Abfindung berechnen – Faustformel, Faktoren und Rechenbeispiele

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 7 Min.

Kurz gesagt

Um Ihre Abfindung zu berechnen, nutzen Sie die Faustformel 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Sie entspricht der gesetzlichen Abfindung nach § 1a KSchG und dient in Verhandlungen als Ausgangspunkt – je nach Erfolgsaussichten wird der Faktor in der Praxis häufig zwischen etwa 0,25 und 1,5 oder höher angesetzt.

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Ihre Rechnung nützt wenig, wenn die Kündigung bereits als wirksam gilt: Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab …

Ihre Rechnung nützt wenig, wenn die Kündigung bereits als wirksam gilt: Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Lassen Sie die Frist nicht verstreichen, während Sie noch rechnen.

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Die Faustformel: Abfindung berechnen in drei Schritten

Die bekannteste Methode, eine Abfindung zu berechnen, ist die sogenannte Regelabfindung. Sie lautet:

Die bekannteste Methode, eine Abfindung zu berechnen, ist die sogenannte Regelabfindung. Sie lautet:

Abfindung = Bruttomonatsverdienst × Jahre der Betriebszugehörigkeit × Faktor

Der Faktor beträgt in der Grundform 0,5. Für Ihre persönliche Berechnung gehen Sie so vor:

  1. Monatsverdienst ermitteln: Ausgangspunkt ist Ihr Bruttomonatsgehalt. Regelmäßige Sonderzahlungen und Sachbezüge können hinzukommen (dazu unten mehr).
  2. Beschäftigungsjahre zählen: Maßgeblich ist der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu seinem Ende, nicht nur die tatsächlich gearbeitete Zeit.
  3. Faktor festlegen: 0,5 ist der Ausgangswert. Ob ein niedrigerer oder höherer Faktor realistisch ist, hängt von Ihrer Verhandlungsposition ab.

Wer es schnell möchte, gibt die Werte in unseren Abfindungsrechner ein und erhält eine Spanne mit verschiedenen Faktoren.

Woher kommt der Faktor 0,5? § 1a KSchG als Maßstab

Die Faustformel ist keine Erfindung der Praxis, sondern lehnt sich an § 1a KSchG an. Danach steht Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Kündigung eine …

Die Faustformel ist keine Erfindung der Praxis, sondern lehnt sich an § 1a KSchG an. Danach steht Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von 0,5 Monatsverdiensten für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diese Möglichkeit hinweist und Sie die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lassen.

Zwei Regeln aus § 1a KSchG sind für die Berechnung besonders wichtig:

  • Rundung: Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Sieben Jahre und sieben Monate zählen also als acht Jahre, sieben Jahre und fünf Monate als sieben Jahre.
  • Monatsverdienst: Das Gesetz verweist auf § 10 Abs. 3 KSchG. Als Monatsverdienst gilt, was Ihnen bei Ihrer regelmäßigen Arbeitszeit im Monat der Beendigung an Geld und Sachbezügen zusteht.

Weil diese Regelung im Gesetz steht, hat sie sich als Referenzwert für Verhandlungen und Vergleiche vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt – auch dann, wenn § 1a KSchG selbst gar nicht anwendbar ist. Ob Ihnen tatsächlich ein Anspruch zusteht, erfahren Sie unter Anspruch auf Abfindung.

Sie möchten wissen, ob in Ihrem Fall eher 0,25 oder eher 1,0 realistisch ist? Laden Sie Ihre Kündigung hoch – ein Partner-Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, werktags innerhalb von 24 Stunden.

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Was gehört zum Monatsverdienst?

Viele Rechnungen fallen zu niedrig aus, weil nur das Grundgehalt angesetzt wird. Nach § 10 Abs. 3 KSchG zählen Geld und Sachbezüge. In der Praxis werden daher …

Viele Rechnungen fallen zu niedrig aus, weil nur das Grundgehalt angesetzt wird. Nach § 10 Abs. 3 KSchG zählen Geld und Sachbezüge. In der Praxis werden daher häufig berücksichtigt:

  • das regelmäßige Bruttomonatsgehalt,
  • feste Zulagen (z. B. Schichtzulagen, sofern regelmäßig),
  • anteilig Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter wie ein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld,
  • Sachbezüge wie die private Nutzung eines Dienstwagens oder ein Jobticket.

Nicht eingerechnet werden typischerweise reine Aufwendungsersatzleistungen wie Reisekosten. Bei schwankenden Bezügen, Provisionen oder Teilzeit in der letzten Phase lohnt ein genauer Blick, denn jeder Euro mehr im Monatsverdienst wirkt sich auf das Gesamtergebnis vervielfacht aus.

Beispiel: Monatsverdienst mit Sonderzahlungen

BestandteilBetrag pro Jahr
12 × Grundgehalt à 3.000 €36.000 €
13. Monatsgehalt3.000 €
Urlaubsgeld1.200 €
Summe40.200 €
Monatsverdienst (Summe ÷ 12)3.350 €

Bei 15 Beschäftigungsjahren und Faktor 0,5 ergibt sich so eine Regelabfindung von 25.125 € statt 22.500 € bei reiner Betrachtung des Grundgehalts.

Rechenbeispiele: Abfindung berechnen nach der Faustformel

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche Konstellationen auf die Regelabfindung (Faktor 0,5) auswirken:

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich unterschiedliche Konstellationen auf die Regelabfindung (Faktor 0,5) auswirken:

BruttomonatsverdienstBeschäftigungsdauerGerundete JahreRegelabfindung (0,5)
2.800 €3 Jahre, 2 Monate34.200 €
3.200 €6 Jahre, 4 Monate69.600 €
4.500 €11 Jahre, 8 Monate1227.000 €
5.200 €19 Jahre, 7 Monate2052.000 €

Der Faktor in der Praxis: von 0,25 bis 1,5 und mehr

Der Faktor 0,5 ist ein Mittelwert. In Verhandlungen spiegelt der Faktor vor allem eines wider: das Risiko des Arbeitgebers, den Kündigungsschutzprozess zu …

Der Faktor 0,5 ist ein Mittelwert. In Verhandlungen spiegelt der Faktor vor allem eines wider: das Risiko des Arbeitgebers, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Die folgenden Spannen sind keine festen Werte, sondern grobe Orientierungen, wie sie in der Praxis häufig beobachtet werden:

FaktorTypische Ausgangslage
ca. 0,25Schwache Position, etwa wenn das KSchG nicht gilt oder die Kündigung voraussichtlich wirksam ist
ca. 0,5„Normalfall“ mit offenen Erfolgsaussichten
ca. 0,75–1,0Gute Chancen, z. B. bei Fehlern in der Sozialauswahl oder einer mangelhaften Betriebsratsanhörung
ca. 1,5 und mehrSehr starke Position, etwa bei Sonderkündigungsschutz oder gravierenden formalen Fehlern

So wirkt sich der Faktor bei einem Monatsverdienst von 4.000 € und zehn Beschäftigungsjahren aus:

FaktorAbfindung (brutto)
0,2510.000 €
0,520.000 €
1,040.000 €
1,560.000 €

Die Spanne zeigt, warum die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage so entscheidend ist. Welche Argumente den Faktor nach oben bewegen können, erklären wir unter Abfindung verhandeln.

Gesetzliche Höchstgrenzen nach § 10 KSchG

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass eine Kündigung unwirksam ist, und löst es das Arbeitsverhältnis auf Antrag nach § 9 KSchG auf, setzt es eine Abfindung …

Stellt das Arbeitsgericht fest, dass eine Kündigung unwirksam ist, und löst es das Arbeitsverhältnis auf Antrag nach § 9 KSchG auf, setzt es eine Abfindung fest. Dafür gelten nach § 10 KSchG Obergrenzen:

VoraussetzungHöchstbetrag
Grundsatzbis zu 12 Monatsverdienste
ab 50 Jahren und mind. 15 Jahren Betriebszugehörigkeitbis zu 15 Monatsverdienste
ab 55 Jahren und mind. 20 Jahren Betriebszugehörigkeitbis zu 18 Monatsverdienste

Die erhöhten Grenzen gelten nicht, wenn Sie im Zeitpunkt der Auflösung bereits die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Wichtig: Diese Grenzen binden nur das Gericht bei einer Auflösung. In einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag können Sie und Ihr Arbeitgeber frei vereinbaren – auch Beträge oberhalb dieser Grenzen.

Grenzen jeder Abfindungsberechnung

Eine Formel kann Ihnen eine Größenordnung liefern, nicht mehr. Unberücksichtigt bleiben zum Beispiel:

Eine Formel kann Ihnen eine Größenordnung liefern, nicht mehr. Unberücksichtigt bleiben zum Beispiel:

  • Wirksamkeit der Kündigung: Ist eine Kündigung offensichtlich unwirksam, kann ein Arbeitgeber zu deutlich mehr bereit sein – oder umgekehrt.
  • Ihre Ziele: Wer unbedingt im Betrieb bleiben möchte, verhandelt anders als jemand, der bereits einen neuen Job in Aussicht hat.
  • Sozialplan oder Tarifvertrag: Hier gelten oft eigene Formeln, etwa mit Alterszuschlägen, Unterhaltspflichten oder Kappungsgrenzen.
  • Steuern und Arbeitslosengeld: Der berechnete Betrag ist brutto. Wie viel netto bleibt, erfahren Sie unter Abfindung versteuern mit Fünftelregelung.

Speziell bei einer betriebsbedingten Kündigung lohnt sich ein Blick darauf, ob ein Sozialplan existiert, bevor Sie mit der Faustformel planen.

Checkliste: Unterlagen zur Abfindungsberechnung

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Häufige Fehler beim Abfindung berechnen

Nur das Grundgehalt ansetzen. Sonderzahlungen und Sachbezüge können die Basis spürbar erhöhen.

Nur das Grundgehalt ansetzen. Sonderzahlungen und Sachbezüge können die Basis spürbar erhöhen.

Die Rundungsregel falsch anwenden. Erst ab mehr als sechs Monaten wird aufgerundet.

Das Ergebnis als Anspruch verstehen. Die Faustformel beschreibt einen Verhandlungswert, keinen sicheren Betrag – es gibt keine Garantie für eine bestimmte Summe.

Netto mit brutto verwechseln. Ohne Blick auf die Steuer planen viele mit zu hohen Beträgen.

Ihre Rechnung steht – jetzt fehlt die rechtliche Einschätzung. Foto der Kündigung hochladen, Name und E-Mail eingeben, fertig in etwa einer Minute. Ihre Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und liegen ausschließlich in der Kanzleiakte.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Abfindung?

Als Faustformel gilt: Bruttomonatsgehalt mal Beschäftigungsjahre mal 0,5. Bei 4.000 Euro brutto und zehn Jahren ergibt das 20.000 Euro. Dieser Wert ist eine Orientierung, kein Anspruch. In Verhandlungen wird der Faktor 0,5 je nach Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oft nach unten oder oben angepasst, etwa auf 0,25 oder auf 1,0 und mehr.

Wird ein angefangenes Beschäftigungsjahr bei der Abfindung mitgezählt?

Bei der gesetzlichen Abfindung nach § 1a KSchG wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Wer also neun Jahre und sieben Monate beschäftigt war, wird mit zehn Jahren gerechnet, bei neun Jahren und vier Monaten dagegen mit neun. In freien Verhandlungen orientieren sich die Beteiligten häufig an dieser Rundungsregel, sind aber nicht daran gebunden.

Zählen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zum Monatsgehalt für die Abfindung?

Maßgeblich ist nach § 10 Abs. 3 KSchG, was Ihnen im letzten Monat an Geld und Sachbezügen zusteht. Nach verbreiteter Auffassung werden Sonderzahlungen mit Entgeltcharakter, etwa ein 13. Gehalt, anteilig eingerechnet. Auch Sachbezüge wie die private Nutzung eines Dienstwagens können zählen. Klären Sie im Einzelfall, welche Bestandteile Ihre Basis erhöhen, denn das wirkt sich auf jeden Faktor aus.

Gibt es eine Höchstgrenze für Abfindungen?

Nur für Abfindungen, die das Arbeitsgericht bei einer Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG festsetzt. Dann gilt grundsätzlich eine Grenze von zwölf Monatsverdiensten, ab 50 Jahren und 15 Beschäftigungsjahren von 15 und ab 55 Jahren und 20 Beschäftigungsjahren von 18 Monatsverdiensten. Bei einem Vergleich oder Aufhebungsvertrag sind die Parteien frei; dort kann die Abfindung auch höher ausfallen.

Ist die berechnete Abfindung brutto oder netto?

Die berechnete Abfindung ist ein Bruttobetrag. Von ihr wird Lohnsteuer einbehalten, gegebenenfalls auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung nicht an. Die Fünftelregelung kann die Steuer mindern, wird seit 2025 aber erst über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Planen Sie also mit einem deutlich niedrigeren Nettobetrag als dem Ergebnis der Faustformel.

Welcher Faktor ist bei meiner Abfindung realistisch?

Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Entscheidend ist vor allem, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kündigung vor Gericht scheitert. Ohne Kündigungsschutz liegt der Faktor häufig niedrig, bei schweren Fehlern des Arbeitgebers oder Sonderkündigungsschutz kann er deutlich über 0,5 liegen. Eine anwaltliche Prüfung Ihrer Kündigung schafft hier die realistischste Grundlage.

Kann ich meine Abfindung online ausrechnen?

Ja, mit dem Abfindungsrechner von Gekündigt24 erhalten Sie in wenigen Sekunden eine Schätzung nach der Faustformel und mit unterschiedlichen Faktoren. Der Rechner ersetzt aber keine rechtliche Bewertung, denn er kennt die Schwachstellen Ihrer Kündigung nicht. Nutzen Sie das Ergebnis als Ausgangspunkt und lassen Sie zusätzlich prüfen, welche Spanne in Ihrem Fall tatsächlich vertretbar ist.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026