Gütetermin beim Arbeitsgericht – Ablauf, Vergleich und Vorbereitung
Kurz gesagt
Der Gütetermin beim Arbeitsgericht ist die erste mündliche Verhandlung nach einer Kündigungsschutzklage. Die oder der Vorsitzende erörtert den Fall mit beiden Seiten und versucht, eine Einigung zu erreichen (§ 54 ArbGG). Gelingt das, endet das Verfahren oft schon hier mit einem Vergleich.
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In Kündigungssachen soll die Güteverhandlung nach § 61a Abs. 2 ArbGG innerhalb von zwei Wochen nach …
In Kündigungssachen soll die Güteverhandlung nach § 61a Abs. 2 ArbGG innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden. Prüfen Sie Ihre Ladung sofort nach Eingang und notieren Sie Datum, Uhrzeit, Saal und eine etwaige Anordnung des persönlichen Erscheinens.
Was ist der Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Viele Menschen stellen sich eine Gerichtsverhandlung wie im Fernsehen vor: Zeugen, Plädoyers, ein strenger Richter. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist …
Viele Menschen stellen sich eine Gerichtsverhandlung wie im Fernsehen vor: Zeugen, Plädoyers, ein strenger Richter. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ist etwas ganz anderes. § 54 Abs. 1 ArbGG schreibt vor, dass jede mündliche Verhandlung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren mit einer Verhandlung „zum Zwecke der gütlichen Einigung“ beginnt. Sie findet vor der oder dem Vorsitzenden allein statt – die ehrenamtlichen Richter sind noch nicht dabei.
Das Gericht soll das gesamte Streitverhältnis mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände erörtern. Eine förmliche Beweisaufnahme mit vereidigten Zeugen findet nicht statt. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich, die Atmosphäre aber meist nüchtern und lösungsorientiert. Für viele Betroffene ist das der erste und zugleich letzte Gerichtstermin, weil die Parteien sich dort einigen.
Wie der Gütetermin in das Gesamtverfahren eingebettet ist, zeigt der Ratgeber zum Ablauf der Kündigungsschutzklage.
Warum der Gütetermin so früh stattfindet: § 61a ArbGG
Bestandsstreitigkeiten – also Verfahren darüber, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht – sind nach § 61a ArbGG vorrangig zu erledigen. Der Grund ist …
Bestandsstreitigkeiten – also Verfahren darüber, ob ein Arbeitsverhältnis fortbesteht – sind nach § 61a ArbGG vorrangig zu erledigen. Der Grund ist naheliegend: Solange unklar ist, ob die Kündigung wirksam ist, hängen beide Seiten in der Luft. Für den Arbeitgeber wächst mit jedem Monat das Risiko, Gehalt nachzahlen zu müssen; für Sie bleibt offen, ob Sie zurückkehren oder sich neu orientieren.
Deshalb soll der Gütetermin innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden. In der Praxis hängt der tatsächliche Termin von der Auslastung des jeweiligen Gerichts ab und liegt nicht selten etwas später.
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Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Typischer Ablauf eines Gütetermins
Jedes Gericht und jede Richterin hat einen eigenen Stil. Häufig sieht der Ablauf aber so aus:
Jedes Gericht und jede Richterin hat einen eigenen Stil. Häufig sieht der Ablauf aber so aus:
- Aufruf der Sache: Vor dem Saal wird Ihr Verfahren aufgerufen. Sie nehmen auf der Klägerseite Platz, der Arbeitgeber oder dessen Vertretung gegenüber.
- Feststellung der Anwesenden: Das Gericht hält fest, wer erschienen ist.
- Einführung in den Sachstand: Die oder der Vorsitzende fasst zusammen, worum es geht, und stellt Fragen – etwa zur Betriebsgröße, zur Dauer der Beschäftigung, zum Kündigungsgrund oder zur Anhörung des Betriebsrats.
- Vorläufige Einschätzung: Viele Richter benennen offen, wo sie Schwächen auf beiden Seiten sehen. Das ist keine Entscheidung, sondern eine Momentaufnahme.
- Vergleichsgespräche: Das Gericht fragt, ob eine Einigung denkbar ist, und macht unter Umständen einen konkreten Vorschlag. Häufig werden Zahlen genannt und verhandelt.
- Ergebnis: Entweder wird ein Vergleich ins Protokoll diktiert, oder das Gericht bestimmt das weitere Vorgehen und den Kammertermin.
Mögliche Ergebnisse des Gütetermins
Vergleich: Die Parteien einigen sich, die Einigung wird protokolliert und vorgelesen. Der Prozessvergleich ist ein vollstreckbarer Titel. Das Verfahren ist …
Vergleich: Die Parteien einigen sich, die Einigung wird protokolliert und vorgelesen. Der Prozessvergleich ist ein vollstreckbarer Titel. Das Verfahren ist damit beendet, und Gerichtsgebühren fallen in der Regel nicht an.
Widerrufsvergleich: Die Einigung wird mit einer Widerrufsfrist protokolliert. Das verschafft Bedenkzeit, etwa um Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung oder der Familie zu halten.
Keine Einigung: Das Gericht setzt Schriftsatzfristen und bestimmt einen Kammertermin. Erscheint eine Partei nicht oder verhandelt sie nicht, kann sich die streitige Verhandlung nach § 54 Abs. 4 ArbGG unmittelbar anschließen, und die oder der Vorsitzende kann nach § 55 ArbGG ein Versäumnisurteil erlassen.
Ruhen des Verfahrens: Erscheinen beide Seiten nicht, ordnet das Gericht nach § 54 Abs. 5 ArbGG das Ruhen an. Wird danach nicht binnen sechs Monaten ein neuer Termin beantragt, gilt die Klage als zurückgenommen.
Güterichter: Das Gericht kann die Parteien mit deren Einverständnis an einen besonderen Güterichter verweisen (§ 54 Abs. 6 ArbGG), der intensiver vermittelt, aber nicht entscheidet.
Was steht typischerweise in einem Vergleich?
Ein Vergleich nach einer Kündigung regelt weit mehr als die Frage „Abfindung ja oder nein“. Typische Bausteine sind:
Ein Vergleich nach einer Kündigung regelt weit mehr als die Frage „Abfindung ja oder nein“. Typische Bausteine sind:
| Regelungspunkt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Beendigungsdatum | Möglichst nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – sonst droht ein Ruhen des Arbeitslosengeldes |
| Beendigungsgrund | Formulierung, dass die Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt |
| Abfindung | Höhe, Fälligkeit, Vererblichkeit; steuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei |
| Freistellung | Bezahlt und unwiderruflich, Anrechnung von Resturlaub |
| Arbeitszeugnis | Notenstufe, ggf. Formulierungsrecht; mehr unter Arbeitszeugnis |
| Abrechnung | Ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung bis zum Ende |
| Ausgleichsklausel | Prüfen, ob noch offene Ansprüche (Überstunden, Boni) bestehen |
Die Abfindung ist kein Selbstläufer. Sie hängt davon ab, wie groß das Risiko des Arbeitgebers ist, den Prozess zu verlieren. Wie Sie Ihre Position realistisch einschätzen und argumentieren, lesen Sie unter Abfindung verhandeln. Zur Frage, ob ein Vergleich Folgen beim Arbeitslosengeld haben kann, informiert unser Ratgeber zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
So bereiten Sie sich auf den Gütetermin vor
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel – nicht, um das Gericht zu beeindrucken, sondern um im entscheidenden Moment klare Entscheidungen treffen zu können.
Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel – nicht, um das Gericht zu beeindrucken, sondern um im entscheidenden Moment klare Entscheidungen treffen zu können.
Ziel festlegen: Wollen Sie zurück an Ihren Arbeitsplatz, oder geht es um einen fairen Abschied? Ihre Antwort bestimmt die Verhandlungsstrategie.
Untergrenzen klären: Besprechen Sie vorab mit Ihrer Vertretung, welche Mindestbedingungen für Sie akzeptabel sind – zum Beispiel Beendigungsdatum, Zeugnisnote und Abfindungsrahmen.
Fakten parat haben: Eintrittsdatum, Bruttomonatsgehalt, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, Anzahl der Beschäftigten, Betriebsrat ja oder nein. Das Gericht fragt danach häufig direkt.
Neue Stelle in Aussicht? Eine bevorstehende neue Beschäftigung kann die Verhandlung beeinflussen, etwa über eine Sprinterklausel für einen vorzeitigen Wechsel. Besprechen Sie vorher mit Ihrer Vertretung, ob und wann Sie das ansprechen.
Ruhig und sachlich bleiben: Emotionen sind verständlich, Vorwürfe im Gerichtssaal helfen aber selten. Überlassen Sie die Argumentation im Zweifel Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Wie stark Ihre Ausgangslage ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die wir unter Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage erläutern.
Checkliste: Gütetermin
Ladung gelesen: Datum, Uhrzeit, Saal, Anordnung des persönlichen Erscheinens
0/6 erledigt
Häufige Fehler im Gütetermin
Ohne Vorbereitung erscheinen: Wer seine Ziele nicht kennt, nimmt im Zweifel das erstbeste Angebot an oder lehnt ein gutes ab.
- Ohne Vorbereitung erscheinen: Wer seine Ziele nicht kennt, nimmt im Zweifel das erstbeste Angebot an oder lehnt ein gutes ab.
- Vergleich unter Zeitdruck schließen: Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie um einen Widerrufsvergleich.
- Nebenpunkte vergessen: Zeugnis, Freistellung und Resturlaub sind später kaum noch verhandelbar.
- Termin ohne Entschuldigung versäumen: Das kann ein Versäumnisurteil oder ein Ordnungsgeld nach sich ziehen.
- Die richterliche Einschätzung als Urteil verstehen: Sie ist vorläufig – nach dem Schriftsatzaustausch kann sich das Bild verändern.
Ein guter Vergleich beginnt mit einer klaren Einschätzung Ihres Falls. Foto der Kündigung hochladen, Name und E-Mail angeben – die Unterlagen gehen verschlüsselt direkt in die Kanzleiakte.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Was passiert beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht?
Im Gütetermin bespricht die oder der Vorsitzende allein mit beiden Seiten den Streit. Meist schildert das Gericht kurz den Sachverhalt, fragt nach dem Kündigungsgrund und gibt eine vorläufige Einschätzung der Risiken ab. Ziel ist eine gütliche Einigung. Gelingt sie, wird ein Vergleich protokolliert und das Verfahren ist beendet. Gelingt sie nicht, setzt das Gericht Fristen und bestimmt einen Kammertermin.
Wie lange dauert ein Gütetermin beim Arbeitsgericht?
Gütetermine sind meist kurz angesetzt, weil Gerichte viele Termine hintereinander verhandeln. Oft dauert die eigentliche Verhandlung nicht länger als eine halbe Stunde, bei schwierigen Vergleichsgesprächen auch länger. Planen Sie dennoch ausreichend Zeit ein, denn Wartezeiten vor dem Saal sind üblich. Wichtig ist, gut vorbereitet zu sein, damit die knappe Zeit für die entscheidenden Punkte genutzt wird.
Muss ich zum Gütetermin persönlich erscheinen?
Wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat, steht das in der Ladung, und Sie sollten erscheinen. Bleiben Sie unentschuldigt fern, kann nach § 51 ArbGG ein Ordnungsgeld verhängt oder Ihre Vertretung zurückgewiesen werden. Ohne Anordnung kann eine Anwältin oder ein Anwalt Sie allein vertreten. Ihre Anwesenheit kann trotzdem hilfreich sein, weil sich Vergleichsangebote dann sofort besprechen lassen.
Wird im Gütetermin schon über eine Abfindung gesprochen?
Häufig ja. Der Gütetermin ist in der Praxis oft der Moment, in dem erstmals ernsthaft über eine Abfindung verhandelt wird. Das Gericht schlägt mitunter einen Betrag vor, der sich an den Risiken beider Seiten orientiert. Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie dadurch nicht. Ob ein Angebot angemessen ist, hängt unter anderem von Ihren Erfolgsaussichten, Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Ziel ab.
Was ist ein Widerrufsvergleich?
Bei einem Widerrufsvergleich wird die Einigung im Gütetermin protokolliert, aber mit einer Frist versehen, innerhalb der jede Seite sie widerrufen kann. So können Sie in Ruhe prüfen, ob die Regelungen zu Abfindung, Zeugnis und Arbeitslosengeld wirklich passen. Lassen Sie die Frist verstreichen, wird der Vergleich wirksam. Der Widerruf muss in der vereinbarten Form fristgerecht beim Gericht eingehen.
Was passiert, wenn der Gütetermin scheitert?
Dann geht das Verfahren weiter. Das Gericht fordert den Arbeitgeber auf, die Klage innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich zu erwidern, und gibt Ihnen anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach folgt der Kammertermin mit den ehrenamtlichen Richtern, in dem gegebenenfalls Zeugen gehört werden und ein Urteil ergeht. Eine Einigung bleibt bis zum Schluss möglich.
Kann ein Vergleich im Gütetermin eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen?
Ein gerichtlicher Vergleich nach einer Arbeitgeberkündigung führt in der Regel nicht zu einer Sperrzeit, weil Sie das Arbeitsverhältnis nicht selbst gelöst haben. Problematisch kann es werden, wenn der Vergleich die Kündigungsfrist verkürzt oder erkennbar nur eine Eigenkündigung ersetzen soll. Zudem kann eine verkürzte Frist zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führen. Lassen Sie die Formulierungen deshalb vor Zustimmung prüfen.
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
