Kündigung online prüfen lassen – so funktioniert Gekündigt24

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 5 Min.

Kurz gesagt

Sie können Ihre Kündigung bei Gekündigt24 online prüfen lassen, indem Sie ein Foto hochladen und Name sowie E-Mail-Adresse angeben – das dauert etwa eine Minute. Die Klagefrist wird automatisch vorläufig berechnet, und ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen werktags innerhalb von 24 Stunden eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung.

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Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 …

Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Je früher Sie Ihre Kündigung prüfen lassen, desto mehr Zeit bleibt für eine überlegte Entscheidung.

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Kündigung online prüfen lassen in sechs Schritten

Der Weg vom Kündigungsschreiben bis zur ersten anwaltlichen Einschätzung ist bei Gekündigt24 bewusst kurz gehalten. Sie brauchen weder einen Termin noch …

Der Weg vom Kündigungsschreiben bis zur ersten anwaltlichen Einschätzung ist bei Gekündigt24 bewusst kurz gehalten. Sie brauchen weder einen Termin noch Vorkenntnisse – nur Ihr Smartphone oder Ihren Computer.

Schritt 1: Foto hochladen, Name und E-Mail eingeben

Fotografieren Sie Ihr Kündigungsschreiben – alle Seiten, gut ausgeleuchtet und vollständig lesbar. Laden Sie die Bilder hoch und geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an. Mehr ist für den Start nicht nötig; nach etwa einer Minute ist Ihr Fall eingereicht.

Tipps für ein gutes Foto:

  • Legen Sie das Blatt flach auf einen dunklen Untergrund.
  • Achten Sie darauf, dass Datum, Unterschrift und Briefkopf zu erkennen sind.
  • Fotografieren Sie, wenn vorhanden, auch den Briefumschlag – er kann Hinweise auf die Art der Zustellung geben.
  • Notieren Sie, an welchem Tag und auf welchem Weg Sie die Kündigung erhalten haben (persönlich übergeben, Briefkasten, Einschreiben, Bote).

Schritt 2: Automatische, vorläufige Fristberechnung

Direkt nach der Einreichung berechnet das System die voraussichtliche Klagefrist. So sehen Sie sofort, bis wann Sie ungefähr handeln müssen. Die Berechnung ist vorläufig, weil es auf den rechtlichen Zugang der Kündigung ankommt – und der ist nicht immer identisch mit dem Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich lesen. Ein Schreiben, das am späten Abend in den Briefkasten geworfen wird, gilt beispielsweise häufig erst am nächsten Tag als zugegangen. Mehr dazu im Lexikon unter Zugang der Kündigung.

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 193 BGB). Auch das berücksichtigt die Berechnung. Sie möchten die Frist vorab selbst überschlagen? Nutzen Sie den Klagefrist-Rechner.

Schritt 3: Verschlüsselte Übertragung in die Kanzleiakte

Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen. Sie liegen anschließend ausschließlich in der Kanzleiakte der Partnerkanzlei, die Ihren Fall prüft. Anwältinnen und Anwälte unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.

Schritt 4: Prüfung durch einen Partner-Fachanwalt

Eine Partner-Fachanwältin oder ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht sieht sich Ihre Unterlagen an. Die Software hat sie vorher geordnet und aufbereitet – künstliche Intelligenz dient dabei nur als Assistenz. Die rechtliche Einschätzung trifft ausschließlich der Mensch. Wer unsere Partner sind und welche Qualifikation hinter dem Fachanwaltstitel steckt, lesen Sie auf der Seite Unsere Anwälte.

Schritt 5: Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden

Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung mit der Ersteinschätzung. Typischerweise geht es darin um:

  • die Frist, die in Ihrem Fall gilt,
  • formale Punkte wie die Schriftform der Kündigung,
  • die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz oder ein besonderer Kündigungsschutz greifen könnte,
  • erste Anhaltspunkte, ob und wie ein Vorgehen gegen die Kündigung sinnvoll sein kann,
  • mögliche nächste Schritte.

Die Ersteinschätzung ist kein abschließendes Gutachten und keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber.

Schritt 6: Sie entscheiden

Nach der Ersteinschätzung liegt die Entscheidung bei Ihnen. Sie können die Kanzlei beauftragen, einen anderen Anwalt wählen oder zunächst nichts weiter unternehmen. Möchten Sie die Kanzlei mandatieren, besprechen Sie mit ihr Vorgehen und Kosten. Hilfreiche Hintergründe zur Finanzierung – etwa Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe – finden Sie im Bereich Kosten im Arbeitsrecht.

Ihre Frist läuft bereits. Laden Sie jetzt ein Foto Ihrer Kündigung hoch und erfahren Sie sofort, bis wann Sie voraussichtlich handeln müssen.

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Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Warum es auf jeden Tag ankommt

Die dreiwöchige Klagefrist ist eine der strengsten Fristen im Arbeitsrecht. Lassen Sie sie verstreichen, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG in aller Regel als …

Die dreiwöchige Klagefrist ist eine der strengsten Fristen im Arbeitsrecht. Lassen Sie sie verstreichen, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG in aller Regel als von Anfang an wirksam – selbst wenn sie formale oder inhaltliche Fehler hatte. Eine Klage nach Fristablauf wird nur ausnahmsweise zugelassen, etwa wenn Sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert waren; die Hürden dafür sind hoch. Hintergründe erklärt die Seite zur nachträglichen Zulassung der Klage.

Deshalb ist das Portal auf Tempo ausgelegt: Einreichung in einer Minute, sofortige vorläufige Fristberechnung, Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden. So bleibt Ihnen genug Zeit, in Ruhe zu entscheiden – statt am letzten Tag unter Druck.

Welche Unterlagen die Prüfung erleichtern

Für den Start reicht das Kündigungsschreiben. Je mehr Informationen die Kanzlei hat, desto genauer kann sie aber einschätzen. Halten Sie, wenn möglich, …

Für den Start reicht das Kündigungsschreiben. Je mehr Informationen die Kanzlei hat, desto genauer kann sie aber einschätzen. Halten Sie, wenn möglich, Folgendes bereit:

UnterlageWarum sie hilft
Kündigungsschreiben (alle Seiten)Grundlage für Frist, Form und Art der Kündigung
ArbeitsvertragKündigungsfristen, Probezeit, Ausschlussfristen
Aktuelle GehaltsabrechnungenEinkommen, Betriebszugehörigkeit, Grundlage für Abfindungsfragen
Frühere Abmahnungenwichtig bei verhaltensbedingten Kündigungen
Angaben zur Betriebsgrößeob das Kündigungsschutzgesetz greift
Nachweise zu Sonderkündigungsschutzz. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsamt
Angaben zum Betriebsratob eine Anhörung erforderlich war

Fehlt etwas davon, reichen Sie trotzdem ein. Die Kanzlei fragt gezielt nach.

Nicht nur Kündigungen

Über Gekündigt24 können Sie auch andere arbeitsrechtliche Anliegen einreichen:

Über Gekündigt24 können Sie auch andere arbeitsrechtliche Anliegen einreichen:

  • Aufhebungsvertrag: Bitte nicht unterschreiben, bevor er geprüft ist – hier drohen unter anderem Nachteile beim Arbeitslosengeld.
  • Abmahnung: Ob sie berechtigt ist und ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist.
  • Lohn oder Überstunden: Wenn der Arbeitgeber nicht oder nicht vollständig zahlt.
  • Arbeitszeugnis: Wenn Formulierungen oder die Gesamtnote nicht stimmen.

Was Sie parallel tun sollten

Während Ihr Fall geprüft wird, gibt es ein paar Dinge, die Sie selbst erledigen sollten:

Während Ihr Fall geprüft wird, gibt es ein paar Dinge, die Sie selbst erledigen sollten:

  • Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Nach § 38 SGB III müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses melden; liegen zwischen Kenntnis und Ende weniger als drei Monate, innerhalb von drei Tagen. Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen – mehr unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Nichts vorschnell unterschreiben. Weder eine „Empfangsbestätigung mit Einverständnis“ noch einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag.
  • Weiterarbeiten, solange das Arbeitsverhältnis besteht – es sei denn, Sie wurden freigestellt.
  • Notizen machen: Gespräche, Daten, Zeugen. Solche Details können später wichtig werden.

Häufige Fragen zum Ablauf

Antworten auf allgemeine Fragen zu Portal und Arbeitsrecht finden Sie auf unserer FAQ-Seite. Mehr über unsere Grundsätze lesen Sie unter Über uns.

Antworten auf allgemeine Fragen zu Portal und Arbeitsrecht finden Sie auf unserer FAQ-Seite. Mehr über unsere Grundsätze lesen Sie unter Über uns.

In einer Minute eingereicht, werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort: Lassen Sie Ihre Kündigung jetzt kostenfrei von einem Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

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Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Häufige Fragen

Kann ich meine Kündigung kostenlos prüfen lassen?

Ja. Bei Gekündigt24 ist die Ersteinschätzung durch einen Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht kostenfrei und unverbindlich. Sie laden ein Foto Ihrer Kündigung hoch, geben Name und E-Mail an und erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Kosten entstehen erst, wenn Sie danach ausdrücklich eine Kanzlei beauftragen und mit ihr ein Mandat vereinbaren.

Welche Unterlagen brauche ich, um meine Kündigung prüfen zu lassen?

Für den Start genügt ein gut lesbares Foto des Kündigungsschreibens, und zwar aller Seiten. Hilfreich sind außerdem Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen, frühere Abmahnungen und Angaben dazu, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben. Fehlen Unterlagen, ist das kein Grund zu warten: Die Kanzlei fragt nach, was sie zusätzlich benötigt.

Wie genau ist die automatische Fristberechnung?

Das System berechnet die dreiwöchige Klagefrist vorläufig anhand des Zugangsdatums, das Sie angeben oder das sich aus den Unterlagen ergibt. Die Berechnung ist eine Orientierung, keine verbindliche Auskunft. Wann eine Kündigung rechtlich zugegangen ist, kann im Einzelfall schwierig sein, etwa bei Einwurf am späten Abend. Die verbindliche Prüfung übernimmt die Kanzlei.

Was steht in der Ersteinschätzung?

Die Ersteinschätzung gibt Ihnen eine erste anwaltliche Einordnung Ihres Falls: welche Fristen laufen, welche Punkte die Kündigung angreifbar machen könnten und welche Handlungsmöglichkeiten grundsätzlich bestehen. Sie ist kein vollständiges Gutachten. Für eine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht ist eine gesonderte Beauftragung der Kanzlei erforderlich.

Kann ich auch eine Abmahnung oder einen Aufhebungsvertrag hochladen?

Ja. Neben Kündigungen können Sie auch andere arbeitsrechtliche Unterlagen einreichen, etwa eine Abmahnung, einen Aufhebungsvertrag, ein Arbeitszeugnis oder Unterlagen zu ausstehendem Lohn. Gerade beim Aufhebungsvertrag gilt: Unterschreiben Sie nicht, bevor Sie ihn haben prüfen lassen, weil eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen kann.

Kann ich meine Kündigung auch per WhatsApp schicken?

Die Einreichung per WhatsApp ist in Kürze geplant. Bis dahin laden Sie Ihre Unterlagen über das Formular auf der Website hoch. Das funktioniert direkt vom Smartphone aus: Foto aufnehmen, Name und E-Mail eintragen, absenden. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, die Unterlagen liegen anschließend ausschließlich in der Kanzleiakte.

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Stand: 09.10.2026