Kündigung wegen Krankheit – wann sie zulässig ist und was Sie tun können

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 6 Min.

Kurz gesagt

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht verboten, aber im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes nur unter strengen Voraussetzungen wirksam: Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose, eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine zu seinen Gunsten ausfallende Interessenabwägung belegen. Hat er kein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten, wird ihm das häufig deutlich schwerer fallen.

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Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) – auch während einer Krankschreibung. Wer wegen …

Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) – auch während einer Krankschreibung. Wer wegen schwerer Erkrankung tatsächlich nicht handeln konnte, kann allenfalls eine nachträgliche Zulassung beantragen.

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Kündigung wegen Krankheit: Was ist erlaubt?

Viele Beschäftigte glauben, dass ihnen während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden darf. Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber darf jederzeit kündigen – …

Viele Beschäftigte glauben, dass ihnen während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden darf. Das stimmt nicht. Der Arbeitgeber darf jederzeit kündigen – auch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Umgekehrt bedeutet das aber nicht, dass er wegen der Krankheit einfach kündigen kann. Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung und gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Kündigungsarten mit den höchsten Hürden.

Eine Abmahnung ist hier nicht vorgesehen, denn niemand ist absichtlich krank. Ihnen wird kein Fehlverhalten vorgeworfen. Es geht allein um die Frage, ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen künftig zu erwartender Ausfälle beenden darf.

Die vier Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung

Häufige Kurzerkrankungen: Sie fallen immer wieder für einige Tage oder Wochen aus, etwa wegen Infekten, Rückenproblemen oder Migräne.
  1. Häufige Kurzerkrankungen: Sie fallen immer wieder für einige Tage oder Wochen aus, etwa wegen Infekten, Rückenproblemen oder Migräne.
  2. Lang andauernde Erkrankung: Sie sind seit vielen Monaten am Stück arbeitsunfähig, und ein Ende ist nicht absehbar.
  3. Dauernde Arbeitsunfähigkeit: Es steht fest, dass Sie Ihre bisherige Tätigkeit nie wieder ausüben können.
  4. Krankheitsbedingte Leistungsminderung: Sie arbeiten, können aber gesundheitsbedingt nur noch deutlich eingeschränkt leisten.

Die Drei-Stufen-Prüfung im Detail

Gilt das Kündigungsschutzgesetz – also nach sechs Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern –, prüfen die Arbeitsgerichte jede …

Gilt das Kündigungsschutzgesetz – also nach sechs Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern –, prüfen die Arbeitsgerichte jede Kündigung wegen Krankheit in drei Stufen.

Stufe 1: Negative Gesundheitsprognose

Zum Zeitpunkt der Kündigung müssen objektive Tatsachen die Befürchtung rechtfertigen, dass Sie auch künftig in erheblichem Umfang ausfallen werden.

  • Bei häufigen Kurzerkrankungen können hohe Fehlzeiten der Vergangenheit – meist werden mehrere Jahre betrachtet – ein Indiz sein. Dieses Indiz können Sie erschüttern, etwa wenn Erkrankungen ausgeheilt sind (Unfall, Operation, einmaliger Infekt) oder wenn eine Therapie anschlägt.
  • Bei Langzeiterkrankungen kommt es darauf an, ob mit einer Genesung in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Nach der Rechtsprechung kann eine völlige Ungewissheit über die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in den nächsten 24 Monaten einer dauernden Arbeitsunfähigkeit gleichstehen.

Stufe 2: Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die zu erwartenden Ausfälle müssen den Betrieb erheblich belasten. Das können Störungen im Betriebsablauf sein, etwa wenn Ersatzkräfte fehlen, oder wirtschaftliche Belastungen. Als erheblich gelten nach der Rechtsprechung insbesondere Entgeltfortzahlungskosten, die pro Jahr für mehr als sechs Wochen anfallen. Steht fest, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, wird die Beeinträchtigung regelmäßig angenommen.

Stufe 3: Interessenabwägung

Schließlich wird abgewogen, ob dem Arbeitgeber die Belastungen noch zuzumuten sind. Für Sie sprechen etwa:

  • eine lange, zunächst störungsfreie Betriebszugehörigkeit
  • eine betriebliche Ursache der Erkrankung, etwa ein Arbeitsunfall oder belastende Arbeitsbedingungen
  • Ihr Alter, Unterhaltspflichten, eine Schwerbehinderung
  • schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Zusätzlich muss die Kündigung verhältnismäßig sein: Gibt es einen leidensgerechten Arbeitsplatz, auf dem Sie weiterarbeiten könnten, geht dieser vor.

Hohe Fehlzeiten bedeuten nicht automatisch eine wirksame Kündigung. Laden Sie Ihr Kündigungsschreiben hoch – ein Partner-Fachanwalt prüft kostenfrei, ob die drei Stufen erfüllt sind.

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber Ihnen nach § 167 Abs. 2 SGB IX ein …

Waren Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber Ihnen nach § 167 Abs. 2 SGB IX ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Dabei wird gemeinsam geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und neuen Ausfällen vorgebeugt werden kann – etwa durch angepasste Arbeitszeiten, technische Hilfsmittel, eine stufenweise Wiedereingliederung oder einen anderen Arbeitsplatz.

Für Ihre Rechte ist das BEM zentral:

SituationBedeutung im Kündigungsschutzprozess
BEM wurde nicht angebotenKündigung nicht automatisch unwirksam, aber der Arbeitgeber muss konkret darlegen, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte verhindern können – das gelingt häufig nicht
BEM wurde fehlerhaft durchgeführtähnliche Folgen wie ein fehlendes BEM
BEM wurde ordnungsgemäß angeboten, Sie haben abgelehntPosition des Arbeitgebers verbessert sich
BEM hat Maßnahmen ergeben, die nicht umgesetzt wurdenKündigung häufig unverhältnismäßig

Die Teilnahme ist freiwillig, und Sie müssen über Ziele und Datenverwendung informiert werden. Eine Interessenvertretung oder – bei Schwerbehinderung – die Schwerbehindertenvertretung kann hinzugezogen werden.

Sonderschutz bei Schwerbehinderung

Gesundheitliche Einschränkungen führen nicht selten zu einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Dann benötigt der Arbeitgeber nach den ersten …

Gesundheitliche Einschränkungen führen nicht selten zu einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Dann benötigt der Arbeitgeber nach den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts. Haben Sie einen Antrag gestellt, über den noch nicht entschieden ist, kann bereits Schutz bestehen. Einzelheiten lesen Sie unter Kündigung bei Schwerbehinderung.

Lohn, Krankengeld und Arbeitslosengeld

Bis zum Ende der Kündigungsfrist erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen je Erkrankung (§ 3 EntgFG). Kündigt der …

Bis zum Ende der Kündigungsfrist erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen je Erkrankung (§ 3 EntgFG). Kündigt der Arbeitgeber gerade wegen der Arbeitsunfähigkeit, endet dieser Anspruch nicht mit dem Arbeitsverhältnis (§ 8 EntgFG). Danach zahlt in der Regel die Krankenkasse Krankengeld.

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist bei einer Kündigung wegen Krankheit in der Regel nicht zu befürchten. Vorsicht ist aber bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag geboten. Mehr dazu unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Kündigung wegen Krankheit im Kleinbetrieb oder in der Probezeit

Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, findet die Drei-Stufen-Prüfung nicht statt. In einem Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber …

Gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, findet die Drei-Stufen-Prüfung nicht statt. In einem Kleinbetrieb oder in den ersten sechs Monaten kann der Arbeitgeber daher grundsätzlich auch wegen Krankheit kündigen. Unwirksam kann eine solche Kündigung trotzdem sein – etwa wenn sie gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung verstößt oder formale Fehler aufweist.

Abfindung nach Kündigung wegen Krankheit

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Weil die Beweisanforderungen an den Arbeitgeber jedoch hoch sind und Gerichte oft medizinische …

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Weil die Beweisanforderungen an den Arbeitgeber jedoch hoch sind und Gerichte oft medizinische Gutachten einholen, enden viele Verfahren mit einem Vergleich. Eine realistische Einschätzung bietet die Seite Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage.

Checkliste: Kündigung wegen Krankheit erhalten

Zugangsdatum notieren – die Frist läuft auch während der Krankschreibung

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Häufige Fehler bei Kündigung wegen Krankheit

Abwarten, bis man wieder gesund ist. Die Klagefrist nimmt auf Ihre Gesundheit keine Rücksicht. Ein Upload vom Sofa aus genügt für die Ersteinschätzung.
  • Abwarten, bis man wieder gesund ist. Die Klagefrist nimmt auf Ihre Gesundheit keine Rücksicht. Ein Upload vom Sofa aus genügt für die Ersteinschätzung.
  • Diagnosen vorschnell an den Arbeitgeber geben. Gesundheitsdaten sind sensibel; was im Verfahren offengelegt wird, sollte gezielt entschieden werden.
  • Das BEM-Angebot ohne Überlegung ablehnen. Das kann sich später nachteilig auswirken.
  • Einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, um „Ruhe zu haben“. Damit verzichten Sie auf den Kündigungsschutz und riskieren eine Sperrzeit.

Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und liegen ausschließlich in der Kanzleiakte. Gekündigt24 berechnet die Klagefrist automatisch vorläufig.

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Häufige Fragen

Darf mir während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt nicht vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber darf auch während einer laufenden Krankschreibung kündigen, und das Schreiben gilt als zugegangen, sobald es in Ihrem Briefkasten liegt. Ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Frage. Wichtig: Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft auch dann, wenn Sie krank im Bett liegen.

Wie viele Krankheitstage rechtfertigen eine Kündigung?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Bei häufigen Kurzerkrankungen schauen die Gerichte meist auf die Fehlzeiten der letzten Jahre und darauf, ob Entgeltfortzahlungskosten von mehr als sechs Wochen pro Jahr angefallen sind. Hohe Fehlzeiten allein genügen aber nicht. Entscheidend ist, ob auch künftig mit erheblichen Ausfällen zu rechnen ist und ob diese den Betrieb unzumutbar belasten. Ausgeheilte Erkrankungen zählen für die Prognose nicht.

Was ist ein BEM und muss ich daran teilnehmen?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber anbieten, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ziel ist es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Erkrankung vorzubeugen. Die Teilnahme ist freiwillig. Lehnen Sie ab, darf Ihnen das nicht als Pflichtverletzung vorgeworfen werden, es kann aber die Position des Arbeitgebers in einem späteren Kündigungsschutzverfahren erleichtern.

Muss ich dem Arbeitgeber meine Diagnose mitteilen?

Grundsätzlich nicht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Im Kündigungsschutzprozess kann es aber sinnvoll oder sogar nötig sein, Angaben zu Ihren Erkrankungen zu machen und Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, um eine negative Prognose zu widerlegen, etwa weil eine Erkrankung ausgeheilt ist. Welche Angaben Sie wann machen, sollten Sie mit Ihrem Anwalt abstimmen.

Bekomme ich nach einer Kündigung wegen Krankheit weiter Lohn?

Bis zum Ende der Kündigungsfrist besteht das Arbeitsverhältnis fort. Entgeltfortzahlung erhalten Sie für bis zu sechs Wochen je Erkrankung. Kündigt der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Anspruch nach § 8 EntgFG sogar über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen, bis die sechs Wochen ausgeschöpft sind. Danach kommt in der Regel Krankengeld der Krankenkasse in Betracht.

Gibt es nach einer Kündigung wegen Krankheit eine Sperrzeit?

In der Regel nicht, denn eine Erkrankung ist kein vertragswidriges Verhalten, und Sie haben die Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt. Problematisch kann es werden, wenn Sie stattdessen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend. Sind Sie nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiter arbeitsunfähig, klären Sie mit Krankenkasse und Agentur, welche Leistung greift.

Kann ich nach einer Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung bekommen?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Krankheitsbedingte Kündigungen sind für Arbeitgeber aber rechtlich anspruchsvoll, weil sie eine negative Gesundheitsprognose beweisen und ein ordnungsgemäßes BEM nachweisen müssen. Häufig sind ärztliche Gutachten nötig. Dieses Prozessrisiko führt in vielen Fällen zu Vergleichsverhandlungen, in denen auch eine Abfindung vereinbart werden kann. Eine Erfolgszusage kann es dafür nicht geben.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026