Freistellung als Arbeitnehmer – Ihre Rechte bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 7 Min.

Kurz gesagt

Eine Freistellung bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten müssen, Ihr Arbeitsverhältnis aber fortbesteht – meist bei voller Vergütung. Entscheidend ist, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist: Davon hängen Urlaubsanrechnung, Ihre Verfügbarkeit und oft auch die Frage ab, ob anderweitiger Verdienst angerechnet wird.

  • Partner-Fachanwälte
  • Sichere Übertragung
  • Kostenfreie Ersteinschätzung

Kündigung einreichen

Antwort in 24 h

Kündigung hochladen – kostenlos prüfen lassen

Foto oder PDF genügt. Dazu nur Handynummer und E-Mail – fertig.

Datum eintragen – wir berechnen sofort Ihre 3-Wochen-Klagefrist.

Kein Dokument zur Hand? Kontaktdaten genügen – Unterlagen können Sie nachreichen.

Kündigung per WhatsApp senden

kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24 h · verschlüsselt

Auch bei einer Freistellung müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses …

Auch bei einer Freistellung müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III). Gegen eine mit der Freistellung verbundene Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Klage.

Frist berechnen

Was bedeutet Freistellung für Arbeitnehmer?

Bei einer Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf Ihre Arbeitsleistung. Das Arbeitsverhältnis endet dadurch nicht – Sie bleiben Arbeitnehmer mit allen …

Bei einer Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf Ihre Arbeitsleistung. Das Arbeitsverhältnis endet dadurch nicht – Sie bleiben Arbeitnehmer mit allen wesentlichen Rechten und Pflichten. Freistellungen kommen in der Praxis vor allem in drei Situationen vor:

  • nach einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, etwa weil der Arbeitgeber Störungen im Betrieb oder den Abfluss von Kundendaten befürchtet,
  • im Rahmen eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags als ausgehandelte Regelung,
  • während laufender Ermittlungen, zum Beispiel bei einem Verdacht auf eine Pflichtverletzung.

Daneben gibt es gesetzlich geregelte Freistellungen etwa für Betriebsratsarbeit oder Pflege von Angehörigen; um diese geht es hier nicht.

Darf der Arbeitgeber einseitig freistellen?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Arbeitgeber sie jederzeit nach Hause schicken darf, solange er zahlt. Das ist so nicht richtig. Das …

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Arbeitgeber sie jederzeit nach Hause schicken darf, solange er zahlt. Das ist so nicht richtig. Das Bundesarbeitsgericht erkennt seit Langem einen allgemeinen Beschäftigungsanspruch an: Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, tatsächlich zu arbeiten – etwa um Ihre Qualifikation zu erhalten und nicht „aus dem Markt“ zu fallen.

Eine einseitige Freistellung ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn das Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Das kann zum Beispiel bei dem dringenden Verdacht einer schweren Pflichtverletzung, bei Gefahr für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder bei einem Wechsel zur Konkurrenz der Fall sein. Viele Arbeitsverträge enthalten zudem eine Klausel, nach der der Arbeitgeber Sie nach einer Kündigung freistellen darf. Ob eine solche Klausel ohne sachlichen Grund einer AGB-Kontrolle standhält, wird unterschiedlich beurteilt und hängt von der konkreten Formulierung ab.

In der Praxis wehren sich viele Arbeitnehmer nicht gegen eine bezahlte Freistellung nach einer Kündigung. Wer aber etwa aus beruflichen Gründen weiterarbeiten möchte, kann seinen Beschäftigungsanspruch unter Umständen gerichtlich durchsetzen. Läuft zugleich eine Kündigungsschutzklage, kommt auch ein Weiterbeschäftigungsanspruch in Betracht.

Sie wurden freigestellt oder sollen eine Freistellungsvereinbarung unterschreiben? Lassen Sie die Regelung und eine mögliche Kündigung kostenfrei von Partner-Fachanwälten einschätzen.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung?

Dieser Unterschied ist der wichtigste Punkt jeder Freistellung. Achten Sie genau auf den Wortlaut des Schreibens oder Vertrags.

Dieser Unterschied ist der wichtigste Punkt jeder Freistellung. Achten Sie genau auf den Wortlaut des Schreibens oder Vertrags.

Widerrufliche FreistellungUnwiderrufliche Freistellung
Rückruf an den Arbeitsplatzjederzeit möglichausgeschlossen
ErreichbarkeitSie müssen grundsätzlich erreichbar und einsatzbereit seinkeine Pflicht zur Arbeitsbereitschaft
Anrechnung von Urlaubgrundsätzlich nicht möglichmöglich, wenn klar erklärt
Abbau von Überstundennur eingeschränktmöglich, wenn klar geregelt
Planungssicherheitgeringhoch

Urlaubsanrechnung

Urlaub bedeutet nach dem Bundesurlaubsgesetz, dass Sie im Voraus endgültig von der Arbeitspflicht befreit werden. Bei einer widerruflichen Freistellung ist das nicht der Fall, weil Sie jederzeit zurückgeholt werden könnten. Deshalb kann der Arbeitgeber Ihren Urlaub nach ständiger Rechtsprechung nur bei einer unwiderruflichen Freistellung anrechnen – und auch dann nur, wenn er hinreichend deutlich erklärt, dass damit Urlaub gewährt wird. Ist das nicht geschehen, bleibt der Urlaub bestehen und muss am Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich als Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.

Werden Sie während einer Freistellung mit Urlaubsanrechnung arbeitsunfähig krank, gilt § 9 BUrlG: Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Ob und wie diese Tage später nachgewährt oder abgegolten werden, hängt vom Einzelfall ab.

Gehalt während der Freistellung: Annahmeverzug

Stellt Sie der Arbeitgeber einseitig frei, obwohl Sie arbeitsfähig und -willig sind, gerät er in Annahmeverzug. Nach § 615 Satz 1 BGB müssen Sie die …

Stellt Sie der Arbeitgeber einseitig frei, obwohl Sie arbeitsfähig und -willig sind, gerät er in Annahmeverzug. Nach § 615 Satz 1 BGB müssen Sie die ausgefallene Arbeit nicht nachholen und behalten Ihren Vergütungsanspruch – den sogenannten Annahmeverzugslohn. Dazu zählen neben dem Grundgehalt in der Regel auch feste Zulagen sowie variable Bestandteile, die Sie bei normaler Arbeit erzielt hätten, etwa Provisionen oder Boni nach dem bisherigen Durchschnitt.

Ein häufiger Streitpunkt ist der Dienstwagen: Ist Ihnen die Privatnutzung als Teil der Vergütung zugesagt, darf der Arbeitgeber ihn nicht ohne Weiteres zurückfordern. Entzieht er ihn dennoch, kommt nach der Rechtsprechung ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung in Betracht – es sei denn, ein wirksamer Widerrufsvorbehalt erlaubt die Rückgabe.

Anrechnung anderweitigen Verdienstes (§ 615 Satz 2 BGB)

Im Annahmeverzug müssen Sie sich nach § 615 Satz 2 BGB anrechnen lassen, was Sie durch das Unterbleiben der Arbeit ersparen, was Sie durch anderweitige Verwendung Ihrer Arbeitskraft verdienen oder böswillig zu verdienen unterlassen. Für die Zeit eines Kündigungsschutzprozesses enthält § 11 KSchG eine ähnliche Regel. Das heißt: Nehmen Sie während einer einseitigen Freistellung einen neuen Job an, kann sich Ihr Anspruch gegen den alten Arbeitgeber entsprechend verringern.

Bei einer vereinbarten Freistellung – etwa im Aufhebungsvertrag – ist die Lage anders: Ob anderweitiger Verdienst angerechnet wird, richtet sich vor allem nach der Vereinbarung selbst. Fehlt eine klare Regelung, entsteht leicht Streit. Für Sie günstig ist eine ausdrückliche Formulierung, dass eine Anrechnung ausgeschlossen ist.

Wettbewerbsverbot während der Freistellung

Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB, nach der Rechtsprechung für alle Arbeitnehmer). Eine Tätigkeit für einen Konkurrenten ist also auch während der Freistellung grundsätzlich unzulässig, solange der Arbeitgeber nicht ausdrücklich zustimmt. Ein Verstoß kann eine fristlose Kündigung und Schadensersatzforderungen auslösen.

Sozialversicherung und Arbeitslosengeld

Bei einer bezahlten Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses besteht das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nach Auffassung der …

Bei einer bezahlten Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses besteht das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nach Auffassung der Sozialversicherungsträger und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fort. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; die Zeit zählt in der Regel als Versicherungszeit. Bei einer unbezahlten Freistellung gilt die Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 SGB IV nur für längstens einen Monat als fortbestehend – danach kann der Versicherungsschutz entfallen.

Wichtig für das Arbeitslosengeld: Die Freistellung verschiebt das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht. Ihre Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung läuft daher ganz normal weiter. Wer sie versäumt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Freistellung im Aufhebungsvertrag

In Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen ist die Freistellung häufig ein zentraler Verhandlungspunkt. Gut formuliert, verschafft sie Ihnen Zeit für die Jobsuche …

In Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen ist die Freistellung häufig ein zentraler Verhandlungspunkt. Gut formuliert, verschafft sie Ihnen Zeit für die Jobsuche bei vollem Gehalt. Achten Sie auf folgende Punkte – mehr dazu auf unserer Seite zu Klauseln im Aufhebungsvertrag:

  • unwiderruflich und bis zum vereinbarten Beendigungsdatum
  • Fortzahlung der vollen Vergütung einschließlich variabler Bestandteile (Berechnungsgrundlage festlegen)
  • Anrechnung von Urlaub und Überstunden ausdrücklich und abschließend regeln
  • keine Anrechnung anderweitigen Verdienstes oder eine klare Regelung dazu
  • Regelung zu Dienstwagen, Handy und Laptop während der Freistellung
  • Möglichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens bei neuem Job, gegebenenfalls mit Erhöhung der Abfindung

Checkliste: Freistellung richtig einordnen

Ist die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich formuliert?

0/8 erledigt

Häufige Fehler bei einer Freistellung

Die Kündigung aus dem Blick verlieren. Eine Freistellung wird oft zusammen mit einer Kündigung ausgesprochen. Die Freistellung lenkt ab – die dreiwöchige …

Die Kündigung aus dem Blick verlieren. Eine Freistellung wird oft zusammen mit einer Kündigung ausgesprochen. Die Freistellung lenkt ab – die dreiwöchige Klagefrist gegen die Kündigung läuft trotzdem.

Urlaub als „verbraucht“ abhaken. Prüfen Sie, ob die Anrechnung wirksam erklärt wurde. Andernfalls kann Ihnen eine Abgeltung zustehen.

Vorschnell zur Konkurrenz wechseln. Bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses gilt das Wettbewerbsverbot.

Unklare Formulierungen unterschreiben. „Sie werden bis auf Weiteres freigestellt“ sagt wenig über Urlaub, Anrechnung und Rückrufrecht. Bestehen Sie auf einer klaren schriftlichen Regelung.

Freistellung erhalten oder angeboten bekommen? Laden Sie Schreiben oder Vertragsentwurf hoch – Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Kündigung kostenlos prüfen lassen

Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen

Häufige Fragen

Darf mich mein Arbeitgeber einfach freistellen?

Nicht ohne Weiteres. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf, tatsächlich beschäftigt zu werden. Eine einseitige Freistellung ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse hat, etwa bei dringendem Verdacht einer schweren Pflichtverletzung oder Gefahr für Geschäftsgeheimnisse. Viele Verträge enthalten Freistellungsklauseln, deren Wirksamkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

Bekomme ich während der Freistellung mein Gehalt?

In aller Regel ja. Stellt der Arbeitgeber Sie frei, obwohl Sie arbeiten könnten und wollen, gerät er in Annahmeverzug und muss nach § 615 BGB weiter zahlen. Bei einer vereinbarten bezahlten Freistellung ergibt sich der Anspruch aus der Vereinbarung. Dazu gehören grundsätzlich auch regelmäßige Zulagen und variable Bestandteile; die Details hängen vom Vertrag und von der Freistellungsregelung ab.

Was ist der Unterschied zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung?

Bei einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber Sie jederzeit an den Arbeitsplatz zurückrufen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist das ausgeschlossen, Sie können frei über Ihre Zeit verfügen. Das hat wichtige Folgen: Nur bei einer unwiderruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber Ihren Resturlaub wirksam anrechnen. Bei einer widerruflichen bleibt der Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen.

Wird mein Urlaub bei einer Freistellung angerechnet?

Nur wenn die Freistellung unwiderruflich ist und der Arbeitgeber klar erklärt, dass Urlaub gewährt bzw. angerechnet wird. Fehlt eine solche Erklärung, bleibt der Urlaub bestehen und ist am Ende grundsätzlich abzugelten. Werden Sie während einer Freistellung mit Urlaubsanrechnung krank und weisen das durch ein ärztliches Attest nach, werden diese Tage nach § 9 BUrlG nicht auf den Urlaub angerechnet.

Darf ich während der Freistellung einen anderen Job annehmen?

Während das Arbeitsverhältnis besteht, gilt das Wettbewerbsverbot weiter: Für einen Konkurrenten dürfen Sie ohne Zustimmung nicht tätig werden. Eine andere Tätigkeit ist oft möglich, kann aber Ihr Gehalt mindern, wenn anderweitiger Verdienst nach § 615 Satz 2 BGB anzurechnen ist. Ob das gilt, hängt bei einer vereinbarten Freistellung vom Wortlaut ab – lassen Sie die Regelung deshalb vorher prüfen.

Bin ich während der Freistellung sozialversichert?

Bei einer bezahlten Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gehen die Sozialversicherungsträger – auch nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – davon aus, dass das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis fortbesteht. Der Arbeitgeber meldet und zahlt die Beiträge also weiter. Problematisch kann es bei unbezahlter Freistellung über einen Monat hinaus werden. Klären Sie das dann mit Ihrer Krankenkasse.

Muss ich mich bei einer Freistellung arbeitsuchend melden?

Ja. Die Freistellung ändert nichts daran, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Nach § 38 SGB III müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, bei kürzerem Vorlauf innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts. Wer das versäumt, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld.

Fragen aus der Community

Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.

Jetzt prüfen lassen, bevor eine Frist abläuft.

Freistellung erhalten oder angeboten bekommen? Laden Sie Schreiben oder Vertragsentwurf hoch – Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos

Rechtsgrundlagen anzeigen

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026