Arbeitszeugnis: Formulierungen und Noten richtig deuten
Kurz gesagt
Arbeitszeugnis-Formulierungen folgen einer festen Notenskala: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bedeutet „sehr gut“, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ „gut“ und „zu unserer vollen Zufriedenheit“ nur „befriedigend“. Neben dieser Zufriedenheitsformel bestimmen die Verhaltensbeurteilung, die Reihenfolge der Aussagen und die Schlussformel, wie Ihr Zeugnis gelesen wird.
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Warum Zeugnisse eine eigene Sprache haben
Weil ein Arbeitszeugnis nach § 109 GewO wahr und zugleich wohlwollend sein muss, schreiben Arbeitgeber Kritik selten offen hinein. Stattdessen hat sich über …
Weil ein Arbeitszeugnis nach § 109 GewO wahr und zugleich wohlwollend sein muss, schreiben Arbeitgeber Kritik selten offen hinein. Stattdessen hat sich über Jahrzehnte eine abgestufte Zeugnissprache entwickelt, in der kleine Wörter große Unterschiede machen. Ein einziges fehlendes „stets“ kann aus einem sehr guten ein gutes Zeugnis machen. Wer diese Sprache nicht kennt, hält ein mittelmäßiges Zeugnis leicht für gelungen – und wundert sich später über Absagen.
Wichtig ist zugleich: Verdeckte Botschaften, die etwas anderes aussagen sollen als der Wortlaut, sind gesetzlich verboten. Die Notenstufen der Zufriedenheitsformel sind aber keine verbotenen Codes, sondern allgemein anerkannte Abstufungen, die auch die Arbeitsgerichte so lesen. Einen Überblick über Anspruch, Form und Aufbau des Zeugnisses finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Arbeitszeugnis.
Die Notenskala der Zufriedenheitsformel
Kern der Leistungsbeurteilung ist die zusammenfassende Zufriedenheitsformel. Sie entspricht der Gesamtnote für Ihre Arbeitsleistung:
Kern der Leistungsbeurteilung ist die zusammenfassende Zufriedenheitsformel. Sie entspricht der Gesamtnote für Ihre Arbeitsleistung:
| Note | Typische Formulierung | Übliche Variante |
|---|---|---|
| 1 – sehr gut | „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ | „stets zu unserer äußersten Zufriedenheit“ |
| 2 – gut | „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ | „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ |
| 3 – befriedigend | „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | „stets zu unserer Zufriedenheit“ |
| 4 – ausreichend | „zu unserer Zufriedenheit“ | „hat unseren Erwartungen entsprochen“ |
| 5 – mangelhaft | „insgesamt zu unserer Zufriedenheit“ | „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ |
| 6 – ungenügend | „hat sich bemüht, die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“ | „war stets bemüht“ |
Die Grammatik ist bewusst schief: „vollste“ ist sprachlich eigentlich keine Steigerung von „voll“, hat sich aber als Kennzeichen der Bestnote durchgesetzt. Achten Sie auf einschränkende Wörter wie „insgesamt“, „im Wesentlichen“ oder „im Großen und Ganzen“ – sie schwächen jede Aussage deutlich ab.
Die durchschnittliche Note
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt „befriedigend“ als durchschnittliche Leistung. Das hat vor allem Bedeutung für die Frage, wer im Streitfall was beweisen muss. In der Praxis werden gute und sehr gute Zeugnisse allerdings sehr häufig ausgestellt, sodass Personalverantwortliche ein „befriedigend“ oft schon als Signal für Schwächen verstehen. Wie Sie gegen eine aus Ihrer Sicht zu schlechte Note vorgehen, lesen Sie unter Arbeitszeugnis berichtigen lassen.
Einzelbewertungen der Leistung
Neben der Gesamtformel enthält ein qualifiziertes Zeugnis Einzelaussagen zu Fachwissen, Arbeitsweise, Belastbarkeit und Arbeitserfolg. Auch hier zeigen …
Neben der Gesamtformel enthält ein qualifiziertes Zeugnis Einzelaussagen zu Fachwissen, Arbeitsweise, Belastbarkeit und Arbeitserfolg. Auch hier zeigen Verstärker die Note an:
| Kriterium | Sehr gut | Befriedigend |
|---|---|---|
| Fachwissen | „verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das sie stets sicher und gewinnbringend einsetzte“ | „verfügt über das erforderliche Fachwissen“ |
| Arbeitsweise | „arbeitete stets äußerst sorgfältig, selbstständig und zuverlässig“ | „arbeitete sorgfältig und zuverlässig“ |
| Belastbarkeit | „behielt auch unter hoher Belastung stets den Überblick“ | „war belastbar“ |
| Arbeitserfolg | „seine Arbeitsergebnisse übertrafen stets unsere Erwartungen“ | „seine Arbeitsergebnisse entsprachen unseren Erwartungen“ |
Prüfen Sie, ob Einzelbewertungen und Gesamtnote zusammenpassen. Eine sehr gute Zufriedenheitsformel neben durchweg schlichten Einzelaussagen wirkt widersprüchlich und kann Zweifel an der Note wecken. Umgekehrt spricht vieles für eine bessere Gesamtnote, wenn die Einzelbewertungen durchgängig hervorragend sind.
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Die Verhaltensbeurteilung
Der zweite große Block betrifft Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden. Auch hier gibt es eine Stufenleiter:
Der zweite große Block betrifft Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden. Auch hier gibt es eine Stufenleiter:
| Note | Typische Formulierung |
|---|---|
| 1 – sehr gut | „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“ |
| 2 – gut | „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.“ |
| 3 – befriedigend | „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.“ |
| 4 – ausreichend | „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war korrekt.“ |
| 5 – mangelhaft | „Ihr Verhalten gab insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen.“ |
Auf die Reihenfolge achten
Die übliche Reihenfolge lautet: Vorgesetzte, Kollegen, Kunden. Werden die Kollegen vor den Vorgesetzten genannt, wird das oft als Hinweis auf Konflikte mit der Führungsebene verstanden. Fehlt eine Gruppe ganz, kann das ebenfalls als Kritik gelesen werden. Bei Führungskräften gehört außerdem eine Aussage zum Führungsverhalten hinein – fehlt sie, fällt das auf.
Geheimcodes und verdeckte Kritik
Nach § 109 Abs. 2 GewO dürfen Zeugnisse keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage bezwecken, als der Wortlaut erkennen lässt. …
Nach § 109 Abs. 2 GewO dürfen Zeugnisse keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage bezwecken, als der Wortlaut erkennen lässt. Trotzdem tauchen bestimmte Wendungen auf, die in der Personalpraxis als versteckte Kritik verstanden werden. Viele angebliche „Codes“ aus dem Internet sind übertrieben; einige Formulierungen sind aber so verbreitet negativ besetzt, dass Sie sie nicht akzeptieren sollten:
| Formulierung | Wie sie häufig verstanden wird |
|---|---|
| „Er war stets bemüht …“ | Bemühen ohne Erfolg – sehr schwache Leistung |
| „Sie hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt.“ | Begrenzte Fähigkeiten |
| „Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.“ | Geringe Motivation |
| „Sie trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“ | Andeutung von Problemen im Privatverhalten am Arbeitsplatz |
| „Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ | Selbstdarstellung, wenig Substanz |
| „Wir haben sie als … kennengelernt.“ | Wird teils so gelesen, dass sich der Eindruck später nicht bestätigt hat |
| „Er erledigte alle Aufgaben ordnungsgemäß.“ | Nur Dienst nach Vorschrift, keine Eigeninitiative |
Beredtes Schweigen
Auch was fehlt, kann eine Aussage sein. Wird bei einer Kassiererin oder einem Buchhalter die Ehrlichkeit nicht erwähnt, obwohl sie für die Tätigkeit wesentlich ist, kann das als Misstrauen verstanden werden. Gleiches gilt, wenn wichtige Aufgaben in der Tätigkeitsbeschreibung fehlen oder ein Führungsverhalten bei Führungskräften gar nicht bewertet wird. Solche Lücken sind ein häufiger Grund, eine Berichtigung zu verlangen.
Die Schlussformel
Ein gutes Zeugnis endet üblicherweise mit drei Elementen: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft. Eine …
Ein gutes Zeugnis endet üblicherweise mit drei Elementen: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft. Eine sehr gute Schlussformel könnte lauten: „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für die stets hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
Fehlt das Bedauern oder der Dank, wird das von Lesern häufig bemerkt. Rechtlich ist die Lage aber eindeutig: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine Dankes- oder Wunschformel aufnimmt. Wer mit der vom Arbeitgeber gewählten Formel nicht einverstanden ist, kann grundsätzlich nur ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen. Umso wichtiger ist es, eine bestimmte Schlussformel vertraglich festzuhalten, wenn sich dazu Gelegenheit bietet – etwa in einem Aufhebungsvertrag, bei einer Abfindungsverhandlung oder in einem Vergleich im Gütetermin.
Formulierungen zum Beendigungsgrund
| Formulierung | Übliche Lesart |
|---|---|
| „verlässt uns auf eigenen Wunsch“ | Kündigung durch den Arbeitnehmer |
| „endet im besten gegenseitigen Einvernehmen“ | Einvernehmliche Trennung, oft per Aufhebungsvertrag |
| „Das Arbeitsverhältnis endet am …“ | Neutral; wird häufig als Kündigung durch den Arbeitgeber gelesen |
| „endet aus betriebsbedingten Gründen“ | Stellenabbau, nicht leistungs- oder verhaltensbedingt |
Ob der Beendigungsgrund genannt wird, entscheiden im Zweifel Sie. Eine betriebsbedingte Beendigung kann sinnvoll erwähnt werden, weil sie zeigt, dass die Trennung nichts mit Ihrer Person zu tun hatte – etwa nach einer betriebsbedingten Kündigung.
Checkliste: Formulierungen im Zeugnis prüfen
Zufriedenheitsformel gefunden und der Notenskala zugeordnet
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Häufige Fehler beim Lesen von Zeugnissen
Nur auf positive Wörter achten: „Zufriedenheit“ klingt immer gut – erst Verstärker und Einschränkungen verraten die Note.
- Nur auf positive Wörter achten: „Zufriedenheit“ klingt immer gut – erst Verstärker und Einschränkungen verraten die Note.
- Widersprüche übersehen: Eine Bestnote in der Leistung neben einem nur „korrekten“ Verhalten zieht das Gesamtbild nach unten.
- Codes überbewerten: Nicht jede ungewöhnliche Formulierung ist ein Geheimcode. Lassen Sie sich nicht verunsichern, sondern prüfen Sie gezielt.
- Schlussformel einklagen wollen: Ein Anspruch darauf besteht nicht – verhandeln ist der bessere Weg.
Lassen Sie Ihr Zeugnis prüfen, bevor Sie es für Bewerbungen nutzen. Foto, Name und E-Mail genügen – verschlüsselt übertragen, fertig in etwa einer Minute.
Häufige Fragen
Welche Note bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“?
Die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ steht in der Zeugnissprache für die Note „sehr gut“. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus dem Superlativ „vollsten“ und dem Wort „stets“, das die Dauerhaftigkeit der Leistung betont. Fehlt eines davon, etwa bei „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“, entspricht die Aussage in der Regel der Note „gut“. Gleichwertige Varianten wie „stets zu unserer äußersten Zufriedenheit“ sind ebenfalls üblich.
Ist „zu unserer vollen Zufriedenheit“ eine gute Note?
Nein, nicht im Sinne von „gut“. „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ ohne den Zusatz „stets“ entspricht in der Zeugnissprache der Note „befriedigend“. Das ist nach der Rechtsprechung die durchschnittliche Bewertung. Weil viele Zeugnisse in der Praxis besser ausfallen, wird eine solche Formulierung von Personalverantwortlichen jedoch oft kritischer gelesen, als es die Schulnote vermuten lässt.
Gibt es geheime Codes im Arbeitszeugnis?
Verdeckte Botschaften sind nach § 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich verboten. Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen, als der Wortlaut erkennen lässt. Trotzdem kursieren bestimmte Wendungen, die als versteckte Kritik verstanden werden, etwa „war stets bemüht“. Wer solche Formulierungen in seinem Zeugnis findet, kann eine Berichtigung verlangen.
Habe ich Anspruch auf eine Dankesformel im Arbeitszeugnis?
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass das Zeugnis mit Dank, Bedauern über das Ausscheiden oder guten Wünschen endet. Ist Ihnen eine vom Arbeitgeber gewählte Schlussformel nicht recht, können Sie grundsätzlich nur ein Zeugnis ohne Schlussformel verlangen. Eine bestimmte Schlussformel lässt sich aber in einem Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich vereinbaren.
Was bedeutet es, wenn im Zeugnis die Kollegen vor den Vorgesetzten genannt werden?
Die Reihenfolge in der Verhaltensbeurteilung wird in der Zeugnissprache beachtet. Üblich ist „gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden“. Werden die Kollegen zuerst genannt, wird das häufig als Hinweis auf Schwierigkeiten im Umgang mit Vorgesetzten gelesen. Fehlt eine Gruppe ganz, etwa die Vorgesetzten, kann auch das als Kritik verstanden werden. Solche Auffälligkeiten sind ein typischer Ansatzpunkt für eine Berichtigung.
Was bedeutet „Das Arbeitsverhältnis endet am …“ ohne Begründung?
Eine neutrale Formulierung ohne Beendigungsgrund wird häufig so gelesen, dass der Arbeitgeber gekündigt hat. Das ist zulässig, denn der Kündigungsgrund gehört nicht ins Zeugnis. Haben Sie selbst gekündigt, können Sie verlangen, dass „auf eigenen Wunsch“ aufgenommen wird. Bei einem Aufhebungsvertrag wird häufig „im besten gegenseitigen Einvernehmen“ vereinbart.
Wie erkenne ich, welche Gesamtnote mein Arbeitszeugnis hat?
Achten Sie vor allem auf drei Stellen: die zusammenfassende Leistungsbeurteilung mit der Zufriedenheitsformel, die Verhaltensbeurteilung und die Schlussformel. Passen diese Teile zusammen, ergibt sich daraus die Gesamtnote. Widersprüche – etwa eine sehr gute Zufriedenheitsformel und eine knappe Schlussformel ohne Dank – sind ein Warnsignal. Auch die Tätigkeitsbeschreibung und die Einzelbewertungen sollten zum Gesamturteil passen.
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Stand: 09.10.2026
