Ordentliche Kündigung erhalten – Fristen, Gründe und Ihre Rechte
Kurz gesagt
Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Gilt das Kündigungsschutzgesetz – also bei mehr als sechs Monaten Beschäftigung in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern –, braucht der Arbeitgeber dafür einen betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund. Wehren können Sie sich nur mit einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang.
- Partner-Fachanwälte
- Sichere Übertragung
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Die Kündigungsfrist ändert daran nichts – auch wenn …
Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Die Kündigungsfrist ändert daran nichts – auch wenn Sie noch Monate arbeiten, müssen Sie innerhalb der drei Wochen klagen.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall der Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie wird auch fristgerechte Kündigung genannt, weil sie die maßgebliche …
Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall der Kündigung durch den Arbeitgeber. Sie wird auch fristgerechte Kündigung genannt, weil sie die maßgebliche Kündigungsfrist einhält. Das Arbeitsverhältnis läuft also noch eine Weile weiter: Sie arbeiten, Sie werden bezahlt, und erst mit dem Ablauf der Frist ist Schluss. Das unterscheidet sie von der fristlosen Kündigung, die sofort wirkt und einen wichtigen Grund voraussetzt.
Dass die ordentliche Kündigung „normal“ ist, heißt aber nicht, dass sie immer wirksam ist. Gerade in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, muss der Arbeitgeber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. In vielen Fällen lohnt sich deshalb ein prüfender Blick – nicht nur, um den Arbeitsplatz zu behalten, sondern auch, weil eine angreifbare Kündigung die Verhandlungsposition für eine Abfindung verbessern kann.
Voraussetzungen einer wirksamen ordentlichen Kündigung
Ob eine ordentliche Kündigung hält, lässt sich in formale und inhaltliche Anforderungen gliedern.
Ob eine ordentliche Kündigung hält, lässt sich in formale und inhaltliche Anforderungen gliedern.
Formale Anforderungen
- Schriftform: Die Kündigung muss auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift übergeben werden (§ 623 BGB). E-Mail, SMS oder WhatsApp genügen nicht – mehr dazu unter Kündigung per E-Mail oder WhatsApp.
- Zugang: Die Kündigung wirkt erst, wenn sie Ihnen zugegangen ist. Ab diesem Tag laufen Kündigungsfrist und Klagefrist. Wann ein Schreiben als zugegangen gilt, erklärt unser Lexikon zum Zugang der Kündigung.
- Betriebsrat: Besteht ein Betriebsrat, muss er vor der Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
- Sonderkündigungsschutz: Für bestimmte Gruppen ist eine ordentliche Kündigung nur mit behördlicher Zustimmung oder gar nicht möglich, etwa in der Schwangerschaft, in der Elternzeit, bei Schwerbehinderung oder für Betriebsratsmitglieder.
- Richtige Frist: Eine zu kurz bemessene Frist macht die Kündigung meist nicht insgesamt unwirksam, sie wirkt dann in der Regel zum nächstzulässigen Termin. Dennoch kann das Geld wert sein.
Inhaltliche Anforderungen: Gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Den stärksten Schutz bietet das Kündigungsschutzgesetz. Es greift, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
| Voraussetzung | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wartezeit | Ihr Arbeitsverhältnis besteht im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate | § 1 Abs. 1 KSchG |
| Betriebsgröße | Im Betrieb sind regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (Auszubildende zählen nicht mit) | § 23 Abs. 1 KSchG |
Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt: Wer bis zu 20 Stunden pro Woche arbeitet, zählt mit 0,5, wer bis zu 30 Stunden arbeitet, mit 0,75. Mehr zur sechsmonatigen Frist finden Sie unter Wartezeit nach dem KSchG.
Liegen beide Voraussetzungen vor, ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG). Das Gesetz kennt dafür drei Gründe:
- Betriebsbedingte Kündigung: Ihr Arbeitsplatz fällt aus betrieblichen Gründen weg, eine Weiterbeschäftigung ist nicht möglich und die Sozialauswahl ist korrekt.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Sie haben arbeitsvertragliche Pflichten verletzt, in der Regel nach vorheriger Abmahnung.
- Personenbedingte Kündigung: Sie können die geschuldete Arbeit aus Gründen, die in Ihrer Person liegen, künftig nicht mehr erbringen. Der häufigste Fall ist die Kündigung wegen Krankheit.
Ob Ihre ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt ist, lässt sich oft schon anhand des Schreibens und weniger Eckdaten einschätzen. Foto hochladen, Name und E-Mail angeben – fertig in einer Minute.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Ordentliche Kündigung ohne Kündigungsschutzgesetz
Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb oder noch keine sechs Monate im Unternehmen, braucht der Arbeitgeber keinen der drei Gründe. Völlig schutzlos sind Sie …
Arbeiten Sie in einem Kleinbetrieb oder noch keine sechs Monate im Unternehmen, braucht der Arbeitgeber keinen der drei Gründe. Völlig schutzlos sind Sie trotzdem nicht. Auch dann ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie
- gegen ein Diskriminierungsverbot verstößt, etwa wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität,
- eine Maßregelung darstellt, weil Sie berechtigt Rechte geltend gemacht haben (§ 612a BGB),
- willkürlich oder treuwidrig ist – im Kleinbetrieb gilt zudem ein gewisses Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme,
- formale Fehler enthält, etwa fehlende Schriftform oder fehlende Betriebsratsanhörung,
- gegen einen Sonderkündigungsschutz verstößt.
Auch in diesen Fällen gilt die Drei-Wochen-Frist zur Klage. Speziell für die ersten Monate im Job lesen Sie mehr unter Kündigung in der Probezeit.
Kündigungsfristen im Überblick
Wie lange das Arbeitsverhältnis nach einer ordentlichen Kündigung noch läuft, bestimmt § 622 BGB – sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts Günstigeres oder …
Wie lange das Arbeitsverhältnis nach einer ordentlichen Kündigung noch läuft, bestimmt § 622 BGB – sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts Günstigeres oder (bei Tarifverträgen) Abweichendes regeln. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber gilt:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Die alte Gesetzesregel, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzählen, wird wegen Altersdiskriminierung nicht mehr angewendet. Details, Sonderfälle und Rechenbeispiele finden Sie auf der Seite Kündigungsfrist des Arbeitgebers und im Kündigungsfrist-Rechner.
Was gilt bis zum Ende der Kündigungsfrist?
Bis zum letzten Tag bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Sie arbeiten weiter, der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt. Häufig …
Bis zum letzten Tag bleibt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten bestehen. Sie arbeiten weiter, der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt. Häufig stellen Arbeitgeber gekündigte Beschäftigte frei – ob das zulässig ist und was dabei mit Resturlaub und Überstunden passiert, erklärt die Seite zur Freistellung. Nicht genommener Urlaub wird am Ende abgegolten.
Denken Sie an die Arbeitsuchendmeldung: Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzeren Fristen innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung. Wer zu spät kommt, riskiert eine Sperrzeit. Eine ordentliche Arbeitgeberkündigung führt im Übrigen nicht automatisch zu einer Sperrzeit – anders kann es bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag aussehen. Mehr dazu unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Checkliste: Ordentliche Kündigung erhalten
Zugangsdatum notieren und Umschlag aufbewahren
0/8 erledigt
Häufige Fehler bei der ordentlichen Kündigung
„Ich habe ja noch drei Monate Zeit.“ Die lange Kündigungsfrist verleitet zum Abwarten. Maßgeblich ist aber allein die Drei-Wochen-Frist – danach gilt die …
- „Ich habe ja noch drei Monate Zeit.“ Die lange Kündigungsfrist verleitet zum Abwarten. Maßgeblich ist aber allein die Drei-Wochen-Frist – danach gilt die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam.
- Vorschnell einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag unterschreiben. Das kann Rechte kosten und eine Sperrzeit auslösen. Lassen Sie den Aufhebungsvertrag prüfen.
- Die Arbeit einstellen. Unentschuldigtes Fehlen kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
- Den Kündigungsgrund raten. Ohne Kenntnis der Betriebsgröße und der eigenen Daten lassen sich die Erfolgsaussichten kaum einschätzen. Eine erste Orientierung bietet Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Gekündigt24 berechnet Ihre Klagefrist automatisch vorläufig und leitet Ihre Unterlagen verschlüsselt an einen Partner-Fachanwalt weiter. Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.
Mehr zur Prüfung: Kündigung prüfen lassen
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung?
Ohne abweichende Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag gilt nach § 622 BGB eine Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit stufenweise: nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate, bis hin zu sieben Monaten nach zwanzig Jahren – jeweils zum Monatsende.
Braucht der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen Grund?
Das hängt davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Ist Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern begründet, braucht der Arbeitgeber einen betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Grund. Gilt das Gesetz nicht, etwa im Kleinbetrieb, ist kein besonderer Grund nötig. Die Kündigung darf dann aber nicht willkürlich, diskriminierend oder treuwidrig sein.
Muss im Kündigungsschreiben ein Grund stehen?
Nein, bei einer ordentlichen Kündigung muss das Schreiben grundsätzlich keinen Grund enthalten. Ausnahmen können sich aus Tarifverträgen ergeben, und bei Auszubildenden nach der Probezeit verlangt das Berufsbildungsgesetz eine Begründung. Fehlt der Grund im Schreiben, ist die Kündigung deshalb nicht unwirksam. Im Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber die Gründe aber vollständig darlegen und beweisen, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Muss ich bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten?
Ja, grundsätzlich bleiben Sie bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist zur Arbeit verpflichtet, und der Arbeitgeber muss Ihr Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitgeber kann Sie unter bestimmten Voraussetzungen freistellen. Bleiben Sie ohne Absprache einfach zu Hause, riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Resturlaub kann während der Kündigungsfrist genommen oder, wenn das nicht mehr möglich ist, abgegolten werden.
Wann muss ich mich nach einer ordentlichen Kündigung arbeitsuchend melden?
Nach § 38 SGB III müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Ist die Kündigungsfrist kürzer, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis der Kündigung. Wer die Meldung versäumt, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld. Die Meldung ist auch dann nötig, wenn Sie gegen die Kündigung klagen.
Kann der Arbeitgeber während einer Krankheit ordentlich kündigen?
Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung, und der Arbeitgeber darf auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt von den allgemeinen Voraussetzungen ab, beim Kündigungsschutzgesetz also vom Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Wird gerade wegen der Erkrankung gekündigt, gelten die strengen Regeln der krankheitsbedingten Kündigung. Die Klagefrist von drei Wochen läuft auch während der Krankheit.
Steht mir nach einer ordentlichen Kündigung eine Abfindung zu?
Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Ausnahmen sind etwa ein Sozialplan, ein Tarifvertrag oder das Abfindungsangebot nach § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vereinbart, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko scheut. Wie hoch eine Abfindung ausfallen kann, hängt stark von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage ab.
Fragen aus der Community
Noch keine Fragen zu diesem Thema – stellen Sie die erste.
Jetzt prüfen lassen, bevor eine Frist abläuft.
Gekündigt24 berechnet Ihre Klagefrist automatisch vorläufig und leitet Ihre Unterlagen verschlüsselt an einen Partner-Fachanwalt weiter. Antwort werktags innerhalb von 24 Stunden.
Dauert 1 Minute · Antwort in 24 h · kostenlos
Rechtsgrundlagen anzeigen
Quellen und Gesetze
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – z. B. über die kostenfreie Ersteinschätzung von Gekündigt24.
Stand: 09.10.2026
