich, die über den Streitgegenstand hinausgehen, erhöhen den Wert und damit die Gebühren.
- Keine außergerichtliche Tätigkeit: War der Anwalt schon vor der Klage tätig, kann eine Geschäftsgebühr hinzukommen, die teilweise angerechnet wird.
- Keine Sonderausgänge: Klagerücknahme, Anerkenntnis oder teilweises Obsiegen verändern die Gerichtskosten.
- Keine Nebenkosten: Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder oder Kosten für Zeugen sind nicht enthalten.
- Abweichende Vereinbarungen: Mit Ihrem Anwalt können Sie eine Vergütungsvereinbarung treffen, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht.
Checkliste: Kosten vor der Klage klären
Bruttomonatsgehalt inklusive regelmäßiger Zulagen ermittelt
0/7 erledigt
Häufige Fehler
Klagefrist wegen Kostenfragen verstreichen lassen: Wer zu lange über die Kosten nachdenkt, riskiert die Drei-Wochen-Frist.
Klagefrist wegen Kostenfragen verstreichen lassen: Wer zu lange über die Kosten nachdenkt, riskiert die Drei-Wochen-Frist.
Erstattung nach Sieg erwarten: Auch wer in erster Instanz gewinnt, bleibt auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.
Gerichtskosten bei Vergleich einplanen: Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren.
Versicherung nachträglich abschließen: Eine Police, die erst nach der Kündigung abgeschlossen wird, deckt diesen Fall in aller Regel nicht.
Kosten einschätzen, Chancen prüfen, Frist sichern: Senden Sie ein Foto Ihrer Kündigung mit Name und E-Mail – ein Partner-Fachanwalt antwortet in 24 Stunden (werktags).
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Häufige Fragen
Was kostet eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der meist drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Daraus ergeben sich die Gebühren für Ihren Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Gerichtsgebühren. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und einem Vergleich liegen allein Ihre Anwaltskosten nach unserer Näherungsrechnung bei ca. 2.350 Euro oder etwas darüber. Gerichtskosten fallen bei einem Vergleich nicht an. Der Prozesskostenrechner zeigt Ihnen die Aufschlüsselung.
Muss ich die Anwaltskosten meines Arbeitgebers zahlen, wenn ich verliere?
In der ersten Instanz nicht. Nach § 12a ArbGG trägt vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt. Das begrenzt Ihr Risiko, bedeutet aber auch: Gewinnen Sie, bekommen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten nicht erstattet. Erst in der Berufung vor dem Landesarbeitsgericht muss die unterlegene Seite grundsätzlich auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen.
Fallen bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Gerichtskosten an?
Nein. Endet das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich, entfällt die Gerichtsgebühr nach dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes vollständig. Für Ihren Anwalt entsteht dagegen zusätzlich eine Einigungsgebühr. Deshalb können Ihre Anwaltskosten bei einem Vergleich etwas höher sein als bei einem Urteil. Insgesamt ist ein Vergleich für Arbeitnehmer kostenmäßig trotzdem oft überschaubar, weil kein Risiko für Gerichtskosten besteht.
Wie wird der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage berechnet?
Nach § 42 Abs. 2 GKG ist für eine Klage gegen die Kündigung höchstens das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr maßgeblich. In der Praxis setzen die Gerichte deshalb meist drei Bruttomonatsgehälter an. Eine vereinbarte Abfindung wird nicht hinzugerechnet. Werden weitere Punkte eingeklagt oder im Vergleich mitgeregelt, etwa das Arbeitszeugnis, kann sich der Wert erhöhen. Bei sehr kurzer Beschäftigung setzen Gerichte teils weniger an.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kündigungsschutzklage?
Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt in der Regel Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Voraussetzung ist meist, dass die Wartezeit abgelaufen war, bevor der Konflikt mit dem Arbeitgeber begann. Eine Versicherung, die erst nach Erhalt der Kündigung abgeschlossen wird, hilft in diesem Fall typischerweise nicht. Holen Sie vor der Klage eine Deckungszusage ein.
Was kann ich tun, wenn ich mir den Prozess nicht leisten kann?
Wenn Sie die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Das Gericht prüft dafür Einkommen und Vermögen; je nach Ergebnis werden die Kosten ganz übernommen oder in Raten gezahlt. Für die außergerichtliche Beratung gibt es die Beratungshilfe. Außerdem dürfen Sie vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz auch ohne Anwalt klagen.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage trotz der Kosten?
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Eine Rolle spielen Ihre Erfolgsaussichten, eine mögliche Abfindung, das Interesse an Ihrem Arbeitsplatz und Ihre Kostensituation, etwa eine Rechtsschutzversicherung. Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, häufig mit einer Abfindung, die die eigenen Kosten übersteigen kann – sicher ist das aber nicht. Eine kostenfreie Ersteinschätzung hilft Ihnen, Chancen und Kosten realistisch abzuwägen.
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Quellen und Gesetze
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
