Beratungshilfe im Arbeitsrecht – Anwaltsberatung für 15 € Eigenanteil
Kurz gesagt
Beratungshilfe im Arbeitsrecht ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine anwaltliche Beratung und gegebenenfalls außergerichtliche Vertretung für einen Eigenanteil von höchstens 15 €. Sie wird nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) beim Amtsgericht beantragt und gilt nur außerhalb eines Gerichtsverfahrens – für die Klage selbst gibt es Prozesskostenhilfe.
- Partner-Fachanwälte
- Sichere Übertragung
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Nach einer Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage (§ 4 KSchG). Beantragen Sie Beratungshilfe deshalb …
Nach einer Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Klage (§ 4 KSchG). Beantragen Sie Beratungshilfe deshalb sofort – oder gehen Sie direkt zum Anwalt und stellen Sie den Antrag innerhalb von vier Wochen nachträglich.
Beratungshilfe Arbeitsrecht: Was ist das?
Wer gekündigt wird, eine Abmahnung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, braucht oft schnell eine fundierte rechtliche Einschätzung. Für …
Wer gekündigt wird, eine Abmahnung erhält oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommt, braucht oft schnell eine fundierte rechtliche Einschätzung. Für Menschen mit wenig Geld hat der Gesetzgeber dafür die Beratungshilfe geschaffen. Sie ist im Beratungshilfegesetz geregelt und gilt nach § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten – das Arbeitsrecht eingeschlossen.
Die Beratungshilfe umfasst:
- Beratung: Ein Anwalt erklärt Ihnen Ihre Rechtslage und die Handlungsmöglichkeiten.
- Vertretung, soweit erforderlich: Reicht eine Beratung nicht aus, kann der Anwalt für Sie außergerichtlich tätig werden, etwa ein Schreiben an den Arbeitgeber verfassen.
Sie umfasst nicht die Vertretung vor Gericht. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht.
Sie möchten zunächst eine erste Einschätzung, ohne Formulare und Amtsgericht? Über Gekündigt24 erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Partner-Fachanwalt – werktags innerhalb von 24 Stunden.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Voraussetzungen der Beratungshilfe
Nach § 1 BerHG müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
Nach § 1 BerHG müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Geringes Einkommen und Vermögen
Sie können die Kosten einer anwaltlichen Beratung nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen. Das Gesetz knüpft dafür an die Regeln der Prozesskostenhilfe an: Beratungshilfe gibt es, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu gewähren wäre. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erfüllt diese Voraussetzung häufig. Bei Arbeitslosengeld oder geringem Lohn kommt es auf die genaue Berechnung an.
2. Keine andere zumutbare Hilfe
Beratungshilfe ist nachrangig. Sie wird nicht gewährt, wenn Ihnen andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zumutbar ist. Im Arbeitsrecht sind das vor allem:
- eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits-Rechtsschutz,
- die Gewerkschaft, wenn Sie Mitglied sind und Anspruch auf Rechtsschutz haben,
- gegebenenfalls andere Beratungsangebote, auf die Sie zumutbar verwiesen werden können.
3. Keine Mutwilligkeit
Die Inanspruchnahme darf nicht mutwillig sein. Mutwillig ist sie etwa, wenn ein Selbstzahler in derselben Lage vernünftigerweise keinen Anwalt einschalten würde.
So beantragen Sie Beratungshilfe
Zuständiges Amtsgericht: Nach § 4 BerHG ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben – in der Regel Ihr Wohnort.
Weg 1: Berechtigungsschein vom Amtsgericht
- Zuständiges Amtsgericht: Nach § 4 BerHG ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren allgemeinen Gerichtsstand haben – in der Regel Ihr Wohnort.
- Antrag stellen: Mündlich bei der Rechtsantragstelle oder schriftlich auf dem amtlichen Formular. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen, etwa „Kündigung erhalten, Prüfung der Wirksamkeit“.
- Nachweise: Einkommensbelege, Bescheide über Sozialleistungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise über Unterhaltspflichten.
- Berechtigungsschein: Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Mit ihm gehen Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl.
Kann Ihrem Anliegen bereits durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf andere Hilfsmöglichkeiten entsprochen werden, kann das Amtsgericht die Beratungshilfe auch selbst gewähren.
Weg 2: Direkt zum Anwalt, Antrag nachträglich
Gerade bei einer Kündigung zählt jeder Tag. Sie können sich deshalb auch direkt an einen Anwalt wenden und den Antrag nachträglich stellen. Nach § 6 Abs. 2 BerHG muss er dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit beim Amtsgericht eingehen. Wird der Antrag abgelehnt, schulden Sie dem Anwalt die übliche Vergütung – klären Sie dieses Risiko vorher.
Besonderheiten in Hamburg, Bremen und Berlin
In Hamburg und Bremen tritt nach § 12 BerHG an die Stelle der Beratungshilfe die eingeführte öffentliche Rechtsberatung. In Berlin haben Rechtsuchende die Wahl zwischen öffentlicher Rechtsberatung und anwaltlicher Beratungshilfe.
Was kostet Sie die Beratungshilfe?
Für Sie fällt höchstens die Beratungshilfegebühr von 15 € an (Nr. 2500 VV RVG), die der Anwalt verlangen kann, aber auch erlassen darf. Seine eigentliche …
Für Sie fällt höchstens die Beratungshilfegebühr von 15 € an (Nr. 2500 VV RVG), die der Anwalt verlangen kann, aber auch erlassen darf. Seine eigentliche Vergütung rechnet er mit der Staatskasse ab. Zum Vergleich: Ohne Beratungshilfe richtet sich die Vergütung nach den Regeln, die wir bei den Anwaltskosten im Arbeitsrecht erklären.
Anwälte sind nach § 49a BRAO grundsätzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu übernehmen, und dürfen sie nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Wichtig: Die Bewilligung kann unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich aufgehoben werden (§ 6a BerHG) – etwa wenn die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorlagen oder wenn Sie durch die Beratung etwas erlangen, das Ihre wirtschaftliche Lage maßgeblich verbessert, zum Beispiel eine Zahlung des Arbeitgebers. Dann kann der Anwalt die reguläre Vergütung verlangen. Er muss Sie auf diese Möglichkeit vorher hingewiesen haben.
Typische Anwendungsfälle im Arbeitsrecht
Kündigung erhalten: Ist die Kündigung angreifbar? Lohnt sich eine Klage? Was ist bei der Agentur für Arbeit zu beachten?
- Kündigung erhalten: Ist die Kündigung angreifbar? Lohnt sich eine Klage? Was ist bei der Agentur für Arbeit zu beachten?
- Aufhebungsvertrag vorgelegt: Vor der Unterschrift prüfen lassen, ob Klauseln nachteilig sind oder eine Sperrzeit droht – mehr unter Aufhebungsvertrag prüfen.
- Abmahnung erhalten: Ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist, erklärt der Bereich Abmahnung.
- Lohn nicht gezahlt: Ein anwaltliches Schreiben kann außergerichtlich Druck aufbauen. Siehe Arbeitgeber zahlt Lohn nicht.
- Arbeitszeugnis: Prüfung von Formulierungen und Berichtigungsverlangen.
Kommt es danach zur Klage, wechseln Sie für das Gerichtsverfahren in die Prozesskostenhilfe. Einen Überblick über alle Kostenwege bietet die Seite Kosten im Arbeitsrecht.
Checkliste: Beratungshilfe beantragen
Prüfen: Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft vorhanden? Dann zuerst dort anfragen.
0/7 erledigt
Häufige Fehler
Auf den Berechtigungsschein warten und die Klagefrist verpassen. Bei einer Kündigung lieber direkt zum Anwalt und nachträglich beantragen.
- Auf den Berechtigungsschein warten und die Klagefrist verpassen. Bei einer Kündigung lieber direkt zum Anwalt und nachträglich beantragen.
- Beratungshilfe für die Klage erwarten. Für das Gerichtsverfahren ist Prozesskostenhilfe zuständig.
- Rechtsschutzversicherung verschweigen. Das kann zur Aufhebung der Bewilligung führen.
- Unvollständige Unterlagen. Fehlende Belege verzögern die Entscheidung.
- Die Vier-Wochen-Frist beim nachträglichen Antrag übersehen.
Klären Sie in einer Minute, ob schnelles Handeln nötig ist: Foto der Kündigung hochladen, Name und E-Mail angeben – die Klagefrist wird automatisch vorläufig berechnet, ein Partner-Fachanwalt schätzt Ihren Fall kostenfrei ein.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Gibt es Beratungshilfe auch im Arbeitsrecht?
Ja. Beratungshilfe wird nach § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt, also auch bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag, ausstehendem Lohn oder Arbeitszeugnis. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen gering ist, keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung steht, etwa über eine Gewerkschaft oder Rechtsschutzversicherung, und die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist.
Was kostet Beratungshilfe?
Für Sie fällt höchstens eine Beratungshilfegebühr von 15 € an, die der Anwalt von Ihnen verlangen kann. Er darf sie nach seinem Ermessen auch erlassen. Die übrige Vergütung rechnet der Anwalt mit der Staatskasse ab. Weitere Kosten entstehen Ihnen grundsätzlich nicht, solange die Beratungshilfe nicht nachträglich aufgehoben wird.
Wo bekomme ich einen Beratungshilfeschein?
Beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Sie können den Antrag mündlich bei der Rechtsantragstelle oder schriftlich auf dem amtlichen Formular stellen und müssen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse belegen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen. In Hamburg und Bremen gibt es stattdessen öffentliche Rechtsberatungsstellen.
Kann ich zuerst zum Anwalt und den Beratungshilfeschein später beantragen?
Ja. Wenden Sie sich direkt an einen Anwalt, kann der Antrag auf Beratungshilfe nachträglich gestellt werden. Er muss dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratung beim Amtsgericht eingehen (§ 6 Abs. 2 BerHG). Das Risiko: Wird die Beratungshilfe abgelehnt, schulden Sie dem Anwalt die reguläre Vergütung. Besprechen Sie das vorab mit der Kanzlei.
Deckt die Beratungshilfe auch die Kündigungsschutzklage ab?
Nein. Beratungshilfe gilt nur für die Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Für die Kündigungsschutzklage selbst kommt Prozesskostenhilfe infrage, die beim Arbeitsgericht beantragt wird. Beratungshilfe kann aber helfen, vor der Klage zu klären, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung sinnvoll ist und welche Schritte innerhalb der Frist nötig sind.
Darf ein Anwalt Beratungshilfe ablehnen?
Grundsätzlich nicht. Nach § 49a BRAO sind Rechtsanwälte verpflichtet, die in der Beratungshilfe vorgesehenen Aufgaben zu übernehmen. Ablehnen dürfen sie nur im Einzelfall aus wichtigem Grund, etwa bei einem Interessenkonflikt oder fehlender Kapazität. In der Praxis lohnt es sich, bei der Terminvereinbarung gleich zu sagen, dass Sie Beratungshilfe nutzen möchten.
Fragen aus der Community
Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.
Jetzt prüfen lassen, bevor eine Frist abläuft.
Klären Sie in einer Minute, ob schnelles Handeln nötig ist: Foto der Kündigung hochladen, Name und E-Mail angeben – die Klagefrist wird automatisch vorläufig berechnet, ein Partner-Fachanwalt schätzt Ihren Fall kostenfrei ein.
Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos
Rechtsgrundlagen anzeigen
Quellen und Gesetze
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
