Anwaltskosten im Arbeitsrecht – so berechnet sich die Rechnung

Rechtsanwalt Yazdan Yilmaz Aktualisiert am 09.10.2026 Lesezeit 6 Min.

Kurz gesagt

Anwaltskosten im Arbeitsrecht richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert – bei einer Kündigungsschutzklage meist drei Bruttomonatsgehälter. Bei 3.500 € Monatsgehalt liegen die gesetzlichen Gebühren für die erste Instanz grob zwischen 2.100 € und 3.000 € brutto. Diese Kosten tragen Sie in der ersten Instanz selbst, auch wenn Sie gewinnen (§ 12a ArbGG).

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Die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) läuft unabhängig davon, ob die …

Die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) läuft unabhängig davon, ob die Kostenfrage geklärt ist. Holen Sie die Ersteinschätzung frühzeitig ein.

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Wie setzen sich Anwaltskosten im Arbeitsrecht zusammen?

Anwälte in Deutschland rechnen entweder nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Im …

Anwälte in Deutschland rechnen entweder nach den gesetzlichen Gebühren des RVG ab oder auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Im Kündigungsschutz auf Arbeitnehmerseite ist die Abrechnung nach RVG weit verbreitet – nicht zuletzt, weil Rechtsschutzversicherungen und die Prozesskostenhilfe in der Regel nur diese gesetzlichen Gebühren übernehmen.

Das RVG funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

  1. Gegenstandswert ermitteln: Worum geht es wirtschaftlich? Bei einer Kündigungsschutzklage ist das meist das Bruttoentgelt für ein Vierteljahr (§ 42 Abs. 2 GKG, der auch für die Anwaltsgebühren maßgeblich ist).
  2. Volle Gebühr ablesen: Aus der Gebührentabelle (Anlage 2 zum RVG) ergibt sich für jeden Gegenstandswert der Betrag einer „1,0-Gebühr“.
  3. Gebührensätze anwenden: Je nach Tätigkeit fällt ein Vielfaches oder ein Bruchteil dieser Gebühr an – etwa 1,3 für das Verfahren.
  4. Auslagen und Umsatzsteuer: Hinzu kommen eine Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation und 19 % Umsatzsteuer.

Ein Anwalt muss Sie vor Übernahme des Auftrags darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 49b Abs. 5 BRAO), und im Arbeitsrecht zusätzlich darauf, dass Sie die Kosten in der ersten Instanz auch bei einem Sieg selbst tragen (§ 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG).

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Die Gebühren im Kündigungsschutzverfahren

Im typischen Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht können drei Gebühren anfallen. Die Bezeichnungen stammen aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG.

Im typischen Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht können drei Gebühren anfallen. Die Bezeichnungen stammen aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG.

GebührSatzWann sie entsteht
Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG)1,3mit dem Auftrag zur Klage, für das Betreiben des Verfahrens
Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG)1,2mit der Wahrnehmung eines Termins, bereits der Gütetermin genügt
Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG)1,0bei Abschluss eines Vergleichs im gerichtlichen Verfahren

Kommt es zu keinem Vergleich, sondern zu einem Urteil oder einer Klagerücknahme, entfällt die Einigungsgebühr. Regelt ein Vergleich zusätzlich Punkte, die gar nicht eingeklagt waren – etwa ein wohlwollendes Zeugnis oder die Freistellung –, kann sich der Gegenstandswert durch einen sogenannten Vergleichsmehrwert erhöhen.

Beispielrechnung: Kündigungsschutzklage mit und ohne Vergleich

Annahmen: Bruttomonatsgehalt 3.500 €, Streitwert damit 10.500 €. Für diesen Wert beträgt die 1,0-Gebühr nach Anlage 2 RVG (Gegenstandswert bis 13.000 €) seit …

Annahmen: Bruttomonatsgehalt 3.500 €, Streitwert damit 10.500 €. Für diesen Wert beträgt die 1,0-Gebühr nach Anlage 2 RVG (Gegenstandswert bis 13.000 €) seit dem 1. Juni 2025 genau 707,00 € – das ist der Stand nach dem Kosten- und Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025).

PositionMit VergleichOhne Vergleich (Urteil)
1,3 Verfahrensgebühr919,10 €919,10 €
1,2 Terminsgebühr848,40 €848,40 €
1,0 Einigungsgebühr707,00 €–
Auslagenpauschale (Nr. 7002 VV RVG)20,00 €20,00 €
Zwischensumme netto2.494,50 €1.787,50 €
19 % Umsatzsteuer473,96 €339,63 €
Gesamt brutto2.968,46 €2.127,13 €

Die Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG) beträgt unverändert 20 % der Gebühren, höchstens 20 €.

Zur Einordnung: Bei einem niedrigeren Gehalt sinken die Gebühren, bei einem höheren steigen sie – allerdings nicht im gleichen Verhältnis, weil die Gebührentabelle degressiv verläuft. Eine erste Orientierung für Ihr Gehalt bietet der Prozesskostenrechner. Was zusätzlich an Gerichtskosten anfallen kann, erklärt die Seite zu den Kosten am Arbeitsgericht.

Außergerichtliche Tätigkeit und Erstberatung

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher ist die Vergütung ohne Vereinbarung nach § 34 RVG begrenzt – auf 190 € netto für die Erstberatung und …

Erstberatung

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher ist die Vergütung ohne Vereinbarung nach § 34 RVG begrenzt – auf 190 € netto für die Erstberatung und 250 € für eine weitergehende Beratung; diese Obergrenzen wurden durch das KostBRÄG 2025 nicht geändert. In der Praxis vereinbaren viele Kanzleien eigene Beratungspauschalen.

Über Gekündigt24 erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Partner-Fachanwalt. Erst wenn Sie danach eine Kanzlei beauftragen möchten, sprechen Sie mit dieser über Honorar und Mandat.

Außergerichtliche Vertretung

Schreibt ein Anwalt für Sie an den Arbeitgeber, etwa um eine Abmahnung zurückzuweisen oder über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln, entsteht eine Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG). Ihr Rahmen reicht von 0,5 bis 2,5; mehr als 1,3 kann nur verlangt werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Kommt es danach zur Klage, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Bei einer Kündigung wird oft direkt Klage erhoben, weil die Drei-Wochen-Frist keinen langen Schriftwechsel zulässt. Verhandlungen über eine Abfindung laufen dann parallel zum Verfahren.

Vergütungsvereinbarung, Stundenhonorar und Erfolgshonorar

Statt nach RVG können Sie mit einer Kanzlei eine individuelle Vergütung vereinbaren. Nach § 3a RVG gilt:

Statt nach RVG können Sie mit einer Kanzlei eine individuelle Vergütung vereinbaren. Nach § 3a RVG gilt:

  • Die Vereinbarung muss in Textform erfolgen und als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein.
  • Sie muss von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht stehen.
  • Sie muss den Hinweis enthalten, dass eine Gegenpartei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fall der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.

Stundenhonorare sind vor allem bei Führungskräften oder komplexen Mandaten verbreitet. Erfolgshonorare – also eine Vergütung abhängig vom Ergebnis, etwa einem Anteil an der Abfindung – sind nach § 4a RVG nur in engen Grenzen zulässig.

Wer übernimmt die Anwaltskosten?

Rechtsschutzversicherung: Mit Arbeits-Rechtsschutz übernimmt sie in vielen Fällen die gesetzlichen Gebühren. Details zur Rechtsschutzversicherung im …
  • Rechtsschutzversicherung: Mit Arbeits-Rechtsschutz übernimmt sie in vielen Fällen die gesetzlichen Gebühren. Details zur Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht.
  • Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen kann Ihnen das Arbeitsgericht einen Anwalt beiordnen. Mehr dazu unter Prozesskostenhilfe beim Arbeitsgericht.
  • Beratungshilfe: Für die außergerichtliche Beratung zahlen Sie dann nur 15 € Eigenanteil – siehe Beratungshilfe im Arbeitsrecht.
  • Gewerkschaft: Mitglieder erhalten häufig kostenlosen Rechtsschutz.
  • Arbeitgeber im Vergleich: Obwohl kein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht, kann im Vergleich eine Kostenbeteiligung vereinbart werden. Darauf hat man keinen Anspruch; es ist Verhandlungssache, ähnlich wie beim Verhandeln einer Abfindung.

Checkliste: Anwaltskosten klären

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Häufige Fehler

Davon ausgehen, dass der Arbeitgeber bei Sieg den Anwalt zahlt. In der ersten Instanz gilt § 12a ArbGG.
  • Davon ausgehen, dass der Arbeitgeber bei Sieg den Anwalt zahlt. In der ersten Instanz gilt § 12a ArbGG.
  • Eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben, ohne die Versicherung zu fragen. Die Differenz zur gesetzlichen Vergütung tragen Sie meist selbst.
  • Die Einigungsgebühr übersehen. Ein Vergleich spart Gerichtskosten, erhöht aber die Anwaltsgebühren.
  • Aus Kostengründen keine Beratung einholen. Eine verpasste Klagefrist lässt sich nur in Ausnahmefällen reparieren.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigungsschutzklage?

Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem Streitwert, meist drei Bruttomonatsgehälter. Bei 3.500 € Monatsgehalt fallen für Verfahren und Gütetermin ca. 2.100 € brutto an, mit Vergleich wegen der zusätzlichen Einigungsgebühr ca. 2.900 bis 3.000 € brutto. Bei höherem Gehalt steigen die Gebühren, aber nicht proportional. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vorab nennen.

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht?

Für Verbraucher ist die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch ohne Vergütungsvereinbarung nach § 34 RVG gedeckelt, nach bisheriger Rechtslage auf 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Viele Kanzleien vereinbaren eigene Pauschalen. Über Gekündigt24 erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen Partner-Fachanwalt, bevor Sie über ein Mandat entscheiden.

Muss der Arbeitgeber meine Anwaltskosten bezahlen?

In der ersten Instanz nicht, auch dann nicht, wenn Sie den Prozess gewinnen. § 12a ArbGG schließt die Erstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz aus. Das gilt nach der Rechtsprechung auch für Anwaltskosten vor dem Prozess. In einem Vergleich kann allerdings vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt.

Kann ich mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar vereinbaren?

Ja. Anwälte dürfen nach § 3a RVG eine Vergütungsvereinbarung treffen, etwa ein Pauschal- oder Stundenhonorar. Sie muss in Textform geschlossen werden und darf nicht in der Vollmacht versteckt sein. Beachten Sie: Eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe übernimmt in der Regel nur die gesetzlichen Gebühren, nicht einen höheren vereinbarten Betrag.

Fallen Anwaltskosten auch an, wenn sich alles im Gütetermin erledigt?

Ja. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit dem Klageauftrag, die Terminsgebühr mit der Wahrnehmung des Gütetermins. Schließen Sie dort einen Vergleich, kommt die Einigungsgebühr hinzu. Ein schnelles Ende im Gütetermin spart also vor allem Zeit, Nerven und Gerichtskosten, nicht aber die Anwaltsgebühren der ersten Instanz.

Ist ein Erfolgshonorar im Arbeitsrecht möglich?

Nur eingeschränkt. Nach § 4a RVG sind Erfolgshonorare lediglich in bestimmten Fallgruppen erlaubt, etwa bei kleineren Geldforderungen oder wenn der Mandant ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Ob eine solche Vereinbarung in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist, muss die Kanzlei im Einzelfall prüfen und dokumentieren.

Kann ich Anwaltskosten von der Steuer absetzen?

Kosten eines arbeitsrechtlichen Verfahrens können in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit angesetzt werden, soweit Sie sie selbst getragen haben und keine Erstattung erhalten. Bewahren Sie die Rechnungen auf. Ob sich der Abzug auswirkt, hängt von Ihren übrigen Werbungskosten und Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.

Stand: 09.10.2026