Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht – Voraussetzungen und Antrag

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 6 Min.

Kurz gesagt

Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht übernimmt Gerichts- und eigene Anwaltskosten für Menschen mit geringem Einkommen, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (§§ 114 ff. ZPO, § 11a ArbGG). Je nach Einkommen ist sie ratenfrei oder wird in höchstens 48 Monatsraten zurückgezahlt.

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Der Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt die Klagefrist nicht. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von …

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe hemmt die Klagefrist nicht. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG).

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Prozesskostenhilfe Arbeitsgericht: Worum geht es?

Eine Kündigung trifft viele Menschen auch finanziell hart. Gerade dann soll niemand aus Geldmangel darauf verzichten müssen, sich gegen eine möglicherweise …

Eine Kündigung trifft viele Menschen auch finanziell hart. Gerade dann soll niemand aus Geldmangel darauf verzichten müssen, sich gegen eine möglicherweise unwirksame Kündigung zu wehren. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe (PKH). Sie ist in der Zivilprozessordnung geregelt; § 11a ArbGG erklärt diese Vorschriften für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten für entsprechend anwendbar.

Die Prozesskostenhilfe deckt:

  • die Gerichtskosten,
  • die Vergütung des Ihnen beigeordneten Anwalts nach den gesetzlichen Gebühren.

Sie deckt nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers. In der ersten Instanz müssen Sie diese ohnehin nie tragen (§ 12a ArbGG). Wie hoch die Kosten ohne PKH wären, zeigen die Seiten zu den Kosten am Arbeitsgericht und den Anwaltskosten im Arbeitsrecht.

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Die drei Voraussetzungen nach § 114 ZPO

Nach § 114 ZPO müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Nach § 114 ZPO müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

1. Bedürftigkeit

Sie können die Kosten nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen. Das Gericht prüft dazu Ihr Einkommen und Ihr Vermögen.

2. Hinreichende Erfolgsaussicht

Ihre Klage muss eine realistische Chance haben. Das Gericht nimmt nur eine vorläufige, überschlägige Prüfung vor – ein sicherer Sieg ist nicht erforderlich. Bei Kündigungsschutzklagen wird diese Voraussetzung häufig bejaht, etwa wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgründe darlegen und beweisen muss. Ob das in Ihrem Fall gilt, hängt aber vom Einzelfall ab. Hintergründe finden Sie bei den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

3. Keine Mutwilligkeit

Mutwillig ist eine Klage, wenn eine verständige Partei, die die Kosten selbst zahlen müsste, so nicht vorgehen würde – etwa wenn ein einfacherer und kostengünstigerer Weg zum selben Ziel führt.

Wie das Einkommen berechnet wird

Grundlage ist Ihr monatliches Bruttoeinkommen. Davon werden nach § 115 ZPO unter anderem abgezogen:

Grundlage ist Ihr monatliches Bruttoeinkommen. Davon werden nach § 115 ZPO unter anderem abgezogen:

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge,
  • angemessene Versicherungsbeiträge und Werbungskosten,
  • ein Freibetrag für Sie selbst und – bei Erwerbstätigkeit – ein zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag,
  • Freibeträge für Ehe- oder Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder,
  • die Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • besondere Belastungen, etwa laufende Kreditraten in angemessenem Umfang.

Die Freibeträge werden jährlich angepasst und vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht. Nach der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 gelten seit dem 1. Januar 2026 bundesweit: 619 € für die Partei selbst und für Ehegatten oder Lebenspartner, zusätzlich 282 € für Erwerbstätige sowie für Unterhaltsberechtigte je nach Alter 393 € (bis 6 Jahre), 429 € (7 bis 14 Jahre), 518 € (15 bis 18 Jahre) und 496 € (Erwachsene); in München und Umgebung gelten etwas höhere Beträge. Was danach übrig bleibt, ist das „einzusetzende Einkommen“.

ErgebnisFolge
Kein einzusetzendes Einkommenratenfreie Prozesskostenhilfe
Einzusetzendes Einkommen vorhandenMonatsrate in Höhe der Hälfte dieses Betrags
Rate unter 10 €es wird keine Rate festgesetzt
Ratenhöchstens 48 Monatsraten, unabhängig von der Zahl der Instanzen

Zusätzlich müssen Sie Ihr Vermögen einsetzen, soweit dies zumutbar ist. Dabei gelten die Schonbeträge des Sozialhilferechts. Ein selbst genutztes, angemessenes Haus oder kleinere Rücklagen müssen in der Regel nicht verwertet werden.

Achtung bei Abfindungen

Ein in der Praxis wichtiger Punkt: Endet das Verfahren mit einem Vergleich, in dem Ihnen eine Abfindung zugesagt wird, kann diese als Vermögen berücksichtigt …

Ein in der Praxis wichtiger Punkt: Endet das Verfahren mit einem Vergleich, in dem Ihnen eine Abfindung zugesagt wird, kann diese als Vermögen berücksichtigt werden. Nach der Rechtsprechung muss eine Abfindung grundsätzlich für die Prozesskosten eingesetzt werden, soweit sie die maßgeblichen Schonbeträge übersteigt und der Einsatz zumutbar ist. Das Gericht kann dann nachträglich anordnen, dass Sie die Kosten ganz oder teilweise selbst bezahlen. Planen Sie das bei Vergleichsverhandlungen mit ein.

Der Antrag: So gehen Sie vor

Klage fristgerecht erheben. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingehen. Sie sollte nicht von der Bewilligung der PKH abhängig gemacht …
  1. Klage fristgerecht erheben. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingehen. Sie sollte nicht von der Bewilligung der PKH abhängig gemacht werden. Mehr zur Frist der Kündigungsschutzklage.
  2. Antrag stellen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird beim Arbeitsgericht gestellt, idealerweise zusammen mit der Klage.
  3. Erklärung ausfüllen. Nach § 117 ZPO müssen Sie das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ verwenden und Belege beifügen.
  4. Belege beifügen. Typisch sind Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Mietvertrag, Nachweise über Kredite, Unterhalt und Versicherungen sowie Kontoauszüge.
  5. Beiordnung beantragen. Benennen Sie den Anwalt, der Sie vertreten soll.
  6. Entscheidung abwarten. Das Gericht kann Rückfragen stellen oder weitere Belege anfordern. Die Bewilligung gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag vollständig vorlag.

Anwalt beigeordnet: Wann Sie einen bekommen

Da vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht, wird ein Anwalt nicht automatisch beigeordnet. Nach § 121 Abs. 2 ZPO geschieht das auf Antrag, wenn die …

Da vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang besteht, wird ein Anwalt nicht automatisch beigeordnet. Nach § 121 Abs. 2 ZPO geschieht das auf Antrag, wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich erscheint oder die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Gerade die zweite Variante – der Grundsatz der Waffengleichheit – ist in Kündigungsverfahren häufig erfüllt.

Nach dem Verfahren: Überprüfung bis zu vier Jahre

Mit dem Ende des Prozesses ist die Prozesskostenhilfe nicht vollständig abgeschlossen. Nach § 120a ZPO kann das Gericht innerhalb von vier Jahren prüfen, ob …

Mit dem Ende des Prozesses ist die Prozesskostenhilfe nicht vollständig abgeschlossen. Nach § 120a ZPO kann das Gericht innerhalb von vier Jahren prüfen, ob sich Ihre Verhältnisse wesentlich verbessert haben. Sie sind verpflichtet, eine wesentliche Verbesserung Ihres Einkommens sowie jede Anschriftenänderung unaufgefordert mitzuteilen. Wer falsche Angaben macht oder Mitteilungspflichten verletzt, riskiert die Aufhebung der Bewilligung.

Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe?

Beide Hilfen ergänzen sich:

Beide Hilfen ergänzen sich:

  • Beratungshilfe gilt für die Beratung und Vertretung außerhalb eines Gerichtsverfahrens, etwa um zu klären, ob eine Klage sinnvoll ist. Mehr unter Beratungshilfe im Arbeitsrecht.
  • Prozesskostenhilfe gilt für das gerichtliche Verfahren selbst.

Checkliste: Prozesskostenhilfe

Klagefrist notieren und Klage rechtzeitig einreichen.

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Häufige Fehler

Auf die PKH-Entscheidung warten und die Klagefrist verpassen.
  • Auf die PKH-Entscheidung warten und die Klagefrist verpassen.
  • Unvollständige Unterlagen einreichen – das verzögert die Bewilligung und kann Kosten verursachen.
  • Vermögen verschweigen. Das kann zur Aufhebung und Rückforderung führen.
  • Die Abfindung vollständig verplanen, obwohl sie für die Verfahrenskosten herangezogen werden kann.
  • Umzug nicht melden – auch das kann zur Aufhebung der Bewilligung führen.

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Häufige Fragen

Wer bekommt Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht?

Prozesskostenhilfe erhält, wer die Kosten des Verfahrens nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Zusätzlich muss die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein (§ 114 ZPO). Das Arbeitsgericht prüft beides anhand Ihres Antrags, Ihrer Belege und einer vorläufigen Einschätzung der Rechtslage.

Welche Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe?

Sie deckt die Gerichtskosten und die Vergütung des Ihnen beigeordneten Anwalts nach den gesetzlichen Gebühren. Nicht abgedeckt sind die Anwaltskosten der Gegenseite. In der ersten Instanz spielt das keine Rolle, weil dort jede Partei ihren Anwalt ohnehin selbst trägt. In der Berufung kann es dagegen relevant werden, wenn Sie verlieren.

Muss ich Prozesskostenhilfe zurückzahlen?

Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Liegt es unter den Freibeträgen, erhalten Sie ratenfreie Prozesskostenhilfe. Andernfalls setzt das Gericht Monatsraten fest, höchstens 48. Zudem kann das Gericht innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens prüfen, ob sich Ihre Verhältnisse verbessert haben, und nachträglich Zahlungen anordnen. Wesentliche Verbesserungen müssen Sie von sich aus mitteilen.

Wird eine Abfindung bei der Prozesskostenhilfe angerechnet?

Das ist möglich. Eine Abfindung, die Sie im Verfahren erhalten, kann nach der Rechtsprechung als Vermögen berücksichtigt werden, soweit sie bestimmte Schonbeträge übersteigt und ihr Einsatz zumutbar ist. Das Gericht kann dann anordnen, dass Sie die Verfahrenskosten ganz oder teilweise selbst tragen. Wie viel konkret angerechnet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe für eine Kündigungsschutzklage?

Sie stellen beim Arbeitsgericht einen Antrag und fügen die amtliche Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse samt Belegen bei, etwa Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag und Kontoauszüge. Häufig übernimmt das die Kanzlei, die Sie beigeordnet haben möchten. Wichtig ist, die Kündigungsschutzklage unabhängig davon fristgerecht innerhalb von drei Wochen einzureichen.

Bekomme ich mit Prozesskostenhilfe auch einen Anwalt?

Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Ein Anwalt wird Ihnen nach § 121 Abs. 2 ZPO auf Antrag beigeordnet, wenn die Vertretung erforderlich erscheint oder der Arbeitgeber anwaltlich vertreten ist. Letzteres ist in Kündigungsverfahren häufig der Fall. Sie können einen zur Vertretung bereiten Anwalt Ihrer Wahl benennen.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026