Abfindung versteuern – so funktioniert die Fünftelregelung seit 2025
Kurz gesagt
Eine Abfindung müssen Sie als Arbeitslohn versteuern; die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Steuerlast mildern. Seit 2025 wird sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber angewendet, sondern nur noch über Ihre Einkommensteuererklärung. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung nicht an.
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Die Fünftelregelung gibt es nur auf Antrag über die Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die …
Die Fünftelregelung gibt es nur auf Antrag über die Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Abfindung ausgezahlt wurde. Reichen Sie die Erklärung zeitnah ein, um zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückzubekommen.
Abfindung und Einkommensteuer: die Grundlagen
Eine Abfindung ist rechtlich eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG. Steuerlich gehört sie zu den Einkünften …
Eine Abfindung ist rechtlich eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG. Steuerlich gehört sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und ist damit voll steuerpflichtig. Den früheren Freibetrag gibt es seit 2006 nicht mehr.
Das Problem: Weil die Abfindung meist als großer Einmalbetrag zufließt, rutscht Ihr zu versteuerndes Einkommen in diesem Jahr deutlich nach oben. Durch den progressiven Steuertarif würde ein erheblicher Teil der Abfindung mit einem höheren Satz besteuert, als wenn sich das Geld auf mehrere Jahre verteilt hätte. Genau hier setzt die Fünftelregelung an.
So funktioniert die Fünftelregelung nach § 34 EStG
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) tut so, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufließen. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) tut so, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufließen. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:
- Das Finanzamt ermittelt die Einkommensteuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne die Abfindung.
- Dann ermittelt es die Steuer auf das Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung.
- Die Differenz zwischen beiden Beträgen wird berechnet.
- Diese Differenz wird mit fünf multipliziert – das ist die Steuer auf die Abfindung.
Die Abfindung wird also nicht steuerfrei, die Progression wird aber abgeschwächt. Wie stark der Effekt ist, hängt vor allem von Ihrem übrigen Einkommen ab: Je niedriger es ist, desto mehr bringt die Regelung in der Regel. Wer bereits mit dem laufenden Gehalt im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt, spart oft nur wenig.
Was sich seit 2025 geändert hat
Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Sie erhielten dadurch sofort einen höheren …
Bis Ende 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Sie erhielten dadurch sofort einen höheren Nettobetrag. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr vorgesehen – der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer auf die Abfindung ohne Ermäßigung ein (§ 39b EStG).
Für Sie bedeutet das:
- Bei der Auszahlung wird zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten als früher.
- Die Ermäßigung erhalten Sie nur über die Einkommensteuererklärung, wenn das Finanzamt die Voraussetzungen bejaht.
- Zwischen Auszahlung und Steuerbescheid können viele Monate liegen. Planen Sie Ihre Liquidität mit dem niedrigeren Nettobetrag.
In der Steuererklärung geben Sie die Abfindung in der Anlage N als Entschädigung an. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausweist, und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
Steht Ihre Abfindung noch zur Verhandlung? Dann lohnt sich ein Blick auf Höhe, Auszahlungszeitpunkt und Formulierungen, bevor Sie unterschreiben. Laden Sie Kündigung oder Vertragsentwurf hoch – kostenfreie Ersteinschätzung, werktags innerhalb von 24 Stunden.
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Voraussetzung: die „Zusammenballung“ von Einkünften
Die Fünftelregelung gibt es nur für außerordentliche Einkünfte. Bei Abfindungen verlangen Rechtsprechung und Finanzverwaltung eine sogenannte Zusammenballung. …
Die Fünftelregelung gibt es nur für außerordentliche Einkünfte. Bei Abfindungen verlangen Rechtsprechung und Finanzverwaltung eine sogenannte Zusammenballung. Zwei Punkte sind dabei wichtig:
Zufluss in einem Kalenderjahr: Die Abfindung sollte grundsätzlich in einem einzigen Jahr ausgezahlt werden. Ratenzahlungen über zwei oder mehr Jahre können die Ermäßigung kosten. Eine geringfügige Teilzahlung in einem anderen Jahr kann nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung unschädlich sein; als Orientierung gilt dabei häufig ein Anteil von höchstens 10 Prozent der Hauptleistung.
Mehr als bei normalem Verlauf: Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es an einer Zusammenballung, wenn die Abfindung die Einnahmen, die Ihnen bis zum Jahresende entgehen, nicht übersteigt und Sie keine weiteren Einnahmen haben, die Sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht gehabt hätten. Das betrifft vor allem kleinere Abfindungen bei Beendigung im Laufe des Jahres.
Zahlungen, die Sie ohnehin beanspruchen konnten – etwa rückständiges Gehalt, Urlaubsabgeltung oder Boni –, sind keine Entschädigung und werden deshalb nicht ermäßigt besteuert. Achten Sie darauf, dass diese Posten im Vertrag getrennt von der Abfindung ausgewiesen sind.
Vereinfachte Beispielrechnung: Fünftelregelung in Zahlen
Hinweis – vereinfachte Beispielrechnung: Die folgenden Werte sind gerundete Näherungswerte auf Basis des Einkommensteuer-Grundtarifs 2026 für eine ledige …
Hinweis – vereinfachte Beispielrechnung: Die folgenden Werte sind gerundete Näherungswerte auf Basis des Einkommensteuer-Grundtarifs 2026 für eine ledige Person. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, der Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld und individuelle Abzüge bleiben unberücksichtigt. Die Beispiele dienen nur der Veranschaulichung und ersetzen keine Steuerberechnung.
| Beispiel A | Beispiel B | |
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung | 40.000 € | 15.000 € |
| Abfindung | 30.000 € | 40.000 € |
| Steuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung | ca. 11.050 € | ca. 11.910 € |
| Steuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung | ca. 9.810 € | ca. 9.460 € |
| Ersparnis | ca. 1.240 € | ca. 2.450 € |
Beispiel B zeigt den typischen Fall, in dem die Regelung besonders wirkt: Das Arbeitsverhältnis endet früh im Jahr, das übrige Einkommen ist niedrig, und die Abfindung fließt im selben Jahr zu. In Beispiel A ist die Ersparnis spürbar, aber geringer, weil das laufende Einkommen bereits höher liegt.
Gestaltungsmöglichkeiten – mit Bedacht
Weil steuerlich grundsätzlich das Jahr des Zuflusses zählt (§ 11 EStG), kann der Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielen. Endet Ihr Arbeitsverhältnis etwa im …
Weil steuerlich grundsätzlich das Jahr des Zuflusses zählt (§ 11 EStG), kann der Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielen. Endet Ihr Arbeitsverhältnis etwa im Dezember und erwarten Sie im Folgejahr ein deutlich geringeres Einkommen, kann eine Fälligkeit im Januar günstiger sein. Diese Vereinbarung muss im Aufhebungsvertrag oder Vergleich klar formuliert werden; Hinweise zu Fälligkeitsklauseln finden Sie unter Aufhebungsvertrag – typische Klauseln.
Bedenken Sie dabei: Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und kann so den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte erhöhen. Ob sich eine Verschiebung lohnt, sollte im Einzelfall durchgerechnet werden. Wie Abfindung und Arbeitslosengeld zusammenspielen, erklären wir unter Abfindung und Arbeitslosengeld.
Abfindung und Sozialversicherung
Eine gute Nachricht: Eine echte Abfindung, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein …
Eine gute Nachricht: Eine echte Abfindung, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Es fallen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Anders sieht es aus, wenn unter dem Etikett „Abfindung“ tatsächlich Arbeitsentgelt gezahlt wird – etwa offene Gehälter, Überstundenvergütung oder Urlaubsabgeltung. Diese Beträge sind beitragspflichtig. Für freiwillig gesetzlich Versicherte können zudem Sonderregeln bei der Beitragsbemessung gelten; klären Sie das frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
Brutto, netto und die realistische Planung
Ob Sie mit der Faustformel oder unserem Abfindungsrechner eine Größenordnung ermitteln: Das Ergebnis ist immer ein Bruttobetrag. Ziehen Sie für Ihre Planung …
Ob Sie mit der Faustformel oder unserem Abfindungsrechner eine Größenordnung ermitteln: Das Ergebnis ist immer ein Bruttobetrag. Ziehen Sie für Ihre Planung die voraussichtliche Steuer ab und rechnen Sie damit, dass die Fünftelregelung erst mit dem Steuerbescheid wirkt. Eine Übersicht über alle Aspekte rund um die Abfindung bietet unser Ratgeber Abfindung – Anspruch, Höhe und nächste Schritte; wie sich die Bruttosumme zusammensetzt, zeigt Abfindung berechnen.
Checkliste: Abfindung steuerlich richtig behandeln
Abfindung im Vertrag klar als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes bezeichnen
0/7 erledigt
Häufige Fehler bei der Versteuerung von Abfindungen
Mit dem früheren Nettobetrag rechnen. Seit 2025 bleibt bei Auszahlung zunächst weniger übrig. Die Erstattung kommt erst später.
Mit dem früheren Nettobetrag rechnen. Seit 2025 bleibt bei Auszahlung zunächst weniger übrig. Die Erstattung kommt erst später.
Keine Steuererklärung abgeben. Ohne Erklärung wird die Fünftelregelung nicht berücksichtigt.
Abfindung in Raten vereinbaren. Ratenzahlungen über den Jahreswechsel gefährden die Zusammenballung.
Lohnbestandteile in die Abfindung „packen“. Das ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich problematisch und bringt in der Regel keinen Vorteil.
Gerade bei Auszahlungszeitpunkt und Formulierung lassen sich teure Fehler vermeiden. Laden Sie Ihre Unterlagen verschlüsselt hoch – Name, E-Mail und ein Foto genügen. Ein Partner-Fachanwalt gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zur arbeitsrechtlichen Seite.
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Häufige Fragen
Wie wird eine Abfindung 2026 versteuert?
Eine Abfindung ist als Arbeitslohn einkommensteuerpflichtig. Der Arbeitgeber behält bei der Auszahlung Lohnsteuer ein, seit 2025 jedoch ohne Anwendung der Fünftelregelung. Die steuerliche Ermäßigung nach § 34 EStG erhalten Sie nur noch, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen, und erstattet gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuer.
Muss ich eine Steuererklärung machen, um die Fünftelregelung zu nutzen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Wer von der Ermäßigung profitieren möchte, muss deshalb eine Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung abgeben. Erst mit dem Steuerbescheid wird die tatsächliche Steuer berechnet. Bis dahin kann monatelang zu viel Steuer einbehalten sein, was Sie bei Ihrer Finanzplanung berücksichtigen sollten.
Gibt es einen Steuerfreibetrag für Abfindungen?
Nein. Den früheren Steuerfreibetrag für Abfindungen gibt es seit 2006 nicht mehr. Die gesamte Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Entlastung ist nur noch über die Fünftelregelung möglich, die keine Steuerbefreiung ist, sondern die Progressionswirkung abmildert. Wie stark der Effekt ist, hängt von Ihrem übrigen Einkommen im Jahr der Auszahlung ab.
Muss ich auf die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Auf eine echte Abfindung, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Anders ist es bei Beträgen, die verdeckt Arbeitsentgelt sind, zum Beispiel rückständiger Lohn, Boni oder Urlaubsabgeltung. Für freiwillig gesetzlich Versicherte können Sonderregeln gelten, die Sie mit Ihrer Krankenkasse klären sollten.
Was bedeutet Zusammenballung bei der Abfindung?
Die Fünftelregelung setzt voraus, dass die Entschädigung grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließt und Sie dadurch mehr erhalten, als Sie bei fortgesetztem Arbeitsverhältnis im selben Jahr verdient hätten. Fließt die Abfindung in Raten über mehrere Jahre, fehlt es meist an dieser Zusammenballung. Eine geringfügige Teilzahlung in einem anderen Jahr kann nach Verwaltungsauffassung unschädlich sein.
Lohnt es sich, die Abfindung erst im nächsten Jahr auszahlen zu lassen?
Das kann sinnvoll sein, wenn Ihr übriges Einkommen im Folgejahr voraussichtlich niedriger ist, etwa wegen Arbeitslosigkeit oder Ruhestand. Steuerlich zählt grundsätzlich das Jahr des Zuflusses. Beachten Sie aber, dass Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und den Steuersatz erhöhen kann. Eine verschobene Fälligkeit sollte im Vertrag eindeutig geregelt und steuerlich durchgerechnet werden.
Wie viel Steuer spart die Fünftelregelung?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei hohem laufenden Einkommen ist die Ersparnis oft gering, weil der Spitzensteuersatz ohnehin erreicht ist. Bei niedrigem übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr kann sie deutlich ausfallen. In unserer vereinfachten Beispielrechnung liegt die Ersparnis je nach Konstellation zwischen rund 1.200 und 2.400 Euro. Eine genaue Berechnung sollte steuerlich fachkundig erfolgen.
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Gerade bei Auszahlungszeitpunkt und Formulierung lassen sich teure Fehler vermeiden. Laden Sie Ihre Unterlagen verschlüsselt hoch – Name, E-Mail und ein Foto genügen. Ein Partner-Fachanwalt gibt Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zur arbeitsrechtlichen Seite.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
